@
joey23 ... Richtig! Das Eis ist sehr dünn auf solchem Gebiet!
Illegaler Waffenbesitz ist strafbar, Darum empfahl ich ja auch dich @
Ezio, einfach mal an eines der Ämter zu wenden um mal einen groben überblick darüber zu bekommen, was du machen darfst, und was nicht.
Im übrigen ist jegliches Gerät das ein "Projektil durch einen Lauf treibt" nach dem Gesetz eine Schusswaffe und benötigt eine Behördliche Erlaubniss. (Ja, auch die Bolzenschussgeräte auf'm Bau dürfen nur ausgebildete und im Umgang damit geprüfte Leute bedienen)
@
Ezio ... Frag doch einfach ma freundlich nach. Die Anfrage ist Kostenlos und macht ja eigentlich auch keinen Aufwand, vorallem wenn man den Nutzen daraus sieht.
Wir (zumidnest meiner einer) ist kein Experte im Waffenrecht. Sich da mal schlau zu machen (Behördlich), was man darf udn was nicht, vorallem wenn es um die modifikationen solcher geht, ist sicher nicht verkehrt. Der Umbau einer Waffe, wie du schon geschrieben hast, kann dazu führen, das diese anschließend durch andere Gesetzt erfasst wird.
Einfach mal dem netten Herrn auf'm Amt konkret erklären was man vor hat und wofür mans braucht. Der kann dann etwas nachvorschen und dir (notfalls eben auch Schriftlich) eine Auskunft geben, was zu tun ist, was das für dich bedeutet, und an welche Stellen du dich wenden kannst.
Edit Übrigens ist es mir damals ähnlich gegangen mit meiner Anfrage. Das Bauvorhaben eines speziellen Raketenmotors war nicht eindeutig Gesetzlich Geregelt, zumindest in meinen Augen. Vorallem ob dies unter das Sprengstoffgesetz Fallen würde. Eien Anfrag ehat dann klarheit gebracht und gleich noch ein paar Andere Dinge aufgezeigt, so das dieser z.B. unter andere Gesetze fällt, an die ich zuvor garnicht gedacht hatte.
Dir wird es da sicher ähnlich gehen.
JimJim
XUN