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1

Montag, 23. Januar 2012, 11:56

Schleichwerbung

Hallo Leute,

ich hab mich jetzt ein bisserl mit dem Thema Schleichwerbung und Product-Placement beschäftigt, bin aber weiterhin unsicher, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

Beispiel:
Ein Filmemacher plant, einige Firmen ins Boot zu holen, um seinen Spielfilm finanziert zu bekommen. In dem Film bewirbt er dann natürlich auch die Firmen. Ab wann handelt es sich um Schleichwerbung? Ab wann ist es Product-Placement?

BMW wird bei MI4 gehörig beworben - Apple-Laptops sieht man oft in Filmen, usw. Für mich ist das doch Schleichwerbung - oder nicht? Aber warum ist es dennoch erlaubt?

Gibts da irgendwie ne klare Linie? Ich kann das irgendwie noch nicht richtig einordnen. Wer kann mir das genauer erklären?

Grüße
Stef

*Topic verschoben, bitte vorher die Regeln/Forenbeschreibung für "Marktplatz & Jobbörse" durchlesen!*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Frederik Braun« (23. Januar 2012, 18:19)


HF_HeinzeFilms

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2

Montag, 23. Januar 2012, 12:14

Also laut der verlässlichen Quelle Wikipedia ist Schleichwerbung im Gegensatz zu Product-Placement "dramaturgisch nicht notwendig".
Diese Formulierung lässt sich meiner Meinung aber weit dehnen. Offenbar ist also alles, was nicht zur Story des Films beiträgt, Schleichwerbung.
Zumindest im deutschen Fernsehen muss der Zuschauer ja darauf hingewiesen werden, dass eine Sendung Produkt-Platzierungen enthält.

Selon Fischer

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3

Montag, 23. Januar 2012, 12:16

Beim Product Placement wird ein Produkt medienwirksam platziert. Es wurde kenntlich gemacht, dass es sich um Werbung im Sinne der Absatzsteigerung handelt. Schleichwerbung ist die verdeckte Platzierung eines Produktes, ohne Kenntlichmachung der werblichen Intension.

Das erste Semester ist etwas her, daher ohne Gewähr :)

CaaOss.TV

unregistriert

4

Montag, 23. Januar 2012, 12:19

Schreib Dauerwerbesendung drüber, dann ist es egal.

Bist Du TV oder gar ÖR, nein - dann kann Dir das so ziemlich am Allerwertesten vorbei gehen, zumindest ohne irgendwelche anderen vertraglichen Verstrickungen.

Grüße
CaaOss

Selon Fischer

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5

Montag, 23. Januar 2012, 13:34

Bist Du TV oder gar ÖR, nein - dann kann Dir das so ziemlich am Allerwertesten vorbei gehen, zumindest ohne irgendwelche anderen vertraglichen Verstrickungen

Möglicherweise möchte Stef eben die theoretischen Aspekte wissen, egal ob praktisch oder nicht :)

Komm, lieber CaaOss.TV, zeig uns, was du juristisch drauf hast! 8-)

HF_HeinzeFilms

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6

Montag, 23. Januar 2012, 15:40

Vielleicht hilft dir ja ein Videobeispiel: So offensichtlich sollte man es nicht machen. :D

CaaOss.TV

unregistriert

7

Montag, 23. Januar 2012, 15:49



Komm, lieber CaaOss.TV, zeig uns, was du juristisch drauf hast! 8-)


Ist ja hier konkret und im speziellen Fall ausdrücklich unerwünscht, daher sorry, hier leider nicht...

Grüße
CaaOss

Lacrima

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8

Montag, 23. Januar 2012, 16:12

Zu Produkt Placement habe ich gerade ein ( meiner Meinung nach ) gutes Video entdeckt : www.youtube.com/watch?v=1zRPTQhYwRY

Selon Fischer

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9

Montag, 23. Januar 2012, 19:04

Ist ja hier konkret und im speziellen Fall ausdrücklich unerwünscht, daher sorry, hier leider nicht

Schade :/ An dieser Stelle hätte es mich tatsächlich interessiert. Wenn du magst, kannst du mir ja eine PN schreiben. Ich sitz nämlich grad an meiner Bachelorarbeit zum Thema Fernsehwerbung. Für meine Arbeit spielt PP oder SW zwar keine Rolle, aber möglichweise hab ich was übersehn :)

Marcus Gräfe

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10

Montag, 23. Januar 2012, 23:33

Ich sehe hier zwar keinen konkreten Fall, wie CaaOss.TV schreibt, aber egal...

Zitat

BMW wird bei MI4 gehörig beworben - Apple-Laptops sieht man oft in Filmen, usw.

Das sind ja auch keine deutschen Filme. In Amerika scheinen die das nicht so eng zu sehen und hier werden die Filme natürlich wegen sowas nicht verboten oder zensiert.

Wir haben in der Berufsschule gelernt, dass Product-Placement die NICHT werbewirksame Platzierung von Produkten in Filmen ist. Beispielsweise wenn der Tatort-Kommisar einen BMW fährt, so darf natürlich das BMW-Logo zu sehen sein (irgendwas muss der ja fahren). Nur darf das Logo nicht groß im Bild sein o.ä.

Schau auch mal hier: Neuregelung zum Thema "Product Placement"?

joey23

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11

Montag, 23. Januar 2012, 23:56

Zitat

hier konkret und im speziellen Fall ausdrücklich unerwünscht


Überlese ich was?
Nordisch bei Nature!

12

Dienstag, 24. Januar 2012, 17:34

Danke erst einmal für die tollen Rückmeldungen. Den Wikipedia-Eintrag und weitere hab ich ja auch gelesen.

Ich frag mich halt, was genau passiert, wenn man Schleichwerbung betreibt? Es drohen ja keine Strafen - oder? Einzig, dass der Film dann eventuell nicht im TV gezeigt wird, oder?

Vielleicht hat sich meine Frage erledigt, sobald ich die Videos studiert hab, das dauert aber etwas, da ich grad auf dem Sprung bin...

Grüße
Stef

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