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Also ich finde das etwas diskriminierend wenn dort tatsächlich nur NRW Einwohner mitmachen dürfen
Unter den rund 18 Millionen Menschen in NRW gibt's sicher doch den ein oder anderen interessierten Filmemacher, der sein Werk mal landesweit im Fernsehen zeigen möchte.
In Zeiten von Länderfinanzausgleich in denen der Freistaat Bayern z.B. NRW unterstützt, sehe ich diese Diskriminierung nicht ein...
Darüber hinaus wirst du mir meine persönliche Meinung wohl erlauben müssen!!!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nukaclear« (20. März 2013, 18:40)
Zitat
Ferner trifft die TU mit dem Zulieferer bei der Sendeanmeldung eine Vereinbarung, nach der der Zugangsberechtigte der TU das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der geschaffenen urheberrechtlich geschützten Leistungen zeitlich unbegrenzt und weltweit in allen Sprachen überträgt. Das Recht zur Verbreitung umfasst dabei auch das Recht zur Überarbeitung oder anderer Umgestaltung.
Die TU lässt sich insbesondere das Recht einräumen, die vertragsgegenständlichen Leistungen für weitere Veröffentlichungen in Medien aller Art, insbesondere in Print-, Non-Print- oder digitalen Medien zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verarbeiten. Die TU verpflichtet sich, dieses Recht ausschließlich in Zusammenhang mit nrwision wahrzunehmen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »joey23« (21. März 2013, 09:04)
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Klar kann man seine eigenen DVDs dann immer noch verkaufen, aber nrwision könnte das z.B. theoretisch zur gleichen Zeit in wesentlich größerem Stil betreiben.
Zitat von »nrwision«
Das heißt: Wir dürften aufgrund dieser Rahmenbedingungen überhaupt nicht kommerziell agieren und z.B. Sendungen und Filme Dritter vermarkten.
[...]
Unser Angebot richtet sich explizit NICHT an professionelle Film-Produzenten, die ihre Werke z.B. an große TV-Sender oder per DVD verkaufen möchten. Unsere Nutzungsregelung und das LMG schließen genau solche Produzenten aus.
Yeah, but no:
Zitat von »nrwision«
Das heißt: Wir dürften aufgrund dieser Rahmenbedingungen überhaupt nicht kommerziell agieren und z.B. Sendungen und Filme Dritter vermarkten.
[...]
Unser Angebot richtet sich explizit NICHT an professionelle Film-Produzenten, die ihre Werke z.B. an große TV-Sender oder per DVD verkaufen möchten. Unsere Nutzungsregelung und das LMG schließen genau solche Produzenten aus.