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Mittwoch, 1. März 2006, 16:21

Camcorder zum 2. Mal defekt - Garantierecht? Hilfe!

Also, nach meinem letzten Film hat mein Camcorder den Geist aufgegeben, und das schon zum 2. mal!

Anfang August trat der Fehler das erste mal auf: Camcorder schaltet sich aus, und lässt sich nicht mehr durch Akku und auch nicht durch Betrieb an der Steckdose einschalten!

Folge: Einschicken bei redcoon.de (da hab ihn gekauft), die wiederum schickten ihn zu Canon.
Nach über 8 Wochen kam das gute Stück wieder zurück! Musste nix bezahlen, Garantie hatte ich ja noch gerade so!

Ok, soweit so gut. Ab und an mal was aufgenommen, mehrere Kassetten auf den PC überspielt, und mehr habe ich eigentlich in der Zeit nicht mit dem Camcorder gemacht.
Als ich dann meinen Weihnachtsfilm aufgenommen habe, ging er kurz vor Ende der Dreharbeiten wieder aus.

--- Das selbe Problem wie vorher ist wieder aufgetreten!!! ---

Dann hab ich ihn wieder einschicken lassen, das war ende Dezember.

Gestern sind schon die 8 Wochen längst rum, und ich erhalte eine eMail von Redcoon, die folgendes besagt:

- Garantie sei abgelaufen, Reperaturkosten betragen ca. 270 €
- Ich soll innerhalb der nächsten 7 Tagen bescheidgeben, wie fortzufahren ist



Toll oder? Nach 8 Wochen machen die sich endlich mal die Mühe, meinen Camcorder auszupacken und mir ne Mail zu schicken, das die Garantie abgelaufen ist!!!! So schlau war ich auch schon vorher, aber nach meinem Wissen verlängert sich die Garantie Reperatur um ein halbes Jahr!!!

Da der Camcorder nur wenige Monate nach der letzten Reperatur schon wieder kaputt ging, und es zudem auch immernoch derselbe Fehler ist, habe ich noch Garantie und sehe überhaupt nicht ein, die Reperaturkosten zu tragen!


So nun will ich eure Meinung / Ratschläge / Hilfe!! hören!
Ich weis nicht wie die Rechtliche Lage aussieht, wie gesagt, nach meinem Wissen habe ich immer noch ein halbes Jahr Garantie nach der letzen Reperatur!
Falls das net stimmt, korrigiert mich und sagt mir bitte, was ich in so einem Fall tun kann!
Ich habe keine Lust / kein Geld / kein Verständniss dafür, die Reperatur zu bezahlen, und nach ein paar Monaten wieder denselben Fehler vor meinen Augen zu haben!

Am besten wäre ja, das sie mir den defekten Camcorder gegen einen brandneuen Umtauschen, aber das geht (glaube ich) auch erst nach der 2. Reperatur (wenn die nix gebracht hat) oder?

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Neo« (1. März 2006, 17:23)


2

Mittwoch, 1. März 2006, 17:23

Oh das ist echt schwierig.
Am besten setzt du dich mal mit Canon in Verbindung(hilft zwar meistens nicht) und beschwerst dich.
Nach meinem Wissen hast du wirklichnoch nen halbes Jahr länger Garantie.
Beim Freund von mir wars ein ähnlicher Fall.
Und da hats was genützt.

WhiteHare

unregistriert

3

Mittwoch, 1. März 2006, 20:29

Also so ein ähnliches Problem hatte ich mit meinem Handy...und so weit ich weiß erhälst du wie du ja gesagt hast eine verlängerung der garantie. Versuchs nochmal eventuell mit einem anruf und argumentier damit das die vorherige reparatur gar nichts gebracht hat und dies keine neue sondern sozusagen die fortsetzung der alten reparatur sei. Und eine Garantie kann während der Reparatur zeit nicht ablaufen, da du nur Garantie darauf hast wenn das Gerät in deinem besitz ist.

Mach einfach ein bissl Druck mit Emails usw. die werden meistens nachgeben.

Wenn die Regelung mit diesen 6 monate verlängerung nicht vertraglich festgelegt ist, kannst du meist nichts dagegen tun. Aber du kannst wie gesagt reklamieren das die alte reparatur nichts gebracht hat.


gruß

4

Mittwoch, 1. März 2006, 22:45

Schau mal, was auf der dem original beigelegten Garantiekarte und was auf der Rechnung von Redcoon steht.
Ab jetzt alles per Einschreiben und Snail-Mail, E-Mails sind nicht sicher genug, am besten Anwalt/Verbraucherschutz fragen.
Wir können Dir hier leider keine verbindliche Rechthilfe leisten.

MichaMedia

unregistriert

5

Mittwoch, 1. März 2006, 23:47

Rechtshilfe nicht, aber Infos zur Garantie.

Wenn die Kamera in der Werkstatt ist, also nicht bei dir, stoppt die Garantiezeit nicht, ab Kauf-/Lieferdatum 2 Jahre Garantie.

Auf eine Reparatur erhälst du 6 Monate Garantie, aber nur auf das Reparierte. Beispiel: der Sucher wird repariert, so hast du auf diese reparatur 6 Monate Garnatie, geht also der Sucher wieder Platt, Garantieanspruch, geht aber das Laufwerk platt, kein Garantieanspruch.

Jetzt, so denke ich, liegt in deinem Fall ein Garantieanspruch vor, da es der gleiche Fehler ist, nur dies kannst du nur Geltend machen, wenn du entsprechende Unterlagen der ersten Reparatur mit einreichst, den dies ist wie eine 2. Rechnung, wenn du dies nicht getan hast, ist es klar das die es als "nicht" Garantiefall sehen. Also das Nachreichen.

gruß Micha

6

Donnerstag, 2. März 2006, 16:13

Ok, dann bin ich nun schonmal schlauer.

Kaufrechnung und auch die Rechnung von der letzen Reperatur hab ich mitgeschickt.
Dann stimmt das doch mit den 6 Monaten. Ok, sie haben ja in der Email so ne Art Kostenberechnung von der Canon Reperaturwerkstatt mitgeschickt, und da stand halt wieder , das die Hauptplatine ausgetauscht werden muss (wie leztes mal!)
Wo genau ist das mit den 6 Monaten eigentlich geregelt? Gibts da so ein Gesetzbuch, wo ich dann auf den entsprechenden Paragraphen hinweisen kann wenn ich denen zurückschreibe, oder müsste das in den AGB's von Redcoon stehen?

berill83

unregistriert

7

Donnerstag, 2. März 2006, 18:10

Garntie/Gewährleistung ist im BGB geregelt. Sollte in den AGB`s von redcoon etwas stehen das die gesetzl. Garantiefrist sich zu deinem Nachteil verkürzt, ist dies seit Änderung vom 01.01.02 nicht rechtes. Den genauen Paragraphen kann ich dir jetzt auch nicht sagen, aber der dürfte über googel nicht schwer zu finden sein. Aber auf das bereits getauschte Teil hast du noch Garantie wenn es der gleiche Fehler ist.

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