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Kane

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  • »Kane« ist männlich
  • »Kane« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 056

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1

Sonntag, 19. Februar 2006, 23:59

Air Soft Gesetz

Hallo,

wie ihr ja alle mitbekommen habt, habe ich jede Menge Softairs erworben. Laut dem Verkäufer sind alle Softair frei ab 14 Freigegeben weil die Energie nicht über 0,5 Joule hinaus geht.

Das Problem ist, sagen kann der viel und ich kann mir da ned sicher sein.

Ich hab auch mal was von diesem "F" im Fünfeck gehört nur finde ich auf keiner der neuen Waffen dieses "F".

!!!! Was ich dazu sagen will: Ich werde mit diesen Waffen natürlich nicht spielen, sondern sie nur für Filme verwenden, hilft es vllt dieses soweit zu "Verschrotten" (unbrauchbar zum schießen zu machen) damit ich sie einfach herum führen kann.


Vllt kann mich mal jemand ein wenig aufklären.


Danke Kane

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kane« (20. Februar 2006, 00:00)


Katsuro

unregistriert

2

Montag, 20. Februar 2006, 00:13

Hab keine Infos über gesetze... Aber nen Erlebnissbericht:

Also ich wurde vor ein paar Tagen von der Polizei angehalten. Auf dem Beifahrersitz hatte ich einige Softairs rumliegen. Mein Kommentar war:
"Bevor sie jetzt ihre Waffe ziehen möchte ich nur schnell sagen das ich ein amateurfilmer bin und das hier nur softairs sind, Ich geb sie ihnen gern mal."
Der hat gegrinst, hat sie sich angekuckt und mich gefragt ob die auch legal sind. Meine Antwort darauf war: "Keine Ahnung hab sie von Ebay... Aber da stand die wären legal..."
Und damit war er eigentlich zufrieden. Er hat sich dann auch nochmal alle anderen angekcutk, gesehen das ich auch noch meine Ausrüstung zum Filmen dabei hatte und damit wars auch genug.

Ne Gefahr das die Polizei kommt und dich untersucht besteht auch wenn du sie unbrauchbar machst, da sie einfach noch wie eine Pistole aussieht.Wenn du das nicht gerade auf nem Privatgrundstück machst, solltest du dich mal auf der Gemeinde schlau machen oder sogar die Polizei anrufen, damit die bescheid wissen (sollte man sowieso immer wenn mit Waffen oder Softair im freien gedreht wird). Vielleicht sogar ne Drehgenemigung holen... Oder halt das Risiko eingehen das die Polizei vorbeikommt um zu kucken was da los is (gibt ja immer besorgte Bürger die anrufen).

Mehr kann ich dazu nich sagen. Hab weder Gesetze im Kopf noch anderes erlebt.... Hoffe aber es hilft irgendwie

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Katsuro« (20. Februar 2006, 00:15)


3

Montag, 20. Februar 2006, 00:50

IMMER anmelden, wenn man in der Öffentlichkeit mit Waffen dreht.
Sieht ein Beamter daß, und denkt, da ist einer bedroht, könnte er vielleicht dazu veranlasst werden, sich einzumischen, mit seiner RICHTIGEN Waffe.

MichaMedia

unregistriert

4

Montag, 20. Februar 2006, 01:56

Jep stimme TiKaey zu, ist ansich voll einfach, mach eine Aufstellung über die verwendeten Waffen, bzw. desen Replikate, Drehort, termin und Uhrzeit, so wie paar Detail infos zum Drehablauf (Gewaltdarstellung, Verfolgung, Schießerei etc.
Im sichtbaren Umkreis sollten zu dem auch Info Zettel aufgehangen werden, besser Plakate, lockt zwar saumässig die Neugiriegen, aber man sollte es trotzdem, das Risiko eines eingreifens der Polizei ist so am niedrigsten.

gruß Micha

Marcus Gräfe

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5

Montag, 20. Februar 2006, 08:12

Ein F ist nur auf Waffen (im Sinne des Waffengesetzes) aufgestempelt, deren Energie nicht über 7,5 Joule geht. Unter 0,5 Joule sind es Spielzeuge, brauchen daher auch kein F. Theoretisch darfst du mit diesen <0,5ern auf offener Straße rumspielen, praktisch würde ich dir da allerdings von abraten. :D

Olli

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6

Montag, 20. Februar 2006, 11:33

Zitat

Original von Kane
wie ihr ja alle mitbekommen habt, habe ich jede Menge Softairs erworben. Laut dem Verkäufer sind alle Softair frei ab 14 Freigegeben weil die Energie nicht über 0,5 Joule hinaus geht.

Genau so ist es, weil die Softairs von unter 0,5 als Spielzeug angesehen werden.
Es gab auch noch mal ne beschränkung ab 18, aber die wurde glaub ich außer gefecht gesetzt und es gibt nur noch die Beschränkung ab 14.
:thumbsup:

7

Montag, 20. Februar 2006, 11:47

Es heißt auch nicht AirSoft Gesetz, sondern WaffenGesetz!
Und wer dagegen verstößt wird ziemlich hart bestraft.
Wo hast denn Du diese Waffen gekauft Kane?
Hast Du eine Rechnung? Wie seriös wirkte der Shop?

Eigentlich kann es sich heute keiner leisten, seine Waffenhandelslizenz zu verlieren, die braucht man nämlich als Händler für Softairs über 0,5 Joule.
Würde er es ohne machen und die Softair auch noch als Kinderspielzeug anpreisen, dann würde er wegen illegalem Waffenhandel verurteilt, was ziemlich heftig ist...

Ich kopiere Dir hier nochmal den TExt aus dem VfX-Forum rein, den zum Thema verfasst habe:
http://www.vfx-forum.de/viewtopic.php?t=5284&postdays=0&postorder=asc&start=30


Zum Waffenrecht mal ein paar Tatsachen:
Softairs mit einer Energie von über 0,5 Joule unterliegen in D dem WAFFENGESETZ...!


Das Führen und Transportieren von Waffen

Das Führen von Waffen bedeutet, daß man sie zugriffsbreit und mit geladenem Magazin am Mann trägt.
Dies ist nur Sicherheitsorganen erlaubt. Punkt, aus!

Transportieren von Waffen (also auch o.g. Softair-Waffen) muss wie folgt geschehen:
- Waffe gesichert (wenn möglich mit Abzugschloß!), entladen (ohne Magazin und Kugel im Lauf/ bei AEG-Softairs auch ohne Akku, GBB ohne Gas!).
- Waffe und Magazin MÜSSEN räumlich getrennt voneinander transportiert werden - sprich: z.B. Waffe im Kofferraum, Magazine im Handschuhfach.
- Waffen gehören in abgeschlossene Behältnisse (Waffentasche o.ä., nach Möglichkeit abgeschlossen!)
- Magazine MÜSSEN leer sein.
- Waffen müssen in einem Waffenschrank gelagert werden. (eigentlich müßten Softairs auch in den Waffenschrank.)
- Waffen dürfen nur vom Büchsenmacher umgebaut werden
- Es dürfen keine zielbeleuchtenden Dinge wie Laser, Lampen, Nachtsichtgeräte an der Waffe angebracht werden (Ausnahme: Polizei und BW).
- Waffen dürfen nicht an Unbefugte/Minderjährige abgegeben werden.
(Ein Vater wurde verurteilt, weil er seine zwei Kinder zum Schützenverein gefahren hatte. Dort setzte er sie 200m vom Schützenhaus ab, weil dort nur ein Fußweg hinführt und fuhr wieder heim. Die Kinder gingen mit den Waffen bis zum Schützenhaus, wo gerade eine Zivilstreife war. Für die 200m ohne Begleitung wurde er rechtskräftig und ziemlich hart verurteilt!)
Je mehr Handgriffe benötigt werden, um die Waffe schußklar zu machen, desto besser für Euch im Falle einer Gerichtsverhandlung.
Spielen mit o.g. Softairwaffen ist aus folgendem Grund in D VERBOTEN:
Tötungssimulation, kampfmäßige Schiessen (aus der Deckung/in die Deckung schiessen)
Wer erwischt wird, wird nach dem WaffG bestraft (bis 10.000 € oder entsprechende Haftstrafe)

Beim Filmdreh immer bei der zuständigen Polizei-Inspektion anrufen und vorher Bescheid sagen, sonst kommt das SEK, wie ihr oben gesehen habt.
Als Cop würde ich eher schiessen, als mich abknallen zu lassen und da Softairs ziemlich echt ausschauen, kann man froh sein, daß bisher noch nichts passiert ist.

Wer sich nicht daran hält, muß mit den Kosequenzen leben.
Einkassierte Waffen werden generell ans Beschußamt geschickt, das dauert dann 4-6 Wochen, bis ihr sie wieder bekommt, wenn sie denn nicht illegal sind (die werden nach Eurer Verhandlung dann eingestampft!)
In Deutschland müssen freie Waffen (also auch Softairs) mit dem "<F>" im Fünfeck gekennzeichnet sein und semi-automatik (!), alles andere bringt Strafanzeigen.
Sämtliche Importwaffen (aus Fernost, Italien, Tschechien, etc.) haben dieses nicht und sind somit illegal! Und der Zoll beschlagnahmt die mit einhergehender Strafanzeige! Egal, was die ausländischen Händler schreiben, die wollen nur das Geld verdienen, wenn die Euch was schicken, habt ihr schon bezahlt, das Geld und die Waffe sind dann futsch!

Greetz Purzel

PS: Ich kann jedem nur raten, sich damit zurückzuhalten, die ernsthafte Softairszene spielt ausschliesslich im Ausland.
Wenn sich hierzulande diesbezüglich was ändern soll, dann nur, wenn keine Schlagzeilen mehr in den Medien kommen, die durch unreife Stadtpark-Gangzta-Spacken verursacht werden.
Wenn ihr mal kontrolliert werdet, sagt den Beamten, daß ihr Softairs im Kofferraum habt. Keine hektischen Bewegungen, immer freundlich bleiben, die sitzen am längeren Hebel!
Sollte jetzt immer noch der eine oder andere Unvernünftige meinen, er könne in D spielen: Wenn ihr erwischt werdet, legt die Waffen auf den Boden und tretet davon zurück, sollten Polizeihunde auf Flüchtende losgelassen werden, tut das verdammt weh. Ich kenn die Viecher und weiß wie die trainiert werden. Gerade SEK-Hunde sind keine Streicheltiere, sondern Killer! Ich schreibe das hier nicht zum Spaß!
Nehmt Euch das bitte zu Herzen und benutzt die Softairs nur im Ausland oder nach der Anmeldung bei der Polizei zum Filmdreh.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Purzel« (20. Februar 2006, 11:55)


8

Dienstag, 21. Februar 2006, 16:47

Zitat

Original von MichaMedia
Jep stimme TiKaey zu, ist ansich voll einfach, mach eine Aufstellung über die verwendeten Waffen, bzw. desen Replikate, Drehort, termin und Uhrzeit, so wie paar Detail infos zum Drehablauf (Gewaltdarstellung, Verfolgung, Schießerei etc.
Im sichtbaren Umkreis sollten zu dem auch Info Zettel aufgehangen werden, besser Plakate , lockt zwar saumässig die Neugiriegen, aber man sollte es trotzdem, das Risiko eines eingreifens der Polizei ist so am niedrigsten.

gruß Micha



Wenn man Plakate aufhängt ohne Erlaubnis kann das auch sehr viel Geld kosten. Ist einem Freund meines Vaters vor ein paar Monaten passiert

Burger King

unregistriert

9

Dienstag, 21. Februar 2006, 17:08

Ich denke mal in Anbetracht der Umstände sollte es nicht so schlimm sein, nur am ende halt alles wieder abmachen und dafür sorgen das kein Müll übrig bleibt ^^.
Zumindest würde ich lieber Riskieren das mich jemand wegen den Plakaten anspricht, als wegen den Waffen ;)

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