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Lukas Gustav

unregistriert

1

Mittwoch, 28. August 2013, 22:37

Freiberufler - Vertrag

Hi Leute,

also ich hab letztes Jahr im Sommer mich als Kleingewerbe angemeldet.

Bisher alles super, Kunden glücklich, ich bekomm meine Kohle - gut.

Was ich bisher nicht gemacht hab: vorab eine schriftliche Vereinbarung über die zu erbringende Leistung und die Entlohnung

Hab jetzt mal darüber nachgedacht: was passiert wenn ein Kunde nach Abwicklung des Auftrags sagt, ihm gefällt z.B. das Material nicht?

Muss ich für so einen Fall vorab einen Vertrag abschließen? Habe ich (auch ohne Vertrag) ein Recht mein Geld einzufordern?

Habe von anderen gehört, dass es dann Kunden gab die nur die Hälfte bezahlen wollten und ähnliches.

Habe darüber nachgedacht, weil ich keine "Komplettpakete" anbieten sondern jedes Angebot eigenständig kalkuliere (Arbeitsstunden, Anfahrt, Kosten eigenes Equip, Kosten gemietetes Equip). Das ist für Leute die genau wissen was sie wollen und was das kosten darf kein Thema, jedoch bei Laien die nicht wissen was was kostet kann es ja passieren das sie an allen Ecken und Enden sparen wollen...

Ich meine die Aufnahmen von meinen Referenzen sind eben meistens mit Licht, Ton, Assistenten etc. entstanden. Wenn ich dann einen unerfahrenen Kunden habe der die Bilder sieht und denkt "Wow geil" aber dann nur mich und meine Kamera bestellt und dann nicht das gewünschte Ergebnis bekommt und nicht zahlen will - was dann?

Habe akut einen Fall - Dreh war noch nicht, deshalb frage ich ob es speziell etwas gibt sich gegen soetwas ab zu sichern. Kann ja auch sein das alles gut läuft wie immer, aber safe is safe dachte ich.

Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten!

pikk

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Mittwoch, 28. August 2013, 23:05

Also um es mal ganz kurz zu machen: Recht hast du, aber Recht bekommen wirst du womöglich nicht. Ein schriftlicher Vertrag ist das Einzige, was dich im Notfall absichern kann. Darin muss aber klar enthalten sein, was du bietest und was die Leistung vom anderen Vertragspartner ist. Ein Standardvertrag nach Pi mal Daumen kann dir unter Umständen das Genick brechen.

Ich kenne das selbst, wie schwierig es ist, nem Kunden einen Vertrag vor zu legen und hab es deshalb selbst oft genug nicht gemacht, aber ich denke auch, dass die wenigsten Kunden abspringen, wenn man ihnen nach ausführlicher mündlicher Absprache einen Vertrag vorlegt. Im Gegenteil werden einige das sogar für sehr seriös halten und dadurch noch mehr Vertrauen in dich setzen.

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KingCerberus

unregistriert

3

Mittwoch, 28. August 2013, 23:49

Häufig sind Werkverträge Grundlage einer Auftragsproduktion.
Darin ist dann alles geregelt. Sprich WAS produziert wird, zu welchen Kosten, bis wann, Rechteübertragung und so weiter. Gekoppelt ist das dann u.U mit einem detailierten Dreh-, Zeitplan. Dann wirst du nicht nach Stunden sondern nach Endprodukt bezahlt.

IMAGEFILM stellt hier einen Beispielvertrag online, an dem man sich orientieren könnte.

Zudem würde ich zu Begin einer Geschäftsbeziehung keine detailierte Kostenkalkulation dem Kunden vorlegen. Sondern erstmal eine grobe Übersicht was, welcher Bereich kostet. Auf Nachfrage oder beim Wunsch der Kostenreduzierung kann man immer noch mehr ins Detail gehen. Häufig führt das dazu, dass der Kunde bereits zu Anfang sagt was alles gestrichen werden kann. Warum braucht man auch einen Tonmann/Beleuchter extra? Da entstehen dann häufig, grade bei Laien, ganz skurile Vorstellungen einer Film-,Videoproduktion.

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Lukas Gustav

unregistriert

4

Mittwoch, 28. August 2013, 23:51

hätteste du vielleicht ein paar Tips - was da reingehören sollte?
klar das Standard Sachen da schnell einem das Genick brechen können - aber ich bräuchte mal ne Grundlage... gibt ja viele standard klauseln wie diese "wenn ein vertragsbestandteil ungültig ist bleibt die gültigkeit des vertrags als gesamtes unberührt"-Klausel für die es einen Fachbegriff gibt den ich nicht kenne...
also wie gesagt ne kleine Grundlage wäre nicht schlecht.
auf jeden fall schonmal danke für die antwort

Edit
@KingC
Danke für die Vorlage
Ja ich sag den Kunden auch erstmal was was kostet und welche Posten es dann gibt - aber vorallem die Laien wollen dann immer ne konkrete Zahl an die sie sich klammern können - hach einmal mit Profis XD

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Gustav« (28. August 2013, 23:58)


KingCerberus

unregistriert

5

Mittwoch, 28. August 2013, 23:58

Siehe Link ;)

IMAGEFILM

pikk

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Donnerstag, 29. August 2013, 01:37

Die Vorlage von KingCerberus finde ich schon sehr vernünftig (werd ich mir mal klauen ;)).

Grundsätzlich haben wir in Deutschland ja Vertragsfreiheit, die auch keinem Formzwang unterliegt. Das heißt, du kannst für den Anfang frei von der Leber weg die gegenseitigen Pflichten auflisten, wenn dir das "Vertragsdeutsch" (verständlicherweise) Kopfzerbrechen bereitet.

Wichtig ist, dass du für jeden Einzelfall die Rechte und Pflichten genau definierst.

Beispiel falsch:

Herr XY beauftragt AB mit dem Dreh eines Films und zahlt 100,00 Euro.


Beispiel richtig:

Herr XY beauftragt AB mit dem Dreh eines Imagefilms über sein Geschäft, die Buchdruckerei, und zahlt AB einen Betrag von 100,00 Euro für 4 Arbeitsstunden Drehzeit und 12 Stunden Postproduktion. Weitere Leistungen werden bei Bedarf separat vereinbart und bedürfen schriftlicher Fixiereung seitens beider Vertragsparteien.

Das ist jetzt nicht so zu wirklich adäquat geschrieben, aber du verstehst sicher, worauf ich hinaus will. In Beispiel 1 wärst du quasi verpflichtet, so lange nachzubessern, bis der Kunde endlich zufrieden ist und in Beispiel 2 hättest du alles offen und müsstest Zusatzleistungen erst schriftlich vereinbaren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pikk« (29. August 2013, 02:13)


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