Du kannst (musst aber nicht) unterscheiden zwischen deinen privaten und geschäftlichen Finanzgeschichten. Z.B.: wäre es schon sinnvoll, ein privates und ein geschäftliches Konto zu führen, das kann Dir die Buchhaltung erleichtern.
Aber Du kannst genauso gut auch alles über ein Konto laufen lassen und musst dann nur die privaten Sachen aus der Kontoführung für die Steuererklärung rausrechnen.
Was Dein Tun, Deine Haftung und Dein Handeln betrifft, gibt es juristisch nichts zu unterscheiden zwischen geschäftlich und privat, nur dass Du für Dein geschäftliches Handeln irgendwem eine Rechnung stellst, die Du später in Deiner Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt ausweist ---> Buchhaltung.
Ansonsten bist Du geschäftlich wie privat eine ganz normale natürliche Person. Es sei denn, Du entschließt Dich dazu, eine UG(haftungsbeschränkt) zu gründen, in der Du dann als Geschäftsführer angestellt sein würdest. Kann Vor- aber auch Nachteile haben, aber das führt hier jetzt zu weit....