Du bist nicht angemeldet.

janiboy18

unregistriert

21

Sonntag, 24. Mai 2009, 17:18

Wir hatten seeehr schlechte Erfahrungen gemacht mit solchen Waffen. Ich hatte hier einmal unser Kurzfilm ,,The Sniper" ins Forum gestellt. Der hatte ich von der Youtube Seite aus verlinkt. Nun hatte ein Dorfbewohner der uns kennt, bei der Polizei gemeldet. Das Video musste vom Netz und wir hatten eine Busse bekommen X(

SG Trooper

unregistriert

22

Sonntag, 24. Mai 2009, 18:52

@ Michamedia: Im Fall von Schreckschusswaffen braucht man inzwischen einen kleinen Waffenschein. Dieser ist bei der Anmeldung von Filmaufnahmen mit vorzulegen.

Ansonsten kann ich mich nur dir anschliessen. Inzwischen melde ich selbst beim Stargate Command Auftritte auf Convention oder Fantreffen vorher bei der Polizei an. Naja Schaut auf meinen Avatar. Da würde ich schnell den Herrn mit dem Brustpatch SEK Guten Tag sagen können...

Hendy0410

unregistriert

23

Donnerstag, 28. Mai 2009, 13:46

Auch noch Kommentar von mir:

Definitiv verboten, habe nähmlich einen schulischen Vortrag über das Waffenschutzgesetz gehalten, da stand dies mit den Anschein-Waffen drin. Dazu gehören alle Spielzeugwaffen, die annähernd echt aussehen würden!

Aber das wurde Hier ja schon mehrmals erwähnt...

MfG Hendy

24

Freitag, 29. Mai 2009, 15:32

Ich habe da aber doch noch noch eine Frage. Ich glaube das die Frage schon indirekt Beantwortet wurde aber ich frag lieber noch mal nach. Also:
Wenn man dann zu Polizei geht und der sagt, dass man eine Amateurfilmgruppe ist die der Polizei melden möchte, an dem tag an dem Ort ein Film mit Softair Waffen gedreht wird. Darf die Polizei einem das dann verbieten?

MfG
C4m4N

25

Freitag, 29. Mai 2009, 21:11

Natürlich. Die Polizei darf vor Ort Platzverweise aussprechen oder Eure Veranstaltung von vorneherein aus Gründen der öffentlichen Sicherheit untersagen!
Ohne Drehbuch und Storyboard sehr viel warscheinlicher...
Und sie wird vorbeischauen, ob da nicht zufällig ein illegales Softairspiel stattfindet...

sports4youandme

unregistriert

26

Mittwoch, 3. Juni 2009, 09:17

Erlaubnis Polizei etc..

Letztens habe ich einen bekannten gefragt der im Sondereinsatzkommando der Polizei tätig ist. Er meinte sobald du Imitationswaffen, oder sogar Platzpatronen verwendest, musst du dies gleich bei der Hotline für Notrufe melden. Denn wenn jemand Anruft liegt es bei denen in der Hand ein Grossaufgebot zu senden oder die Anzurufende Person über das vorhaben abzuklären. Dort laufen eben alle Meldungen zusammen.. Ihr solltet jedenfalls damit rechnen das die Polizei einen Patrulliegang zu euch unternimmt.

Seit dann einfach im Legalen bereich. Denn wenn das Sonderkommando kommt (passiert schneller als man denkt) werdet ihr zu 100% verlieren.

Natürlich auch die zuständige Dorfpolizei /Regionalpolizei verständigen. Vielleicht kennst du ja noch persönlich Polizisten, denn so wird dies um einiges einfacher





Gruss Jan

27

Mittwoch, 3. Juni 2009, 12:08

Zitat

"Sondereinsatzkommando"...?
:rolleyes:
Maann, wie oft den noch: Das heißt "Spezialeinsatzkommando", :thumbup:

Sonder-Einsätze gab´s bei der SS.... :thumbdown:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Purzel« (3. Juni 2009, 12:15)


sports4youandme

unregistriert

28

Mittwoch, 3. Juni 2009, 14:06

Zitat

"Sondereinsatzkommando"...?
:rolleyes:
Maann, wie oft den noch: Das heißt "Spezialeinsatzkommando", :thumbup:

Sonder-Einsätze gab´s bei der SS.... :thumbdown:


Ja Okay in Deutschland mag das schon so heissen..

Doch in der Schweiz ist der gängige Ausdruck immer noch bei "Sonder-...."

z.B. Sonderinsatzkommando argus : http://www.ag.ch/kantonspolizei/de/pub/p…nheit_argus.php



Grüssch'n

Social Bookmarks