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21

Freitag, 26. Mai 2006, 19:30

Zitat

Original von Ghazzag the squasher

Zitat

Original von Marcus Gräfe

Zitat

Original von Purzel
SOFTAIR´s dürfen NUR zum Schiessen auf runde Zielscheiben benutzt werden.


Ich schieße auf eckige Scheiben, bin ich ein Verbrecher? :D


Nein, du darfst, du bist der Admin :D


Und bei der Bundeswehr (oder so) :D


Achja, gehen auch Dreiecksscheiben? :D


Wenn man die Muzzles gleich da haben will, kann man sich mit den, Freien, ab 12 Jahren erlaubten, immer im Jahr erlaubten knallern begnügen. Hab ich mal gemacht.

Nen Breakdance oder wie die heißen vorne in ne Faschings Pistole, angezündet und Beng Beng Beng.
Da kommt nen paar schöne Muzzles raus.

22

Freitag, 26. Mai 2006, 19:47

Ging es nicht gerade darum, dass man das lassen soll?
Oder fällt das in eine andere Kategorie?

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23

Freitag, 26. Mai 2006, 21:07

nun ja da ich alles gelöscht weiß er vllt nich worum es geht

MichaMedia

unregistriert

24

Freitag, 26. Mai 2006, 22:46

Zitat

Original von Marcus Gräfe

Ich schieße auf eckige Scheiben, bin ich ein Verbrecher? :D


OK, lassen wir das ganze, ziehen wir es ins Lächerliche und vernachlässigen die Aufklärungen, machen wir uns Lustig und ab dafür, scheiß drauf.
Ich warte jetzt auch nicht mehr auf meine genehmigung, ma ne halbe Stunde mit nem Nu Shako auf der Sommerdellenstr. rum zu wirbeln (das keine Schußwaffe, 2 Stöcker mit ner kette verbunden, ebenso verboten), und mach es einfach, ich bin nicht Vorbestraft, denke kriege dann Bewehrung. Was sollst, ob eckig oder rund, wir ballern rum.

Traurig

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25

Freitag, 26. Mai 2006, 22:56

wurde die frage von andy-matze nicht eigtl beantwortet? er weiß jetzt dass er nicht irgendwas dummes machen soll sondern lieber nur den rückstoß der waffe simulieren sollte und den rest am computer. ich habs auch koplett mit magix video deluxe hingekriegt wie man beim test "gefechtsvideo" sehen konnte. und ich finde bevor sich hier noch mehr leute über irgendwelche waffengesetze etc lustig machen sollte der thread vllt lieber mal geschlossen werden.

26

Freitag, 26. Mai 2006, 23:05

Zitat

Original von Purzel
Jedes Herbeiführen einer "Sprengstoff-Explosion" ist verboten.
Dazu müßt ihr einen "Pyroschein" und die Genehmigung haben oder die drei Tage vor/an Sylvester für handelsübliche Kracher nutzen.

Und jetzt ein für alle mal Schluß mit Halbwissen:

SOFTAIR´s dürfen NUR zum Schiessen auf runde Zielscheiben benutzt werden.
Combatshooting auf Menschen ist in Deutschland nur Polizei-Behörden, etc. erlaubt.
Combatshooting versteht sich als aus-der-Deckung-in-die-Deckung schiessen/treiben.

SOFTAIR`s dürfen NUR transportiert werden:
Waffe vom Magazin getrennt, beide entladen, in getrennten abgeschlossenen Behältnissen, ohne Akkus/Gas, möglichst mit Abzugschloß.
Alles andere gilt als Waffe führen und ist strafbar.

SOFTAIR´s müssen in D das "F-im-Fünfeck" haben, ansonsten droht bei Importen aus Fernost/CZ/Ö/IT oder außerhalb D eine fette Strafe nach dem Kriegswaffen-Kontroll-Gesetz.

Ey Kinder, das sind KEINE Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, wacht endlich auf, dafür geht man in den Knast oder sehr, sehr arm und vorbestraft wieder heim!
Wenn ihr Pech habt kommt sogar noch die Gründung einer kriminellen Vereinigung dazu oder ihr steht als "Wehrsportgruppe" in der Zeitung...


Zum Scheibenschiessen muß das Schiess-Gelände
- Euch gehören,
- nicht einsehbar sein,
- außen mit Warnschildern versehen sein,
- einen mind. 3m hohen kugelundurchlässigen Fangzaun außenrum haben,
- gegen unbefugtes Eindringen von außen gesichert sein.

Ist mir schon klar, daß Händler das Zeug verticken, die wollen Kohle machen. Denen ist auch völlig wurscht, ob ihr Sachen kauft, mit denen man gar nicht spielen darf. Hauptsache, Sie haben Euer Geld.
Begreift es endlich!




Ich denke auch dass andy nun geholfen ist, und möchte das war Purzel gesagt hat, nochmals unterstreichen!

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