Es gibt Filme, in denen schon allein 5 Indikative gezeigt werden – Verleih, bei Teilung der Produktionskosten zwei geldgebende Studios, Produktionsfirmen oder Förderanstalten, ausführende oder Co-produzierende Firma sowie "ideengebende" Firma (z.B. MTV, DC, Marvel o.ä.) – bevor es überhaupt mit Namen losgeht (vielleicht gibt es sogar Filme mit mehr als fünf, bin da aber nicht sicher...).
Wann und wo danach Namen genannt werden, hängt in der Regel von der sogenannten "Nennungspflicht" ab, die in Verträgen mit der betreffenden Person oder auch ihren Vertretungen/Vereinigungen (z.B. DGA, WGA, ASC, CAS, ACE, ADG, CDG...) ausgehandelt werden. Das betrifft nicht nur die Nennung in Vor- oder Abspann, sondern auch die Position darin, die Nennungen als alleinstehender Titel in Trailern, in Texttafeln von Trailern, auf Postern und anderen Werbemitteln usw. Dass ein Regisseur zwei Mal genannt wird, hängt damit zusammen: Erste Nennung: "Ein Film von Alan Smithee"; zweite (normalerweise letzte Vorspann-)Nennung: "Regie: Alan Smithee".
Grundsätzlich würde ich eher zu wenig als zu viel in den Vorspann packen, da der Zuschauer ja möglichst schnell gefesselt werden soll. Das gilt speziell für Amateure, zum einen weil es hier keine Verträge zur Namensnennung gibt
, zum anderen, weil meist die Tendenz vorherrscht, die gleichen Namen mehrfach zu nennen (oft auch noch einzeln, viel zu groß oder vor schwarzem Hintergrund), was die Gefahr der Langeweile beim Zuschauer besonders verstärkt.