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21

Montag, 3. April 2006, 01:06

Du darfst auf Deinem Grundstück mit Softairs schiessen, wenn Du einen drei Meter hohen zaun außenrum hast, durch den die Kugeln nicht nach außen können, Du Warnschilder aufgehängt hast und sicherstellen kannst, daß keiner dein Grundstück betreten kann. Aber selbst dann darfst Du nur auf zielscheiben schiessen. Kombatschiessen ist nach wie vor nicht erlaubt. Dazu käme im Falle einer Polizei-Visite, die Altersbeschränkung für die jeweilge Softair (nach Joule-Zahl, s.o.)
Ich will Euch mal ein paar Beispiele aus dem VFX-Forum schreiben:

Crow:
da fällt mir nur 4 stunden polizeiwache dazu ein, zu diesem posting !!!
sind mit 4 leuten zum drehort gefahren und sind in eine lichtkontrolle gekommen...... was soll ich sagen, wir durften streife fahren aber nur mit auf der rücksitzbank mit handschellen im streifenwagen....
hatten ne ak47 ein snipergewehr, handfeuerwaffen und und und komplettes waffenarsenal im kofferaum ,ca 11 waffen ...... der blick der bullen war geil ...
zückten alle zwei gleich mal ihre waffen... irgendwie haben die dinger von denen mich mehr beeindruckt !!!

Lucky:
Vor ca. 8 Monaten spielten wir an einen Weiher Soft Air. Irgendjemand muss dann die Polizei gerufen haben. Wir packten dann alles schnell zusammen und sind dann schnell weggerant und schauten uns von ein paar Metern entfernung an, was die da machen. Da kommt auf einmal das Sondereinsatzkommando um die Ecke gebogen mit schweren Waffen und Hunden! Wir haben halt natürlich voll schiss gekriegt und sind in das nahe liegende Maisfeld geflüchtet. Die haben dann die Hunde auf uns gehetzt.
Zum glück wohnten in der Nähe von dem Weiher ein par Freunde von uns dort verteckten wir uns . Als dann die Bullen klingelten machte unser Freund für uns auf. Ein glück das dessen Eltern nicht da waren.
PS: Wir spielen da nie wieder!

Crow:
das schlimme ist, man weiß es gar nicht daß "spielzeugwaffen" so ein
strafdelikt mit sich führt ....
ich dachte mir ja auch erst die polizei hat was an der waffel!
so ein teater um spielzeug zu machen !


Und genau da liegt der Hund begraben:
Die Händler verkaufen einem das Zeug zu Schleuderpreisen, ohne auf das WaffG hinzuweisen. Klar, die wollen Geld machen.
Wen reizt es nicht, eine fette SIG-552 daheim zu haben, oder mit der MP-5 ein wenig zu spielen. Aber leider kennt fast keiner das WaffG und die vergleichbaren Paragraphen: So ist zum Beispiel in Bayern schon eine Softair-"Tötungssimulation" explizit eine Ordnungswidrigkeit.
Der Tenor aller ernsthaft spielenden Softair-Teams ist daher:
"In Deutschland wird nicht gespielt, wir fahren ins Ausland (wo dann die Waffen ganz einfach auf Vollauto umgebaut werden) und spielen dort." Vor der Rückfahrt wird selbstverständlich wieder auf Semi-Auto umgebaut und gut ist.
Aber selbst dann muß man an der Grenze ggf. mit Kontrollen rechnen und wehe, da hat jemand die Waffe vorher nicht bei der Ausfuhr und Wiedereinfuhr deklariert und/oder die Rechnung des Deutschen Händlers dabei. Denn Waffen müssen in Deuschland das "F im Fünfeck" aufgestempelt haben, sonst gelten als illegaler Import und das verstößt sogar gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz! Und da möchte ich nicht für bestraft werden!
Man kann aber auch (wenn man grenznah wohnt) seine Vollauto-Softairwaffe in einem Schließfach jenseits der Grenze lagern ;-)

Ebenso sind zielbeleuchtende Waffenteile wie Laser, Nachtsichtgeräte (IR) oder Lampen verboten,
Eine Taschenlampe mit montiertem Montagering zählt schon dazu, eine Taschenlampe und ein einzelner Montagerring machen hingegen den Nachweis einer illegalen Zielbeleuchtung schwer.

Gruß Purzel

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Purzel« (3. April 2006, 01:10)


MichaMedia

unregistriert

22

Montag, 3. April 2006, 01:41

Naja, ist ja insoweit alles richtig mit dem Waffen gesetz und sollte sich jeder zu herzen nehmen, aber Polizisten sind auch Menschen und keine Gurken. So genial echt sehen die 10,- Spritzen auch nicht aus.

Denoch, braucht ihr zum drehen in der Öffentlichkeit, um Schilder auf zu stellen (auch aus anderen Gründen, damit keiner unfreiwillig mit gefilmt wird), eine Drehgenehmigung. Diese erhaltet ihr recht schnell übers Kulturamt, die regeln das dann meißt, ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich, und ihr müßt euer vorhaben so prezisse wie möglich schildern, wenn die Beamten erst rätseln müssen, ist eh sense.

Eure Genehmigung mit Replikatsbeschreibung der verwendeten Waffen gebt ihr persönlich beim zuständigen Polizeirevier ab, hier müßen alle Waffen aufgefürt sein, am besten alle die ihr besitzt, und nicht nur die ihr verwendet, falls mal kurzfristig ne änderung vorliegt. Gebt aber mit an, das, die sich im besitz befindlichen Waffen aufgeführt wurden und nur eint Teil verwendet wird, falls dem so ist.

Ganz wichtig, immer doppelte zeit angeben, als wie geplant, wenn ihr nen dreh meldet von 12-16 aber länger braucht, könnt ihr es knicken, bis 20 Uhr ist glaub ich in den meißten stätden problemlos möglich, da lieber von 12-19 oder so beantragen, aber bei sagen, das die volle zeit nicht genutzt wird.

Ganz wichtig, wenn ihr die Genehmigung habt und so weiter, eure Schilder dürfen keine Werbung beinhalten, also keine Nennung von Sponsoren, keine Webadresse etc. voll Blanko mit hinweisen zum Dreh und Waffenreplikate, mehr nicht, sonst dürft ihr im nachhinein zahlen.

Alles weitere wird man dann erfahren oder kann man sich denken.

gruß Micha

23

Montag, 3. April 2006, 14:34

Ok.
Also nochmal ne etwas andere Frage,ich bin ja jetzt auch nich voll der Waffenexperte und von Softairs usw.
Ich wollt bloß mal wissen ob meine Softair so richtig echt aussieht:



Die Waffe tut n bissel weh, aber ich kann noch die Kugel im Flug auffangen, so schlimm ist das noch nicht, aber sieht die Softair richtig echt aus?
(Die Waffe ist aus Spanien [Lloret de Mar], und hat 5 Euro + Munition gekostet, sie ist aber find ich in Ordnung)

mfg RedMJ

xtremehw

unregistriert

24

Montag, 3. April 2006, 14:59

Ich finde nicht das sie sehr echt aussieht =>Plastiklook

25

Montag, 3. April 2006, 15:50

Ok, na dann gehts ja, also für mich reicht die wenn ich die für nen Film brauch.

26

Montag, 3. April 2006, 16:37

Sie ist illegal, da in Spanien gekauft.

27

Montag, 3. April 2006, 16:37

Also ich finde die sieht echt billig aus. Vorallem wegen dem Roten Teil vorne. Gerade deswegen würde ich diese Waffe sofort als Softair entlarfen.

28

Montag, 3. April 2006, 16:41

@Purzel, echt die is illegal?
Ja die is in Spanien gekauft worden in einem richtigen Waffenladen.

29

Montag, 3. April 2006, 19:50

wenn sie über 0,08 Joule hat, sprich weiter als ungefähr 5m schießt, schon.

30

Montag, 3. April 2006, 20:24

Naja, gemessen hab ichs noch nich, die fliegt schon weit, aber 5 meter weis ich nicht.
Ich kann die Kugel auffangen, so sehr tuts nich weh.


EDIT: Ach ja, wollt ich auch gleich nochmal wissen. Wenn man in öffentlichen Gebäuden Effecte drehen will, zb. jetzt mal nen Lichtschwert. Weil ich hatte mal den Gedanke in einem Einkaufszentrum ein Lichtschwertduell zu machen :) brauch man da Genemigungen oder kann man einfach drauf loskämpfen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RedMJ« (5. April 2006, 18:29)


Running Red Pictures

unregistriert

31

Montag, 13. November 2006, 17:24

Wenn man bei der Polizei anruft und ihnen wegen drehen mit Soft-Airs bescheid gibt, muss man dann auch seine Namen oder so was nennen?

Mfg

XeQtive Producer

unregistriert

32

Montag, 13. November 2006, 17:59

Zitat

Original von Running Red Pictures
Wenn man bei der Polizei anruft und ihnen wegen drehen mit Soft-Airs bescheid gibt, muss man dann auch seine Namen oder so was nennen?

Mfg

ist die Frage wirklich ernst gemeint? natürlich musst du deinen Namen angeben, denn falls ihr euch nicht an die gemachten Angaben haltet, muss die Polizei ja wissen wen sie kontaktieren muss.

33

Sonntag, 3. Dezember 2006, 12:43

Absperen ???
wozu das denn?

Am besten dort drehen wo keiner ist! So machen wir es zumindest immer ;)

34

Sonntag, 3. Dezember 2006, 13:05

Zitat

Original von VeRnE
Absperen ???
wozu das denn?

Am besten dort drehen wo keiner ist! So machen wir es zumindest immer ;)




Es geht hier rein um die rechtlichen Dinge. Wenn ihr es illegal macht und nicht erwischt werdet, ist es eure Sache.

3Ghosts

unregistriert

35

Sonntag, 3. Dezember 2006, 13:32

@VeRnE:
1. post und schon illegal. gratuliere.

also ich hab mir überlegt mir softairs als requesiten anzuschaffen.
aber was ich jetzt so höre lass ich das lieber.
wie stehts eigentlich mit normalen"spielzeugwaffen" also solche die nur platzpartronen abfeuern können.
ich hab da so ein glock immetat und die schaut auch sehr echt aus.
braucht ma für sowas auch ne genämigung?

MichaMedia

unregistriert

36

Sonntag, 3. Dezember 2006, 14:33

Man braucht defenitiv immer eine Genehmigung, wenn man mit Waffen in der Öffentlichkeit rumfuchtelt, sowohl Polizei als auch Passanten müßen Informiert sein, um sie nicht zu beunruhigen.
Die Polizei sollte in jedem Fall bescheid wissen, da braucht man auch keine Angst zu haben, dort hin zu gehen und das Anzugeben, es kann sein das dann Beamte zum Drehort kommen, um sich die Waffen einmal an zu schauen, das für die Pasanten keine Gefahr besteht, vieleicht bleiben die auch vor Ort bis drehende, was einem zu gute kommt, damit keine nervöse Oma um Hilfe schreit.

Wenn man in Gebäuden dreht, sollte man auch hier eine Genehmigung einholen, es ist selten das Abgelehnt wird.

gruß Micha

3Ghosts

unregistriert

37

Sonntag, 3. Dezember 2006, 16:10

nagut werd ich mir merken.
will ja nix illegales tun^^

38

Montag, 4. Dezember 2006, 21:17

illegal???

Was soll denn daran illegal sein, wenn man im Wald mit einer Softairwaffe ab 14 rum läuft um einen Actionfilm zu drehen?
Wenn dies jedoch der Fall sein sollte, dann haben wir ja noch mal Schwein gehabt den Kunstblut spielte in diesem Film eine große Rolle *LOL*

Allerdings kann man doch schnell den aufgeschreckten Spaziergängern/ Passanten die Situation erklären, das es sich hierbei um einen Film handelt und nicht um ein Verbrechen! Zudem ist eine Kamera ja ein entscheidender Hinweis darauf was Sache ist!

39

Montag, 4. Dezember 2006, 21:20

Zitat

Original von VeRnE
illegal???

Was soll denn daran illegal sein, wenn man im Wald mit einer Softairwaffe ab 14 rum läuft um einen Actionfilm zu drehen?
Wenn dies jedoch der Fall sein sollte, dann haben wir ja noch mal Schwein gehabt den Kunstblut spielte in diesem Film eine große Rolle *LOL*

Allerdings kann man doch schnell den aufgeschreckten Spaziergängern/ Passanten die Situation erklären, das es sich hierbei um einen Film handelt und nicht um ein Verbrechen! Zudem ist eine Kamera ja ein entscheidender Hinweis darauf was Sache ist!



Nochmal: Darum geht es doch gar nicht ^^
Sicher kann man mit den Leuten reden und denen begreiflich machen, dass es sich um ein harmloses Filmchen handelt.

Legal ist das trotzdem nicht, da man in der Öffentlichkeit (und sei es ein Waldgebiet) nicht mit Softairs schießen darf. Rein rechtlich gesehen, natürlich.

Es könnte ja auch der unwahrscheinliche Fall sein, das ein Passant euch von weitem mit den Pusten rumfuchteln sieht und einfach mal die Polizei anruft. Dann hat man den Schlamassel.

Purzel kennt sich in den Sachen schon recht gut aus, wenn man das mal so sagen darf.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »T-LoW« (4. Dezember 2006, 21:20)


Aldaros

unregistriert

40

Dienstag, 5. Dezember 2006, 13:59

Ohne jetzt konkret mit der Sache Erfahrung zu haben....aber ich hatte schon das ein oder andere Mal mit Polizisten zu tun. (Klingt viel dramatischer als es ist :D) und daraus folgt meine Frage:

Wo soll denn auch das Problem liegen? Mit dem Genehmigung-einholen meine ich.So wie ich die Polizisten bei uns kenne,würden die wohl grinsen,interessiert fragen und die Sache vermerken.

Bei der Stadt genauso.

Wie gesagt,ich sprech jetzt nur von meinen Erfahrungen mit den hiesigen Behörden....aber die 2h Zeit die zuständigen Stellen zu kontaktieren sollte doch drin sein wenn man ein öffentliches Rumballern plant :)

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