Hallo,
unser Filmkomponist und Ich haben uns die Tage folgendes gefragt:
Wenn er sich jetzt ( vor der Veröffentlichung des Films ) bei der GEMA registrieren würde, wäre die Musik in unserem Film logischerweise nicht mehr GEMA frei. Könnte man den Film dann trotzdem gebührenfrei veröffentlichen, wenn er uns eine schriftliche Genehmigung ( nicht kommerziell ) gibt?
Die zweite Frage wäre, wenn er sich nach der Veröffentlichung bei der GEMA registrieren würde ( der Film ist also schon auf Youtube verfügbar ), dann kann der Film doch auch gebührenfrei weiterlaufen oder? Weil der Film zu einem Zeitpunkt veröffentlicht wurde, zudem die Musik noch GEMA frei war ( ebenfalls nicht kommerziell, Genehmigung liegt vor ).
Kennt sich da jemand aus und kann uns weiterhelfen?
Weil unser Filmkomponist will sich bei der GEMA registrieren um Geld zu verdienen, will aber auch unseren Film nicht gefährden.
Und abschließend noch eine Frage: Ich habe vor 2 Jahren eine schriftliche Genehmigung von Harold Faltermeyer bekommen, dass wir sein Werk "Axel F." verwenden dürfen. Dürfte man also das Lied ( ebenfalls nicht kommerziell ) auf Youtube veröffentlichen ( im Rahmen der Bedingung - für den Film verwenden ) ohne das es rechtliche Probleme gibt? Die Genehmigung liegt ja vor und da wir kein Geld damit verdienen, dürfte es doch keine Schwierigkeiten geben, oder liege ich da falsch?
Ich kann mir die ganzen Fragen leider nur vom logischen Denken her beantworten, aber da ist die Justiz ja etwas anders und man muss sich echt auskennen. Vielen Dank schon einmal.