Hallo,
wenn man Forderungen gerichtlich einklagen will muss man die Anspruchsart benennen.
Welche ART sind folgende Forderungen:
- Videoproduktion (also mit Studiomiete, Technik, Personal, Animation, Musik, Sprecher)
- Audioproduktion (nur Sprecheraufnahme)
Ein Dienstvertrag? (Werkvertrag wohl nicht, da man dann einen Erfolg schulden würde)
Es gibt noch "Urheberrecht Vergütungsanspruch"... oder letztlich auch noch "Sonstige Forderung".
Was muss man da angeben, welche Art von Forderung das ist?