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Blackoliver

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Dienstag, 22. April 2014, 06:20

Haftet Versicherung, wenn DHL sich weigert für den Schaden aufzukommen ?

Hallo, habe folgendes Problem:
Ich habe vor einiger Zeit ein paar alte Filmmaterialien wie z.B. alte Filmrollen, eine alte Kamera und diverse Objektive bei jemandem privat abgekauft. Der
Warenwert waren 220 €, welche ich auch sofort an den Verkäufer per Banküberweisung gesandt
hatte. Er hat dann schließlich das Paket via DHL an mich versandt. Nach knapp 2 Wochen ohne Ware wurde ich misstrauisch und habe mal bei DHL
angerufen. Dort wurde mir gesagt dass das Paket beschädigt worden sei
und in die Nachverpackung gesandt wurde bzw. sich auch dort befindet.

Irgendwann plötzlich kam dann 3 Tage später das Paket bei
mir an. Ich war schon leicht skeptisch da das Paket von außen kaputt
war, jedoch war der Postbote schneller weg als ich gucken konnte.


Naja, schließlich hatte ich das Paket geöffnet und traute meinen Augen kaum. Alle Filmrollen waren zerstört. Das Paket muss definitiv mehrfach runtergefallen sein! Daraufhin bin ich zur DHL Filiale und habe dort eine Schadensmeldung gemacht. Des Weiteren wurde das Paket an den Absender zurückgesandt, diese musste dann ebenfalls eine Stellungnahme bzw. Schadensmeldung machen. Ungefähr 7 Tage später hat der Versender auch Post von DHL bekommen, das Paket wäre angeblich nicht richtig verpackt gewesen. Daraufhin hat er Widerspruch eingelegt und bis jetzt nichtsmehr von DHL gehört. Wer haftet jetzt dafür wenn DHL sich weigert zu zahlen? Muss er mir mein Geld wiedergeben? Oder kann ich eine Versicherung einschalten. Oder muss ich mit meiner Rechtsschutzversicherung gegen DHL vor Gericht ziehen. Ich bin echt sauer, dass ich meine gewünschten Filmmaterialien nicht bekommen werde.

Danke im Voraus und bin für jeden Rat dankbar. Oli

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (22. April 2014, 19:27)


Michael - Visual Pursuit

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Dienstag, 22. April 2014, 09:17

Rechtsberatung ist hier nicht zulässig, also reine Meinungsäusserung:
Wenn das Paket an die Post übergeben wird ist das soweit ich weiss
auch der Gefahrenübergang auf den Empfänger, falls nichts anderes
vereinbart ist.

Die einzige Versicherung die eingeschaltet werden könnte ist die
DHL Transportversicherung, und die hat ja bereits abgelehnt.

Interessant wäre jetzt die Frage wer klageberechtigt ist, Absender
oder Empfänger. Da Du voll bezahlt hast bist Du der Eigentümer
der beschädigten Sachen, also der Geschädigte.
Die Transportversicherung hat aber der Absender abgeschlossen.

Ob es sich lohnt dem vorerst verlorenen Geld weiteres Geld für
einen Rechtsstreit hinterherzuwerfen musst Du selbst entscheiden.
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EvilMonkey

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Dienstag, 22. April 2014, 10:23

Ich betone es schonmal im Voraus. Konkrete Rechtsberatung ist hier nicht zulässig. Alles was sich auf den Einzelfall bezieht wird ohne Kommentar gelöscht. Bitte haltet euch dran und lasst eure Posts im Stil von Michael - Visual Pursuit

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