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1

Samstag, 23. Februar 2008, 13:47

Waffengesetz erneut verschärft- Keine Softairwaffen mehr in der Öffentlichkeit?!?

Ich zitiere mal von ZDF.de:

Zitat

Die neuen Waffen-Regeln im Überblick
Imitate von Schusswaffen und Kampfmesser verboten

Bereits zum zweiten Mal innerhalb von sechs Jahren hat die Regierung das Waffenrecht verschärft. 2002 wurden bereits die Regeln für Waffenbesitzer neu gefasst. An diesem Samstag treten folgende Neuerungen in Kraft:

ANSCHEINSWAFFEN: Das Führen von Anscheinswaffen wird verboten. Das sind Nachbildungen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Diese können nur noch im abgetrennten Privatbereich benutzt werden. Sie dürfen nur in einem "verschlossenen Behältnis" transportiert werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In der Vergangenheit gab es immer wieder Polizeieinsätze, bei denen im Extremfall Beamte vor der Entscheidung standen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil sie ein Imitat nicht von einer echten Waffe unterscheiden konnten.

Ausgenommen von dem Verbot sind Gegenstände, die erkennbar zum Spiel, für Brauchtums-Veranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind. Erlaubt bleibt die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen.



SOFTAIR-WAFFEN: Das sind Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden. Der im bisherigen Waffengesetz vorgesehene sehr niedrige Richtwert muss wegen der EU-Spielzeugrichtlinie hochgesetzt werden. Verletzungen sollen auch beim neuen Wert unmöglich sein, solange - wie vorgeschrieben - die Augen geschützt sind.


MESSER: Mit der 2003 in Kraft getretenen Änderung wurden bereits Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Jetzt wird auch das öffentliche Führen von Hieb- und Stoßwaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge verboten. Grund für die Verschärfung ist, dass die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen hat. Im Beruf, bei der Brauchtumspflege oder beim Sport dürfen diese Messer allerdings noch benutzt werden.


ERBWAFFEN: Nach dem bisherigen Waffengesetz läuft das so genannte Erbenprivileg am 1. April 2008 aus. Danach durften Nachkommen ererbte Schusswaffen auf Antrag weiter behalten, auch wenn sie selbst kein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe nachweisen konnten. Künftig müssen Erben diese Waffen mit einem technischen Blockiersystem sichern.


KENNZEICHNUNGSPFLICHT: Einzelne wesentliche Waffenteile (Lauf, Griffstück, Verschluss) müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie auch einzeln gehandelt werden. Bei zusammengesetzten Waffen reicht die Kennzeichnung eines wesentlichen Teiles aus: bei Langwaffen am Lauf, bei Kurzwaffen am Griffstück. Kulturhistorisch wertvolle Waffen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, um sie nicht zu beschädigen.


NACHWUCHSSCHÜTZEN: Im Waffengesetz wird klargestellt, dass für Kinder und Jugendliche zum Schießen unter Aufsicht Ausnahmen möglich sind. Schützenvereine sollen es leichter haben, nach Talenten für den Schießsport zu suchen. Generell bleibt die Altersgrenze von zwölf Jahren.


GELBE WAFFENBESITZKARTE: Aktive Sportschützen können leichter Waffen erwerben, die aufgrund ihrer Konstruktion für die Nutzung bei Straftaten nicht geeignet sind. Das bisherige Recht hat zu unterschiedlicher Handhabung in einigen Bundesländern geführt.

Der Abschnitt "Softairwaffen" dürfte für die meisten hier im Forum von großer Interesse sein!

Auch der Textteil in der Einleitung:

Zitat

Erlaubt bleibt die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen.



Gilt das sowohl für große Filmteams als auch für Amateurfilmer? Was haltet ihr von dem neuen Gesetz?



--------------

Quelle: ZDF.de

MichaMedia

unregistriert

2

Samstag, 23. Februar 2008, 14:19

Für Filmaufnahmen muß man sich eine Genehmigung erteilen lassen, einfach eine Liste mit allen verwendeten Waffen vorlegen, hilfreich sind auch Bilder der Waffen, der Verantwortliche sollte kein Eintrag im Polizeiregister haben. Angaben wie "Datum, Zeit und Dauer" sollten auch nicht fehlen.
Das ist aber nur Nötig, wenn es im öffentlichen Gelände geschieht, wenn man zu Hause mit seiner Softair nen Muzzleflasch Test machen will, braucht man es nicht ;)

3

Samstag, 23. Februar 2008, 14:37

Wurde auch Zeit, zuviele Spacken sind mit den Dingern rumgelaufen, das Gesetz ist ja nicht wegen Amateurfilmern gemacht worden.
Wichtig wäre eigentlich gewesen, da mal explizit drauf hinzuweisen, was "Führen" eigentlich ist:
Nämlich das Rumlaufen mit offener oder verdeckter Waffe (also z.B. im Holster) und dabei ist die Waffe schussbereit und/oder zugriffsbereit.
Damit hat sich für die Spacken das Spielen im Wald, Hausruinen, etc. erledigt.
Transportieren bedeutet übrigens das Herumtragen einer Waffe in einem abgeschlossenen Behältnis, dazu darf kein Magazin in der Waffe sein, die Waffe muß entladen und gesichert sein,
Magazin und Waffe müssen getrennt voneinander transportiert werden... Magazine müssen leer sein, ein Akku sollte herausgenommen werden.
Laser und Taschenlampen waren sowieso schon vorher verboten.

Es reicht übrigens nicht, zum Softairspielen einfach eine Kamera mitzunehmen..
das wird kein Richter abkaufen, daß da ein Film gedreht wurde.
Am besten ein/zwei Tage vorher ein Fax zur Polizei schicken und wie Micha schon gesagt hat:
Location, Szenen-Beschreibung, Drehbuch- und Storyboard-Auschnitte mitfaxen.
Da wird dann vermutlich ne Streife beim Dreh vorbeischauen, aber es gibt keinen Streß.

Es hilft übrigens ungemein, eine Filmklappe dabei rumzutragen und den Crew-Leuten Warnwesten anzuziehen.
Dies zeigt auch dem Spaziergänger, daß es sich nicht um eine kriminelle Gruppe handelt, die da in der Ruine dreht, etc.


Zitat

Gilt das sowohl für große Filmteams als auch für Amateurfilmer? Was haltet ihr von dem neuen Gesetz?

Es gibt auch kein freiwilliges oder hauptamtliches Feuer, hinfahren tut die Feuerwehr.
je professioneller das jedoch aussieht, desto besser für den Filmer...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Purzel« (23. Februar 2008, 14:51)


Lichtner Filmproduktion

unregistriert

4

Samstag, 23. Februar 2008, 14:55

Magazin und Waffe müssen getrennt voneinander transportiert werden... Magazine müssen leer sein, ein Akku sollte herausgenommen werden.


Das musste man aber auch schon vorher machen.
Ich hoffe mit Spacken meinst du die, die mit ihrer Soft Air angeben und sie offen mit herumtragen. Einige hier im Forum gehen auch mit der Soft Air in den Wald oder Gebäude Ruinen, also sei vorsichtig mit deiner Aussage. Ich gehe übrigens auch im sommer gerne mal bei schönen wetter in den wald zu nen kleinen Match (Soft Air ist natürlich im Rucksack, Magazin leer und getrennt aufbewahrt) und würde mich nicht als "spacken" bezeichnen. ;)


mfg

5

Samstag, 23. Februar 2008, 15:08

Doch genau des ist VERBOTEN! Combatschiessen war schon immer verboten!
Und ist nur Behörden vorbehalten!
Und genau diese verantwortungslosen "Spieler" haben u.a. diese Gesetzesänderung mit verursacht.
Einige begreifen das nie!
Jetzt ist endlich das "Führen" verboten!
Egal, welche Joulezahl!

RömerFX

unregistriert

6

Montag, 3. März 2008, 09:16

Bei uns in der German Garrison ist das momentan ein ganz großes Thema, denn zu unseren Kostümen gehören die Waffen nunmal zum Kostüm.

Unsere Waffen sind reine Anscheinwaffen die nicht mal eine Funktion haben, sie sind nur Filmakurat,

Wie es sich bei uns verhält ist noch nicht ganz raus, da wir ja eine Art "Trachtengruppe" sind und da soll das tragen von Anscheinwaffen ja weiterhin erlaubt bleiben.

Hauptsächlich sind wir ja bei Veranstaltungen in den Räumen des Veranstalters, schwierig wird es nur dann wenn wir, wie zbsp. Beim Mediamark auch mal das Gelände verlassen müssen um etwa Promomaterial zu verteilen.

Momentan sind unser Comandstaff dabei die Angelegenheit mit den Behörden zu regeln.

Dieses Gesetz ist ein wenig an den Haaren herbeigezogen.

SG Trooper

unregistriert

7

Montag, 3. März 2008, 21:17

Hallo Römer FX
Und Grüsse aus Mühlheim am Main. Ja das mit den Waffen ist so eine Sache. Ich selber der jetzt das Stargate Command Germany (kostümgruppe im Stargate Bereich) leite habe mich lange mit dem Gesetzes Text auseinander gesetzt. Ich denke aber mal solange wir uns an gewisse Grundregeln
halten, sollte das kein Problem sein. Es geht ja auch um das Führen in der Öffentlichkeit. Wenn das auf
befriedeten Besitz geschieht, wie auf einer Convention, denke ich sollte das alles kein Thema sein.
Mich würde aber interesieren was bei der Klärung bei den Behörden rausgekommen ist. Wir als Sg Kostümgruppe werden
jedenfalls unsere Schätzchen nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen.

XeQtive Producer

unregistriert

8

Montag, 3. März 2008, 23:14

Weiß jemand wie sich das ganze mit Bögen und Armbrüsten verhält?
Bei Wikipedia hab ich das hier gefunden:

"Im waffenrechtlichen Sinne ist die Armbrust Schusswaffen gleichgestellt [1]. Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung bedarf jedoch keiner Erlaubnis [2]. Zu den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen gehören solche „tragbaren Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“. Nach neuem deutschen Waffenrecht von 2004 zählt die Armbrust gemäß § 27 Abs 3, Nr. 2 des WaffG (Waffengesetz) zu den sonstigen Schusswaffen, die feste Körper (hier: Pfeil oder Bolzen) verschießen.
Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, dabei auch die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen."

Zu meiner Frage. Angenommen ich dreh nen Film, in dem ich eine schussuntaugliche Armbrust verwende (also als Replik, wie bei den Softairs auch). Gelten da die gleichen Bestimmungen wie bei den Softairs, sprich: muss ich das auch vorher bei der Polizei anmelden?

SG Trooper

unregistriert

9

Dienstag, 4. März 2008, 19:48

Da hast du das selbe Problem wie mit Softairwaffen. Nach meinen Wissensstand.

MichaMedia

unregistriert

10

Mittwoch, 5. März 2008, 02:36

Leute höhrt auf zu Fragen ob ihr eine Waffe melden müßt für Filmaufnahmen, macht es und gut ist, selbst eine Eisenstange die nur teuschend als Waffe eingesetzt werden soll, solte gemeldet werden und auch die art des Umgangs.
Habt ihr Angst vor der Polizei das zu melden? Um so detailreicher ihr seid, um so erlicher und Genauer um so ehr wird man euch Loben und in Ruhe lassen.
Also nicht Fragen hier, sondern Angeben. Ausnahmen bestätigen die Regeln, auch für Trachten Vereine kann man sich Genehmigungen einholen.

Ein Nunschako ist schon lange Verboten, denoch haben wir damit in der "öffentlichkeit" (Kruppwald) trainiert, wir haben den Wisch nur hingehalten und unser Stempel bekommen, es kommt einfach auf die Absicht an, Poliziesten sind auch nur Menschen und wenn keiner was sich zu Schulden hat lassen kommen, dann ist alles kein Thema, nur raus mit der Sprache.

Wir haben auch früher Gotsha gespielt (Softair in der art), Wattenscheider und Gelsenkirchener Polizei bescheid gegeben und das Tunier konnte starten, eine Liste aller Waffen dabei, auch der von den Gastspielern, kurzer Besuch, kurzer Listenvergleich, und gut war.

Ich weiß echt nicht was der ganze Heckmeck soll, ich finde die Verschärfung ansich Überfällig, weil eben die "Irren" in den Wald rumballern, ohne das auch nur Ansatzweise wo eine Wahnung oder Klarstellung steht.
Da wo wir früher Gotsha gespielt haben, war auch ein Spazierweg, oder ist es immer noch, wir haben stets Warnungen etc. Aufgestellt, wir hatten nie Probleme, da der Berg zur Hälfte Watsche und zur anderen Gelsen gehöhrte, mußten wir beide Reviere Bescheid geben, und die aus Ge kammen immer wenn wir Fertig waren und gegrillt hatten, brauch ja nicht erwähnen warum. Einer meinte beim Wurst futtern mal: "so und jetzt mal die illegalen waffen raus, ich will die teile ohne (F) auch mal sehen, tja Pustekuchen, wir waren da zu genau drinn, allerdings hatte er es echt nichjt eng gesehen und wollte Hammerspritzen sehen, eben auch nur ein Mensch.

Wie gesagt, die kammen Vorbei, sagten nur das Anrufe eintraffen wegen Schußwaffengebrauch, die stellten es klar, sagten uns Bescheid, guckten die Waffenliste durch und waren weg, wo wir mit dem Tunier durch waren, kammen die Ge-Policia und haben ne Wurst mit abgegriffen, alle Nett und Zufrieden.

Also meldet alles, egal ob Waffe oder ihr macht Karate auf dem Parkplatz von Aldi, meldet es der Polizei und Eigentürmern (wie Aldi Markt), dann habt ihr keine Probleme, stellt schielder auf, das es gespielt ist für Filmaufnahmen und so weiter, also sicherer kann man da nicht mehr sein.
Und es ist einfach, es sagt keiner NEIN, zumindest von seiten der Polizei, und auch nur, wenn man eine saubere Weste hat.

Auch Drehgenehmigungen sind leicht zu bekommen, ich habe paar Ungenutzte (kamm nicht dazu), in einem Industriegebiet, für Sonntags, das einzige was da offen ist, ist ein Bordel, mit den mußte ich eine Sonderabsprache machen, war auch kein Problem, Strasse sperren und nur Taxi zu denen darf mit event. wartezeit durch. Es geht alles, selten sagt einer Nein, man muß nur Nett fragen.

Also fragt nicht, ob ihr eure schwarz angemalte Klopapierrolle melden müßt, macht es und gut ist, um so sicherer seit ihr.

Gruß Micha

PS: @Lichtner..
Purzel hat da schon recht, und seine Aussage zu "Spacken" unterstütze ich da voll und ganz, wir haben mit CO² Druck geballert, aber auf der "Rechtensseite", ihr geht mal eben los und ballert rum auch wenn mit Federdruck.
Der Transport spielt da eine Nebenrolle, die Verwendung ist der Dorn im Auge, ohne das ein Wegwanderer nur Ansatzweise weiß, was los ist.

Lichtner Filmproduktion

unregistriert

11

Mittwoch, 5. März 2008, 16:08

@micha: Ich hatte vielleicht auch ein wenig übertrieben. Ich meine ist ja auch richtig so. Aber könnte man das jetzt auch noch so machen, mit anmelden, waffen - listen vergleich un dann ab innen wald?

naja, in letzter zeit sind wir sowieso garnicht mehr dazu gekommen und wenn mal was zu drehen ansteht kann man ja vorher bei der polizei ein fax hinschicken.

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