Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Amateurfilm-Forum. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

HTS_HetH

unregistriert

81

Samstag, 18. September 2010, 11:54

Zitat

Erstmal wird der Film den Weg in die Videotheke gehen[...]
Es ist ja kein Komerzioneller Film[...]
Ja was denn jetzt? Woher genau nimmst du denn eigentlich die ganze Gewisseheit über die Distribution deines Filmes? Kinoaufführung, Verleih in der Videothek etc... Hast du bereits einen Publisher an der Hand der all das für dich übernimmt, genauso wie FSK Prüfung usw...? Denn ehrlich gesagt, spricht nichts hier was man von dem Projekt sieht, dafür das der Film mehr als eine evtl. einmalige Kinoaufführung zur Premiere und dem sofortigen Release im Web danach hergibt...

Es heißt übrigens "kommerziell" und nicht "kommerzionell"... Es tut mir Leid, das ich in letzter Zeit irgendwie immer nur negatives über deinen Werdegang hier schreiben kann, aber leider bietest du einem auch echt nur dafür Futter. Die hier mehrfach angesprochene "ungewollte Komik" zieht sich durch diesen Thread wie ein roter Faden. Die jetzige Aussage von dir stärkt diesen Eindruck noch mal zusätzlich...

HobbyfilmNF

unregistriert

82

Samstag, 18. September 2010, 12:39

Eine Kinoaufführung wird es nicht geben. Lach.
Werde den Film per beamer bei einer selbstorganisierten Vorstellung mit den Darstellern öffentlich zeigen und zusätzlich im Filmclub des BDFA eine kleine Premierenaufführung machen.
Der Film wird nur in einer Videotheke stehen (Die einem freund gehört der tierisch auf selbstgemachte Filme steht) Dort wird der Film Kostenlos verliehen dazu brauche ich doch keine FSK oder ist die Unwissenheit bei mir so groß?).

Bei dem Wort Komerzionell ist wohl das Eiderstedter Platt wieder bei mir durchgegangen :D Ich werde mich bemühen für dich eine Hochdeutsche schreibweise an den Tag zu bringen damit ich nicht einen Diskosionsbereich des deutschen Wortes hier hervorhebe.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HobbyfilmNF« (18. September 2010, 12:58)


HTS_HetH

unregistriert

83

Samstag, 18. September 2010, 15:50

Da bin ich selbst etwas überfragt, aber ich meine zumindest, dass in der Videothek auch kein Film stehen darf, der nicht FSK geprüft ist, aber vielelicht kann da jemand mit mehr Ahnung was zu schreiben...

Birkholz Productions

Registrierter Benutzer

Beiträge: 2 603

Hilfreich-Bewertungen: 190

  • Private Nachricht senden

84

Samstag, 18. September 2010, 16:05

Ich will nicht behaupten, dass ich da mehr Ahnung hätte, aber meines Wissens dürfen indizierte und ungeprüfte Filme nicht in einer Videothek öffentlich ausgestellt und angeboten, sondern nur unter der Ladentheke nach Nachfrage verliehen/verkauft werden.

HobbyfilmNF

unregistriert

85

Samstag, 18. September 2010, 16:55

da müsste man sich mal schlau machen. Wüsste jemand einen ansprechpartner zu diesem Thema?
Ich will ja mich und die Videotheke nicht in schwieriggeiten bringen.


nachtrag: Habe einfach mal die FSK angemailt und um Auskunft gefragt.
mehr als fragen kann man ja nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HobbyfilmNF« (18. September 2010, 17:02)


MP-Digital

Steadicam Operator

  • »MP-Digital« ist männlich

Beiträge: 2 855

Dabei seit: 6. März 2009

Wohnort: Reutlingen

Hilfreich-Bewertungen: 127

  • Private Nachricht senden

86

Samstag, 18. September 2010, 17:28

Also ich möchte mal sagen, wenn man schon einen Film im Kino oder in der Videothek laufen lassen (Verleien) möchte, dann sollte der aber auch eine gute Qualität in allem haben, sonst geht man da schnell "baden". Denke einige pflichten mir hier bei und haben schon gute oder weniger gute Erfahrungen damit gemacht !?

Sogesehen sollte man auch mal was "gutes"hier im Forum zeigen und nicht immer nur kurze Clips. Mach doch erstmal einen guten 5 Minuten Film, bevor man an einen Kinofilm arbeitet.

sphifanpro

achad, schtaim, shalosh

Beiträge: 981

Hilfreich-Bewertungen: 29

  • Private Nachricht senden

87

Samstag, 18. September 2010, 18:00

Mal ne andere Frage... wie lang geht denn der Jim Bond letzenendes? Also ich denke mal es wird sich keiner finden der Geld in einer Videothek ausgibt für einen 10 Min streifen... oder? Ich jedenfalls nicht.

Und FSK.. ja da hätte eigentlich der Videotheken betreiber mal aufmerksam machen können oder KK? Siehst mal das der auch nix drauf hat. :thumbup:


Ich bin Pragmatiker. Wenn es paßt, der Kunde es nicht sieht, es zeitlich vertretbar ist, dann mach ich es so.

88

Samstag, 18. September 2010, 21:43

Leute, jetzt beruhigt euch doch mal wieder! ;)
Ich finde es zwar auch etwas merkwürdig, dass Du den Film in die Videothek bringen willst, aber bitte - warum nicht. Bez. FSK reicht es denke ich, wenn die Videothek den Film ab 18. Jahren verleiht, sicher bin ich mir da aber auch nicht ganz. Mir stellt sich eher die Frage, warum Du einen Film für lau in die Videothek stellen willst. Wenn Du den Film im Web veröffentlichst, sehen den Film sicher mehr als die paar Leute aus einer Dorfvideothek. :thumbsup:

cj-networx

unregistriert

89

Samstag, 18. September 2010, 23:37

warum Du einen Film für lau in die Videothek stellen willst. Wenn Du den Film im Web veröffentlichst, sehen den Film sicher mehr als die paar Leute aus einer Dorfvideothek. :thumbsup:


kann dieser Logik von Dusk gut folgen, diese Frage stellt sich mir auch.. schließlich ist Internet mehr als nur 80Mio aus Deutschland ;)

Borgory

Registrierter Beschmutzer

  • »Borgory« ist männlich

Beiträge: 2 972

Dabei seit: 21. Oktober 2008

Hilfreich-Bewertungen: 48

  • Private Nachricht senden

90

Sonntag, 19. September 2010, 13:34

Aber wer soll sich ein deutschen Film anschauen wenn er kein Deutsch kann?^^

Wenn man ihn für Lau in der Videothek ausleihen kann, können auch die Leute die kein Internet haben oder keine Youtubefreaks sind den auch schauen. Schlecht ist es nur wenn der Film völliger Käse ist und er sich ehr blamiert in seinem Ort :rolleyes:

HobbyfilmNF

unregistriert

91

Sonntag, 19. September 2010, 20:41

Wenn man ihn für Lau in der Videothek ausleihen kann, können auch die Leute die kein Internet haben oder keine Youtubefreaks sind den auch schauen. Schlecht ist es nur wenn der Film völliger Käse ist und er sich ehr blamiert in seinem Ort



Genau so schaut es aus.
Übers blamieren mache ich mir keine Sorge das die Videotheke über 1 Stunde mit Auto von der Stadt in der ich Wohne wech ist. :D

MP-Digital

Steadicam Operator

  • »MP-Digital« ist männlich

Beiträge: 2 855

Dabei seit: 6. März 2009

Wohnort: Reutlingen

Hilfreich-Bewertungen: 127

  • Private Nachricht senden

92

Sonntag, 19. September 2010, 20:47

Ja dann würde ich mal sagen, mach mal und sag uns Bescheid, wie die Sache (Dein Film) dort angekommen ist. Viel Erfolg :thumbup:

HobbyfilmNF

unregistriert

93

Dienstag, 21. September 2010, 08:23

Ich habe von der FSK eie Antwort bekommen.
Vieleicht interessiert es ja einen von euch:


Guten Tag,

Bildträger und deren Verpackung müssen nach § 12 Abs. 2 Jugendschutzgesetz
(JuSchG) nur gekennzeichnet werden, wenn Sie an Kinder und Jugendliche
abgegeben werden sollen. Nicht gekennzeichnete Bildträger (inkl. Ihrer
Verpackung) unterliegen bestimmten Verbreitungsbeschränkungen.

Nach § 12 Abs. 3 Jugendschutzgesetz gilt:
Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 von
der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen
Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 (…) gekennzeichnet
sind, dürfen 1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten,
überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, 2. nicht im Einzelhandel
außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die
Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder
überlassen werden.

Die Einschränkungen für den Versandhandel (für Bildträger ohne
Alterskennzeichen bzw. ohne korrekte Kennzeichnung) werden in den
Erläuterungen des Gesetzes genauer definiert.

Die Kennzeichnung mit einem FSK-Kennzeichen ohne entsprechende Prüfung mit
anschließendem Verwaltungsakt ist nicht zulässig.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit beantworten. Für Rückfragen stehe
ich Ihnen gerne zur Verfügung.

94

Dienstag, 21. September 2010, 09:15

Nach § 12 Abs. 3 Jugendschutzgesetz gilt:
Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 von
der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen
Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 (…) gekennzeichnet
sind, dürfen 1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten,
überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, 2. nicht im Einzelhandel
außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die
Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder
überlassen werden.
Und da wäre ich mal wieder beim Thema: Was bedeutet das für die Veröffentlichung eines Films im Internet auf z.B. der eigenen Webseite? Nach dem Gesetz dürfte man einen Film, welcher nicht geprüft ist, auch nicht im Internet bereitstellen. Ich denke hier trifft es besonders den Punkt "...oder sonst zugänglich gemacht werden".

sphifanpro

achad, schtaim, shalosh

Beiträge: 981

Hilfreich-Bewertungen: 29

  • Private Nachricht senden

95

Dienstag, 21. September 2010, 09:43

Das ist toll, ich verstehe nur Beamten Deutsch, somit kein einzigen sinn in den sätzen... kann das mal einer übersetzen? :thumbsup:


Ich bin Pragmatiker. Wenn es paßt, der Kunde es nicht sieht, es zeitlich vertretbar ist, dann mach ich es so.

Blubberfisch

Harmoniespender

  • »Blubberfisch« ist männlich

Beiträge: 156

Dabei seit: 5. Juni 2009

Hilfreich-Bewertungen: 14

  • Private Nachricht senden

96

Dienstag, 21. September 2010, 11:29

Das ist toll, ich verstehe nur Beamten Deutsch, somit kein einzigen sinn in den sätzen... kann das mal einer übersetzen? :thumbsup:
Na also so schwer ist das doch nun wirklich nicht. Ungeprüfte Artikel gehören nicht und in keiner Weise in die Hände von Minderjährigen. Punkt. In der Tag bringt es aber einen interessanten neuen Ansatz mit sich, denn mir stellt sich die Frage, ab wann ein Film prüfungspflichtig ist? Sobald er in irgendeiner Weise publiziert wird? Dann hätte Dusk recht, dann müsste jeder YouTube Film vorher geprüft werden. Erst recht jeder ernsthafte Amateurfilm, den es im Internet gibt. Ich gehe von einer Grauzone im Gesetz aus, da die Überprüfung des Internets natürlich nicht möglich ist, allerdings liest sich der Text der FSK-Antwort eigentlich recht eindeutig und lässt nicht viel Spielraum zu. Müsste man direkt nochmal nachhaken.

MP-Digital

Steadicam Operator

  • »MP-Digital« ist männlich

Beiträge: 2 855

Dabei seit: 6. März 2009

Wohnort: Reutlingen

Hilfreich-Bewertungen: 127

  • Private Nachricht senden

97

Dienstag, 21. September 2010, 11:58

Bei soviel Gesetze - wo ist der Film ?? Über was reden / schreiben wir hier, wenn man nichts gesehen hat, wo man evtl. Auskunft geben könnte.

tomatentheo

unregistriert

98

Dienstag, 21. September 2010, 20:20

@FSK: Wir haben BREAK mehrmals bei der FSK eingereicht, um wenigstens eine FSK18 zu bekommen. Ohne FSK-Siegel geht dein Film automatisch unter die Theke. Das heißt, keine Werbung, kein Austellen, kein gar nix. Egal ob da Jugendliche reinkommen oder nicht. Praktisch wie ein indizierter Film.
Und die FSK sagt dir netterweise NICHT, welche Szenen sie beanstanden. Und lassen sich das zu allem Überfluss noch reichlich bezahlen.

thedirector

unregistriert

99

Dienstag, 21. September 2010, 22:18

Nun ja ich muss sagen, ich sehe überhaupt nicht ein, warum dieser Film hier ne FSK-Prüfung brauchen sollte. Ich meine bei allem Aufwand und so, aber das ist immer noch ein Amateurfilm und unterscheidet sich um Längen von "Break", usw... Hier sehe ich keinerlei Licht- oder Bildgestaltung, usw... Ausserdem wird die FSK, wenn du es wirklich professionell angehen willst, wahrscheinlich einiges weniger Probleme machen als United Artists/MGM. Da Jim BOND und das 007 Gunbarrel-Logo halt eingetragenen Marken sind. Wenn du nur nen FSK-Flatschen auf dem Cover willst, damit der Film professioneller wirkt, begehst du meiner Meinung nach einen Fehler. Professionalität hängt mehr vom ganzen Film ab, als vom Cover... Wie gesagt, nimms nicht persönlich, aber der Streifen kommt im Trailer immer noch sehr "amateurhaft" daher... Aber vielleicht täusche ich mich ja auch... ;)

100

Mittwoch, 22. September 2010, 22:24

Nunja, die Sache mit dem Titel "Jim Bond" ging mir auch schon durch den Kopf. Damit Du hier auf der sicheren Seite bist, hättest Du vielleicht auch lieber auch den Namen "Bond" austauschen sollen / können. Angeboten hätte sich z.B. "Jim Blond" oder ähnliches :D - und das wäre auch um einiges kreativer gewesen.

Verwendete Tags

Jim Bond

Social Bookmarks