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Ja was denn jetzt? Woher genau nimmst du denn eigentlich die ganze Gewisseheit über die Distribution deines Filmes? Kinoaufführung, Verleih in der Videothek etc... Hast du bereits einen Publisher an der Hand der all das für dich übernimmt, genauso wie FSK Prüfung usw...? Denn ehrlich gesagt, spricht nichts hier was man von dem Projekt sieht, dafür das der Film mehr als eine evtl. einmalige Kinoaufführung zur Premiere und dem sofortigen Release im Web danach hergibt...Zitat
Erstmal wird der Film den Weg in die Videotheke gehen[...]
Es ist ja kein Komerzioneller Film[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HobbyfilmNF« (18. September 2010, 12:58)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HobbyfilmNF« (18. September 2010, 17:02)
warum Du einen Film für lau in die Videothek stellen willst. Wenn Du den Film im Web veröffentlichst, sehen den Film sicher mehr als die paar Leute aus einer Dorfvideothek.
Wenn man ihn für Lau in der Videothek ausleihen kann, können auch die Leute die kein Internet haben oder keine Youtubefreaks sind den auch schauen. Schlecht ist es nur wenn der Film völliger Käse ist und er sich ehr blamiert in seinem Ort
Und da wäre ich mal wieder beim Thema: Was bedeutet das für die Veröffentlichung eines Films im Internet auf z.B. der eigenen Webseite? Nach dem Gesetz dürfte man einen Film, welcher nicht geprüft ist, auch nicht im Internet bereitstellen. Ich denke hier trifft es besonders den Punkt "...oder sonst zugänglich gemacht werden".Nach § 12 Abs. 3 Jugendschutzgesetz gilt:
Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 von
der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen
Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 (…) gekennzeichnet
sind, dürfen 1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten,
überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, 2. nicht im Einzelhandel
außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die
Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder
überlassen werden.
Na also so schwer ist das doch nun wirklich nicht. Ungeprüfte Artikel gehören nicht und in keiner Weise in die Hände von Minderjährigen. Punkt. In der Tag bringt es aber einen interessanten neuen Ansatz mit sich, denn mir stellt sich die Frage, ab wann ein Film prüfungspflichtig ist? Sobald er in irgendeiner Weise publiziert wird? Dann hätte Dusk recht, dann müsste jeder YouTube Film vorher geprüft werden. Erst recht jeder ernsthafte Amateurfilm, den es im Internet gibt. Ich gehe von einer Grauzone im Gesetz aus, da die Überprüfung des Internets natürlich nicht möglich ist, allerdings liest sich der Text der FSK-Antwort eigentlich recht eindeutig und lässt nicht viel Spielraum zu. Müsste man direkt nochmal nachhaken.Das ist toll, ich verstehe nur Beamten Deutsch, somit kein einzigen sinn in den sätzen... kann das mal einer übersetzen?