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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »nrwision« (30. Juli 2012, 16:45)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nrwision« (31. Juli 2012, 15:38)
Heißt das nrwision darf meinen Film dann einfach umgestalten und ggf. sogar an andere weiterverbreiten?Zitat
Ferner trifft die TU mit dem Zulieferer bei der
Sendeanmeldung eine Vereinbarung, nach der der Zugangsberechtigte der TU
das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der geschaffenen
urheberrechtlich geschützten Leistungen zeitlich unbegrenzt, weltweit in
allen Sprachen und an Dritte frei übertragbar, überträgt. Das Recht zur
Verbreitung umfasst dabei auch das Recht zur Überarbeitung oder anderer
Umgestaltung.
Die TU lässt sich insbesondere das Recht einräumen,
die vertragsgegenständlichen Leistungen für weitere Veröffentlichungen
in Medien aller Art, insbesondere in Print-, Non-Print- oder digitalen
Medien zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu
vervielfältigen und zu verarbeiten. Die TU verpflichtet sich, dieses
Recht ausschließlich in Zusammenhang mit nrwision wahrzunehmen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cody« (30. Juli 2012, 16:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CaaOss.TV« (30. Juli 2012, 18:44)
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Zitat
Für die landesweite Ausstrahlung brauchen wir aber zumindest die Rechte an der Verbreitung.
Zitat
Heißt das nrwision darf meinen Film dann einfach umgestalten und ggf. sogar an andere weiterverbreiten?
Zitat
Ferner trifft die TU mit dem Zulieferer bei der Sendeanmeldung eine Vereinbarung, nach der der Zugangsberechtigte der TU das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der geschaffenen urheberrechtlich geschützten Leistungen zeitlich unbegrenzt und weltweit in allen Sprachen überträgt. Das Recht zur Verbreitung umfasst dabei auch das Recht zur Überarbeitung oder anderer Umgestaltung.
Die TU lässt sich insbesondere das Recht einräumen, die vertragsgegenständlichen Leistungen für weitere Veröffentlichungen in Medien aller Art, insbesondere in Print-, Non-Print- oder digitalen Medien zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verarbeiten. Die TU verpflichtet sich, dieses Recht ausschließlich in Zusammenhang mit nrwision wahrzunehmen.
Dortmund, Fernsehsender, Landesanstalt für Medien, nicht-kommerziell, NRW