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fantasmo

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Montag, 17. Oktober 2016, 16:17

Anspruchsart Video- & Audioproduktion (gerichtliche Forderung)

Hallo,

wenn man Forderungen gerichtlich einklagen will muss man die Anspruchsart benennen.
Welche ART sind folgende Forderungen:

- Videoproduktion (also mit Studiomiete, Technik, Personal, Animation, Musik, Sprecher)
- Audioproduktion (nur Sprecheraufnahme)

Ein Dienstvertrag? (Werkvertrag wohl nicht, da man dann einen Erfolg schulden würde)
Es gibt noch "Urheberrecht Vergütungsanspruch"... oder letztlich auch noch "Sonstige Forderung".

Was muss man da angeben, welche Art von Forderung das ist?

Marcus Gräfe

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Montag, 17. Oktober 2016, 19:27

Warum sollte das denn kein Werkvertrag sein? Kommt mir plausibler vor als ein Dienstvertrag. Es gibt doch ein Ergebnis, was man dem Auftraggeber schuldet, oder nicht? Ich weiß es aber nicht wirklich.

fantasmo

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Dienstag, 18. Oktober 2016, 10:17

EDIT: Hab Rückmeldung vom Fachmann... Der Anspruch entspricht einem Dienstvertrag.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fantasmo« (18. Oktober 2016, 11:45)