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PorTable*

unregistriert

1

Freitag, 12. Juli 2013, 15:48

Wie viel zensieren? Rechtefrage

Hallöchen,


bei einem Dreh letztens war ein etwas größerer Zwischenfall.


Wir haben eine Szene vor einer Sporthalle gedreht. Was wir nicht wussten: Der Bereich vor der Sporthalle gehört zu einer Schule, somit (oder?) kein öffentlicher Ort.

Ein Lehrer kam zu mir, riss mir die Kamera aus der Hand und fing mit mir zu diskutieren an und beleidigte mich dabei.

Ende der Geschichte: Polizei kam, ich musste die Aufnahmen nicht löschen, wir wurden allerdings vom Gelände verwiesen.

Daraus würde ich nun gerne etwas für die Öffentlichkeit schneiden.

Reicht es wenn ich lediglich sein Gesicht zensier? Muss die Stimme auch verändert werden? Darf ich das dann überhaupt hochladen weil es kein öffentlicher Ort war?

Bitte um schnelle Rückmeldung!

Liebe Grüße

7River

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2

Freitag, 12. Juli 2013, 16:30

Erst einmal, was willst Du denn eigentlich genau damit bezwecken? Wenn ich irgendwo irgendetwas drehen würde, würde ich zuvor an entsprechender Stelle anfragen. Wo leben wir eigentlich, wenn jeder mit 'ner Kamera ankommt und rumfilmt? Selbst wenn ich am Arsch der Welt in einem Wald was drehen müsste, frage ich zuvor bei dem Besitzer nach. Mal eine andere Frage: Was genau hast Du denn da für EINE SZENE gedreht?

Dein Thread kommt mir etwas fragwürdig vor, besonders im Zusammenhang mit diesem Thread, der ja auch von Dir stammt:

Berichterstattung auf Demonstrationen
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

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L Lawliet, Vordhosbn

PorTable*

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3

Freitag, 12. Juli 2013, 16:43

Die Demo-Sache hat nichts damit zutun.


Für einen 100.000er Abo Channel auf YouTube haben wir mit versteckter Kamera was mitgedreht im Bereich Street-Comedy. Dabei wurde allerdings die öffentliche Straße gefilmt, bevor sich diese Person eingemischt hat. Deshalb würde das aber ganz gut mit reinpassen, weshalb ich nachfrage.

Liebe Grüße

L Lawliet

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4

Freitag, 12. Juli 2013, 16:54

Keine Drehgenehmigung --> dein Pech, du darfst überhaupt nichts zeigen.
Da dir der Mann sicher nicht seine Bild- und Tonrechte übertragen hat, darfst du von ihm ebenfalls nichts zeigen.
Gebt mir bitte in folgendem Thread Bescheid, wenn ihr eine wie dort beschriebene Kritik von mir zu eurem Film haben wollt:
L Lawliet verreißt eure Filme

Drehbuchkritik nach Absprache per PN und nur wenn eine Verfilmung wahrscheinlich ist.

kein Moviemaker, doch wie Blender ein Tool
#HSis

PorTable*

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5

Freitag, 12. Juli 2013, 16:57

Ich zeige ihn ja nicht. Ich zensiere Ihn komplett - das ist doch dann wieder was anderes?

Nachrichtensender zeigen auch teilweise zensierte Dinger wenn sie auf fremdem Grundstück Leute filmen die ausrasten oder so.

L Lawliet

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6

Freitag, 12. Juli 2013, 17:01

Ich zeige ihn ja nicht. Ich zensiere Ihn komplett - das ist doch dann wieder was anderes?

Nein. Du hast keine Drehgenehmigung, deshalb darfst du gar nichts zeigen.

Zitat

Nachrichtensender zeigen auch teilweise zensierte Dinger wenn sie auf fremdem Grundstück Leute filmen die ausrasten oder so.

Nachdem sie sich die Genehmigung dafür geholt haben, das zensierte Material auszustrahlen. Abgesehen davon haben Nachrichten einen informierenden Charakter, der bei irgendeinem Unterhaltungsyoutubevideo sicherlich nicht vorhanden ist. Es ist also nicht vergleichbar.
Gebt mir bitte in folgendem Thread Bescheid, wenn ihr eine wie dort beschriebene Kritik von mir zu eurem Film haben wollt:
L Lawliet verreißt eure Filme

Drehbuchkritik nach Absprache per PN und nur wenn eine Verfilmung wahrscheinlich ist.

kein Moviemaker, doch wie Blender ein Tool
#HSis

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7River, Vordhosbn

7River

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7

Freitag, 12. Juli 2013, 17:17

Wenn Du vorher da dein „Street Comedy“gedreht hast und der Lehrer kam später hinzu, und nahm Dir die Kamera weg, wie genau sind denn die Aufnahmen mit ihm zustande gekommen? Kam der da lauthals schreiend an, Du hast Dich umgedreht und ihn dabei gefilmt?! Sorry, das Ganze hört sich irgendwie seltsam an …
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

philflieger

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8

Freitag, 12. Juli 2013, 18:23

Fassen wir mal zusammen:
- Du hast etwas gedreht, das einem anderen Menschen nicht passte.
- Um sich gegen Dich zu wehren musste er die Polizei zur Hilfe zu rufen.
- Du wurdest rechtmäßig vom Gelände verwiesen.

Also hast Du an diesem Menschen schon einmal Unrecht begangen.

Die Person um Erlaubnis zu bitten das Material veröffentlichen zu dürfen, kommt wohl nicht in Frage? Möglicherweise, weil sogar Du selbst erkennst, dass niemand diese Art von Material von sich veröffentlicht sehen möchte? Trotz dass Du davon ausgehst explizit gegen den Willen der Person zu handeln möchtest Du es dennoch hinterrücks veröffentlichen? Und zwar in einer Form, bei der ausschließlich Du die Kontrolle über die Darstellung hast, bei der die geschädigte Person machtlos und wehrlos ist? Du möchtest vorsätzlich diese Person schädigen, Mobbing begehen? Und nun fragst Du Dich allen ernstes, wie Du Dich rechtlich absichern kannst dieses Unrecht zu begehen?

Lösch dem Müll und überprüfe Deinen moralischen Kompass!

Nur weil es zahllose Formate gibt, die mittels Verschleierung eine formale Lücke gefunden zu haben scheinen(!), das Recht am eigenen Bild auszuhebeln, bedeutet das nicht, dass das gut und richtig ist. Sowas ist kein Vorbild, sondern abschreckendes Beispiel. Statt zu versuchen die Persönlichkeitsrechte anderer auszuhebeln, verwende lieber Deine Energie darauf wie Du es umsetzen kannst Deine Intentionen zu verfilmen ohne dafür andere schädigen zu müssen.

Verfremde das nicht, sprich das nicht nach, spiel das nicht nach sondern lösch es! Es ist bereits genug Schaden angerichtet. Durch Löschen kannst Du aktiv dazu beitragen dass nicht noch mehr Schaden entsteht, sei es durch Dich selbst oder andere uneinsichtige, die Zugriff auf das Material kriegen könnten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »philflieger« (12. Juli 2013, 21:49)


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L Lawliet, 7River, wabu, Inekai, Vordhosbn

RubicsCube

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9

Freitag, 12. Juli 2013, 23:37

Wenn du das ohne Drehgenehmigung auf einem Privatgrundstück aufgenmmen hast, für das du keine Drehgenehmigung hattest, kannst du das Material vergessen, es sei denn, du kannst nachträglich eine Erlaubnis von allen Beteiligten bekommen, und das ist hier praktisch unmöglich. Du hättest dir was unterschreiben lassen sollen.

Auch in den Nachrichten und bei den Versteckte-Kamera-Klimbim-Formaten werden diese Aufnahmen nur von öffentlichen Plätzen aus produziert, die Kameraleute dringen auch da nicht einfach auf fremdes Gelände vor. Klar, es gibt auch (pseudo-)investigativen Kram, dabei wird aber (wie erwähnt) der Informationsauftrag und ähnliches vorgeschoben, und da siehst du mit deinem Youtube-Zeug leider ziemlich alt aus.

Vordhosbn

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10

Samstag, 13. Juli 2013, 15:42

Sorry, das Ganze hört sich irgendwie seltsam an …
So siehts aus :thumbsup: ...aber evtl. kann er ja dann noch ein Paar Klicks auf Youtube bekommen...ernsthaft er soll es vergessen...ich weiss auch schon lönger nicht meht was ich von einigen, vielen Youtubern halten soll :P

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