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maro1993

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1

Montag, 13. Juni 2016, 11:37

Film Ändern, ohne Rechte zu haben?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Folgende Situation, ein Kunde hat einen neuen Werbeauftritt inkl. Logo und eine neue Webseite inkl. neuer Domain bekommen.

Ich habe für den Kunden 4 verschiedenen ImageFilme produziert.
Jetzt müssen in jedem Film im Intro/Outro, das Logo geändert werden, sowie die neue Webseite in das Outro.

Jetzt ist es aber so, dass eine andere Film Produktion zwei Filme gemacht hat, leider weiß der Kunde nicht mehr, wer diese Filme umgesetzt hat.

Würde es rechtliche Probleme wegen Urheberrecht geben, wenn ich das Logo selber editiere?
Denn der Inhalt des Filmes bleibt ja komplett so bestehen.

joey23

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2

Montag, 13. Juni 2016, 12:43

Solange der Film bleibt wie er ist, sehe ich eine Aktualisierung der Webadresse und des Logos relativ unkritisch. Prinzipiell sollte der Kunde doch aber einfach auf der Rechnung nachschauen können, wer die Clips produziert hat.
Nordisch bei Nature!

nino_zuunami

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3

Montag, 13. Juni 2016, 13:53

Die entscheidende Frage ist doch gar nicht, wer den Film editiert, sondern, wer ihn veröffentlicht.
Das wird in diesem Fall ja wohl Dein Kunde sein. Also soll der sich doch drum kümmern....

Ansonsten würde ich meinem Vorredner zustimmen.
"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)


Nino Zuunami: Musikvideo drehen lassen in Berlin

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4

Montag, 13. Juni 2016, 14:14

Ich würde Gewerke anderer nicht anfassen wegen der Urheberrechte, die darauf liegen.

Ich würde mir von meinem Kunden einen schriftlichen Auftrag für den Job geben lassen
mit der Anmerkung, dass er für Urheberrechtsklagen der beiden anderen Filme selbst
das Risiko und die Haftung übernimmt.

Vielleicht erinnert er sich dann daran, wer sie gemacht hat oder findet wie joey sagt die Rechnung...

joey23

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5

Montag, 13. Juni 2016, 14:16

Zitat

Ich würde mir von meinem Kunden einen schriftlichen Auftrag für den Job gehen lassen


Das habe ich jetzt einfach mal als selbstverständlich voraus gesetzt. Ohne unterschriebenen Vertrag würde ich gar überhaupt nichts machen, dazu haben zu viele vermeintlich vertrauenswürdige Personen Schulden bei mir, deren Geld ich niemals sehen werde. Ansonsten hat nino_zuunami natürlich eh Recht: Es haftet der Veröffentlicher, nicht der Bearbeiter. Das Bearbeiten ist ohnehin unkritisch, kritisch ist wenn überhaupt nur das Veröffentlichen.
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maro1993

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6

Montag, 13. Juni 2016, 15:26

Danke für eure Antworten!

Das Unternehmen hat aktuell einige Umstände. Weswegen die Firma komplett neu geordnet werden muss.
Die Flim Produktion liegt wohl 2-3 Jahre zurück. Und die Rechnungen sind unauffindbar.

Einen Vertrag über die Erstellung wird sowieso erstellt.
Aber genau so wie beschrieben dachte ich es mir schon. Das Logo wird nur ersetzt. Das Produkt bleibt das selbe.
Soweit ich's richtig verstanden habe, wird ein Urheberrecht auch erst dann verletzt, wenn der Film inhaltlich geändert wird.
Aber Ob das Logo jetzt nen neuen Schriftzug hat, oder sich die Bildmarke des Logos ändert, sollte eigentlich Schnuppe sein.

tevauloser

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7

Montag, 13. Juni 2016, 17:22

Es wäre am besten, wenn der Auftraggeber jeweils alle Rechte am Film mitkauft, dann ist er auf der sicheren Seite. Das kostet bestimmt nicht mehr, sonst kann man ja einen anderen Filmer verpflichten, der dies ohne weiteres macht.

joey23

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8

Dienstag, 14. Juni 2016, 09:28

Als Gewerbetreibender ist dein Kunde verpflichtet alle Rechnungen (ich glaube) 10 Jahre aufzubewahren, ist ihm das so grundsätzlich bewusst? Bei der nächsten Prüfung des Finanzamts wird es sonst zieeeeemlich hässlich...
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