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Dienstag, 14. Juni 2016, 22:39

GEMA kontaktieren wg. Musikvideos?

Hey!

Ich mache sehr gerne Musikvideos zu bekannter Musik. Früher (sehr, sehr viel früher) habe ich diese auch hochgeladen, aber sie wurden nach einer gewissen Zeit entweder gesperrt oder gelöscht.

Nun würde ich diese Videos gerne wieder hochladen, weiß aber nicht wie das mit der GEMA aussieht, denn die Künstler, deren Musik ich verwende, sind bei der GEMA angemeldet. Mir haben zwar vor einiger Zeit zwei Bands gesagt, ihnen gefallen die Videos, aber wie ich vor Kurzem in einem Urheberrechts-Kurs lernen musste, muss da die GEMA zustimmen und nicht die Band.

Habt ihr Erfahrungen? Ich nehme stark an, dass man dafür zahlen muss, doch mir sind meine Videos schon sehr wichtig.
Auf der Website der GEMA habe ich nichts Entsprechendes gefunden.

Grüße!

WolfZ

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2

Mittwoch, 15. Juni 2016, 10:37

Moin,
sobald die Musik vom Urheber (Band) bei der GEMA angemeldet (lizensiert) wurde fallen Gebühren an.
Auch wenn die Band dir die Erlaubnis gibt, denn im Vorfeld hat sie ja die GEMA damit beauftragt für jede Nutzung der Musik zu kassieren.... ;-)

Es geht bei der Sperrung also nicht darum ob du das Video machen durftest/darfst, sondern schlichtweg darum
das Gebühren anfallen und du die Nutzung der Musik bezahlen musst (egal ob du die Erlaubnis der Band hast oder nicht).

Infos wie hoch die sind, gibt es hier. Ebenfalls Fragebögen die man ausfüllen muss usw.
https://www.gema.de/musiknutzer/musik-li…sik-musikvideo/



Hoffe, das hilft dir weiter
Gruß Wolf

MarcelG

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3

Sonntag, 24. Juli 2016, 22:21

Wenn du die auf YouTube hochladen willst: Vergiss es.
Die Gema hat die Rechte an der Musik, für YouTube kriegst du von denen niemals ne Lizenz.

Marcus Gräfe

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4

Montag, 25. Juli 2016, 19:57

@MarcelG: Woher nimmst du diese Information? Wenn die Musik korrekt lizenziert ist, kann man auch GEMA-pflichtige Musik bei YouTube hochladen.

tevauloser

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5

Montag, 25. Juli 2016, 21:38

Generell frage ich mich, wie oft schon "Kleinkriminelle" von der GEMA gejagt wurden, die einen Welthit auf ihrem verwackelten Kurzfilm eingebaut haben, der innert Jahresfrist so um die 365 Anklicks bekommen hat?
Und täglich kommen wohl ein paar Tausend neue Clips dazu. Ob da diese Organisation nicht schon seit längerem aufwandmässig in den Seilen hängt...
Damit will ich natürlich nicht der Piraterie das Wort reden, sondern einfach mal wissen, wo was geahndet wird.

Selbst zahle ich für meinen kleinen Kurzfilm, mit (innert 2 Jahren Laufzeit) etwa je 2500 Klicks (auf VIMEO und YT), immer schön brav die verlangten SUISA- Gebühren (Schweizer GEMA). Und dies für 2 völlig unbekannte Songs von Schweizer Komponisten ;) Bisher schon über 200 Euro.

TroubadixRhenus

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6

Sonntag, 9. Oktober 2016, 15:31

GEMA-Lizens alleine reicht nicht für selbstgemachte Musikvideos, weil das Werk ja hier in einen neuen Kontext gebracht wird!

Siehe hier:

https://www.gema.de/fileadmin/user_uploa…arif_vr_od7.pdf

...genauer dort auf Seite 3 und 4: III. Allgemeine Bestimmungen, 1. Umpfang der Rechtseinräumung, c)...

Bedeutet: Zusätzlich zur GEMA-Lizenz benötigt man noch eine Lizenz des Labels oder des Künstlers der Musik. Diese werden dann ggf. prüfen, ob sie ihr Werk überhaupt im Zusammenhang mit dem Video veröffentlicht sehen wollen, und ggf. auch Gebühren dafür erheben.

Unterm Strich bedeutet das wohl in fast allen Fällen, dass die legale Veröffentlichung von Hobbymusikvideos vom Aufwand und den Kosten her so ziemlich alle Verhältnismässigkeiten sprengen würden.

Was bleibt ist eigentlich nur, die Freunde einzuladen und das Musikvideo im privaten Rahmen vorzuführen. Wobei, ich warte ja darauf, das selbst hier noch jemand ein Haar in der Suppe findet, bzw. man demnächst noch Fenster und Türen licht- und schalldicht verschliessen muss, weil sonst doch wieder eine öffentliche Vorführung entsteht...

Ich bin mit dem Wahnsinn auch nicht glücklich! Dass Musikschaffende von ihrer Arbeit leben müssen, und Piraterie eine Straftat ist, das ist schon klar. Allerdings finde ich, dass es auch für Hobbyanwendungen gangbare Wege geben sollte, solche Hobbyprojekte zeigen zu dürfen.

Eine andere Sache ist ja auch, zumindest wenn ich mal von mir ausgehe: Durch das Anschauen von zahlreichen, vermutlich gröstenteils in diesem Sinne "ilegalen" YouTube-Clips, habe ich jede Menge zuvor unbekannte Bands und Musikstücke kennen gelernt - die ich mir dann legal und kostenpflichtig gekauft habe! Insofern können ja solche Clips auch Werbung sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TroubadixRhenus« (9. Oktober 2016, 15:44)


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