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Die neuen Waffen-Regeln im Überblick
Imitate von Schusswaffen und Kampfmesser verboten
Bereits zum zweiten Mal innerhalb von sechs Jahren hat die Regierung das Waffenrecht verschärft. 2002 wurden bereits die Regeln für Waffenbesitzer neu gefasst. An diesem Samstag treten folgende Neuerungen in Kraft:
ANSCHEINSWAFFEN: Das Führen von Anscheinswaffen wird verboten. Das sind Nachbildungen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Diese können nur noch im abgetrennten Privatbereich benutzt werden. Sie dürfen nur in einem "verschlossenen Behältnis" transportiert werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In der Vergangenheit gab es immer wieder Polizeieinsätze, bei denen im Extremfall Beamte vor der Entscheidung standen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil sie ein Imitat nicht von einer echten Waffe unterscheiden konnten.
Ausgenommen von dem Verbot sind Gegenstände, die erkennbar zum Spiel, für Brauchtums-Veranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind. Erlaubt bleibt die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen.
SOFTAIR-WAFFEN: Das sind Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden. Der im bisherigen Waffengesetz vorgesehene sehr niedrige Richtwert muss wegen der EU-Spielzeugrichtlinie hochgesetzt werden. Verletzungen sollen auch beim neuen Wert unmöglich sein, solange - wie vorgeschrieben - die Augen geschützt sind.
MESSER: Mit der 2003 in Kraft getretenen Änderung wurden bereits Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Jetzt wird auch das öffentliche Führen von Hieb- und Stoßwaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge verboten. Grund für die Verschärfung ist, dass die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen hat. Im Beruf, bei der Brauchtumspflege oder beim Sport dürfen diese Messer allerdings noch benutzt werden.
ERBWAFFEN: Nach dem bisherigen Waffengesetz läuft das so genannte Erbenprivileg am 1. April 2008 aus. Danach durften Nachkommen ererbte Schusswaffen auf Antrag weiter behalten, auch wenn sie selbst kein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe nachweisen konnten. Künftig müssen Erben diese Waffen mit einem technischen Blockiersystem sichern.
KENNZEICHNUNGSPFLICHT: Einzelne wesentliche Waffenteile (Lauf, Griffstück, Verschluss) müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie auch einzeln gehandelt werden. Bei zusammengesetzten Waffen reicht die Kennzeichnung eines wesentlichen Teiles aus: bei Langwaffen am Lauf, bei Kurzwaffen am Griffstück. Kulturhistorisch wertvolle Waffen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, um sie nicht zu beschädigen.
NACHWUCHSSCHÜTZEN: Im Waffengesetz wird klargestellt, dass für Kinder und Jugendliche zum Schießen unter Aufsicht Ausnahmen möglich sind. Schützenvereine sollen es leichter haben, nach Talenten für den Schießsport zu suchen. Generell bleibt die Altersgrenze von zwölf Jahren.
GELBE WAFFENBESITZKARTE: Aktive Sportschützen können leichter Waffen erwerben, die aufgrund ihrer Konstruktion für die Nutzung bei Straftaten nicht geeignet sind. Das bisherige Recht hat zu unterschiedlicher Handhabung in einigen Bundesländern geführt.
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Erlaubt bleibt die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen.
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Gilt das sowohl für große Filmteams als auch für Amateurfilmer? Was haltet ihr von dem neuen Gesetz?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Purzel« (23. Februar 2008, 14:51)
Magazin und Waffe müssen getrennt voneinander transportiert werden... Magazine müssen leer sein, ein Akku sollte herausgenommen werden.