Also...
Für die alten Abschußbehältnisse, die es i.d.R. bei "egun" gibt, muß man nur 18 sein. Das sind leere Behälter, mit denen man nichts mehr anfangen kann.
Eine WBK ( Waffenbesitzkarte) die hier fälschliher Weise als "Waffenschein" bezeichnet wird, ist nur für den Erwerb von Feuerwaffen gedacht, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und Sportschützen zugänglich sind. Währe dieser Abschußbehälter noch in irgend einer Weise funktionstüchtig, dürfte man ihn auch mit einer WBK nicht erwerben, weil es dann eine Kriegswaffe währe.
Ein Waffenschein, nur um das eben kurz zu erläutern, ist eine Erlaubnis die einen dazu authorisiert, seine Waffe zu führen. Der Waffenschein wird i.d.R. mit umfangreichen Auflagen versehen, die das Führen nur für einen bestimmten Zweck erlauben.
Ich persönlich rate übrigens dringend zum Erwerb eines solchen Abschußbehältnisses, da dieser für den Preis nicht adäquart nachgebaut werden kann.
Gruß, Sebastian