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1

Sonntag, 19. Juli 2009, 20:37

Rechte am Logo

Hallo Leute, ich bins mal wieder.

Ich hab gleich mal wieder ne Frage, die ich einfach mal so in den Raum werfen möchte. Wie sieht es denn mit Logos aus, die sich an andere anlehnen? Wie arg muss man ein Logo abändern, damit man es verändern darf?
Ich mach mal ein beispiel:



Darf ich das Logo einfach so als "meins" bezeichnen? Ich mein es ist ja logisch, an was sich hier angelehnt wurde. :P

Freundliche Grüße: Pfabi

PS: Wie wärs mal mit nem neuen Forum: "Law and Order" oder sowas in dem es dann gerade um solche Sachen, Drehgenehmigungen, Rechte an Musik, etc geht? Solche Rechtsfragen werden hier ja immer mal wieder gestellt.

HTS_HetH

unregistriert

2

Sonntag, 19. Juli 2009, 20:48

Ich denke es ist schwer sowas genau zu definieren, ab wann sowas als Plagiat gilt und ab wann es als was eigenes durchgeht. Aber ganz ehrlich, das eigene Logo sollte doch auch dich als Filmemacher einzigfartig repräsentieren. Warum dann überhaupt das ganze an etwas bekanntes anlehnen? Wenn du was eigenes machst, das nicht von anderen abgekupfert ist, umgehst du diese Frage sowieso und es zeigt auch das du kreativ genug bist dir was eigenes einfallen zu lassen ;)

Zu dem extra Bereich für Rechtsfragen. Sowas können wir hier nicht machen, da wir alle hier keine Rechtsanwälte sind die rechtsverbindliche Beratung liefern können. Damit bringen wir nur Marcus als Admin in Schwierigkeiten.

SG Trooper

unregistriert

3

Montag, 20. Juli 2009, 01:51

Ich sag immer wenn man sich da nicht sicher ist lieber was 100 % eigenes machen.

SebastianK

unregistriert

4

Montag, 20. Juli 2009, 11:16

Der Urheber des Orginalbildes wird sein Logo geschützt haben lassen.
In der Urkunde wird beschrieben, was an dem Logo genau geschutzt ist.

Bei einigen Symbolen reicht es z.B. einfach die Farbe zu ändern. Wenn Du wie beschrieben die Buchstaben änderst, KÖNNTE das in Ordnung sein, weil der namendliche Bezug zum Urheber nicht mehr existiert... muss aber nicht. Er kann auch die Formgebung ansich geschützt haben.

Ich weis. z.B. von einem Fall, in dem eine Studentengruppe eine "Verarsche" von >der Spiegel< raus brachte und sie einfach >der Spagel< nannte. Grundlayout war aber 1:1 übernommen. Es gab eine Unterlassungsverfügung wegen Verwechslungsgefahr mit dem Orginal.

Ist also mal garnicht so leicht.

Zu dem Rechtsberatungsforum: Kostenlose Rechtsberatungen sind auch Anwälten nicht erlaubt. Nicht- Juristen dürfen überhaupt garkeine Rechtsberatung geben. Da gibt es irgendwo ein unbekanntes Gesetzt, in dem das Geregelt ist. Von daher ist die ganze Sache eh hinfällig.

Gruß,

Sebastian

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