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Festivalfristen
Hallo liebe Forianer,
ich habe eine Frage bezüglich Festivals. Ich drehe einen Kurzfilm der auf Festivals gezeigt werden soll. Zugleich wird das Material für ein Musikvideo zweitverwertet. Heißt, Szenen der Band werden reingeschnitten. Die gekürzte Story soll dennoch auch im Musikvideo nachvollziehbar sein.
Nun zur Frage:
Bei Festivals ist es ja oft Bedingung, dass der eingereichte Film noch nicht veröffentlicht sein darf. Gilt er als veröffentlicht, wenn er in Teilen in einem Musikvideo im Netz zu sehen ist?
Gruß Jan
*Topic verschoben*
Life won't wait for you!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (1. August 2016, 21:18)
Hey,
hier kann ich sogar weiterhelfen.
Gilt nicht als veröffentlicht kannst du also beruhigt einsenden.
Liebe Grüße
Danke, da bin ich erleichtert!
Hast/hattest du einen ähnlich gelagerten Fall?
Life won't wait for you!
Wir veranstallten selbst bzw. arbeiten auch für Festivals.