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1

Donnerstag, 26. Februar 2009, 21:45

Softair

Hallo zusammen,
ich weiß dieses Thema gibt es schon im Forum. (Ich hab die Forum suche benutzt^^)
hier
Nun also wie kennzeichnet ihr das ihr mit Softairs dreht und nicht mit echten Waffen. Wie schon gesagt ich habe diesen Threat da schon gelesen. Ich hab vor im Urlaub einen Actionfilm zu drehen mit Softairs. Wie kann ich da der Polizei bescheid geben? Soll ich 110 wählen, oder ist das nur für Notrufe? Das Gebiet in dem wir drehen wollen ist eine Hütte außerhalb eines Dorfes, Allerdings ist dort in der nähe eine Jugendherberge oder so etwas. Soll ich denen Bescheid geben dass wir das nur einen Film drehen? Also Schilder hatte ich auf jeden Fall vor auf zu stellen!!!

MfG C4m4N

GrafGrim

unregistriert

2

Donnerstag, 26. Februar 2009, 21:54

Ich würde sagen du muß als erstes zum Amt für öffentliche Ordnung und dir eine Drehgenehmigung besorgen, du mußt den Leuten natürlich sagen das du dort mit Waffen bzw. Waffenähnlichen Geräten hantierst.
Danach gehst du zu deiner örtlichen Polizeidienststelle und informierst die Herren über dein Vorhaben.
Geh auf keinen Fall einfach in den Wald um zu drehen.
MfG

SG Trooper

unregistriert

3

Freitag, 27. Februar 2009, 00:14

ZUsätzlich zur Drehgehneigung den Drehort weiträumig absperren, Hinweisschilder platzieren das mit Replikawaffen gedreht wird.

4

Freitag, 27. Februar 2009, 06:39

Die 110 ist ein Notruf, keine ich-sag-mal-eben-Bescheid-Nummer.
Besser ist es eh, ein Fax zu schicken oder das selbst schriftlich vorbeizubringen.
(inkl. Storyboard- und Drehbuch-Ausschnitte für die betreffenden Szenen!)
Und für solche Fragen werden Dir Deine Eltern dann schon weiterhelfen, das sollte zusätzlich helfen.
Ich kann mir aber denken, warum Du genau das nicht machen willst...
Aufgrund Deiner bisherigen Posts habe ich irgendwie das Gefühl, daß Du hier nur ne Tarnung zum Spielen brauchst.
Natürlich wird dann auf jeden Fall eine Streife am Drehort vorbeischauen.
Solltet ihr dann beim "zufällig-Softairspielen" oder Waffen mit Kugeln im Magazin oder Waffen, die nicht Eurer Altersklasse entsprechen, erwischt werden, seid ihr reif.
Und zwar sowas von...!
Führen von Waffen: Geladen und zugriffsbereit am Mann tragen... = verboten

mp-cw

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5

Freitag, 27. Februar 2009, 08:32

Manchmal frag ich mich echt... 110? Ich hoffe, die Frage war nicht Ernst gemeint 8| Ich hab übrigens auch die Forensuche benutzt und 46 Treffer (für Suchbegriffe "Waffen" und "Polizei") bekommen. Ansonsten ohne Kommentar...

EDIT: Link der Suche entfernt, SebastianK hat die Frage ja beantwortet. Trotzdem frage ich mich, wie es sein kann, dass die gleichen Fragen immer wieder auftauchen bzw. mittlerweile schon zum (gefühlt) 85. Mal beantwortet werden – gerade im Bereich Waffen.

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mp-cw« (28. Februar 2009, 09:28)


SebastianK

unregistriert

6

Freitag, 27. Februar 2009, 09:50

Um es abzukürzen:

SCHRIFTLICH bei Deinem "Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung" eine Drehgenehmigung einholen. Denn schriftlich zieht immer ein Verwaltungsakt mit sich. Da es schriftlich beantwortet werden muss.
In dem Antrag natürlich die Verwendung der "Anscheinswaffe" mit beantragen. Dennn Das Amt muss euch eine Ausnahmegenehmigung erteilen (Bestandteil der Erlaubnis), soweit das Besitztum nicht befriedet ist (Zaun drumrum).
In der Erlaubnis sind Deine Auflagen beschrieben. Stehen da keine, musst Du ersteinmal nichts machen. Den Nachbarn bescheit zu sagen wäre aber sicherlich auch ohne Auflage nett.
Am besten ein paar Tage vor Drehbeginn noch eben zur Polizei hin gehen, die Erlaubnis mit der Frage "Hatte sie das Amt informiert" auf den Tisch legen. Sollten dann noch Frage oder ähnliches sein, werden die Dir dieses schon mitteilen.

Gruß, Sebastian

7

Freitag, 27. Februar 2009, 21:43

@Purzel Also ne Tarnung zum spielen soll das nicht sein und auch nicht werden!!! Ich stelle die fragen weil ich wirklich auf legale weise eigen Filem produzieren möchte... Und ich weiß auch nicht wie du darauf kommst von wegen meine bisherigen Posts?
Naja danke an allen anderen!!!

8

Donnerstag, 8. April 2010, 17:20

Also wir haben auch so was schon gemacht, und wir haben dazu im Rathaus bescheidgesagt bzw. gefragt.
Das ging dann auch in Ordnung, weil wir ja keine Kugeln benutzt haben und die Akkus rausgennomen haben. Schilder hab ich natürlich auch auf allen wegn die auf un um das Gelände waren aufgestellt. Die Polizei hat für so was auch ne eigene Nummer, die müsste im Telefonbuch zu deinem Landkreis stehen.

Bitte beachte das Datum der Threads! Nach so langer Zeit sind Antworten meist nicht mehr sinnvoll!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (8. April 2010, 20:05)


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