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steffenkroos

unregistriert

1

Freitag, 15. April 2016, 12:37

Frage zu netto brutto in Verträgen

Hallo in die Runde,
ich hoffe ich bin hier richtig. Ich mache aktuell als Kleinunternehmer Filmmusik.

Möchte bzw.muss aber bald in die Regelbesteuerung wechseln. Nun meine
Frage: Die Gagen in meinen bisherigen Verträgen habe ich natürlich ohne
USt. in Rechnung gestellt. Was passiert aber nun, wenn ich die USt.
ausweise.
Als Beispiel: In meinem Vertrag steht: „ Vergütung 1000€
". Sind das in den Verträgen nun netto oder bruttopreise? Genauso hatte
ich es oft, das nur mündlich vereinbart wird „ Wir haben 1000€ Budget
für Dich…“ Soll ich in Zukunft dann die 1000€ + USt. auf meine Rechnung
schreiben? Oder ist in den meisten Fällen bei solchen mündlichen
Vereinbarungen der brutto-preis gemeint. Ich muss dazu sagen, dass meine
Kunden bisher keine Privatkunden, sonder Firmen waren.
Danke schonmal

Collaborateur

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2

Freitag, 15. April 2016, 13:12

In der Geschäftswelt sind Angebote für Dienstleistungen netto. Das heißt, auf den Betrag
wird die Ust. aufgeschlagen. Bei Privatkunden hingegen sind es Endpreise, also inkl. Ust.

Allerdings mußt Du dem Finanzamt gegenüber aufpassen. Die erklären nämlich Deine Umsätze
zu brutto und kassieren von Dir die Umsatzsteuer. Von z.B. 1000 Euro darfst Du dann die Ust.
ans Finanzamt abführen, und dann verbleiben Dir nur noch etwas über 800 Euro.

Kläre Deine Umsatzsteuerpflicht unbedingt mit dem Fianzamt und Steuerberater. Früher gab es
für One Man Leute einmal ein Wahlrecht, weiß nur nicht, ob das heute noch so ist.

Anm.: Dies ist eine laienhafte Meinung. Aber von jemand der selbstständig ist.

steffenkroos

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3

Freitag, 15. April 2016, 15:12

Vielen Dank für Deine Einschätzung!

Telliminator

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4

Sonntag, 17. April 2016, 10:33

Hallo steffenkroos,

das entscheidest Du alleine, ob Deine Preise Netto (ohne Mehrwertsteuer) oder Brutto (mit Mehrwertsteuer) sind. Wenn Dein Kunde Dir sagt, dass er ein Budget von 1000 Euro hat, hat er in der Regel wirklich nur die 1.000 Euro zur Verfügung. Wenn Du bei der Rechnungsstellung Deinen Betrag mit netto 1.000 Euro kassieren möchtest, müsstest Du die Mehrwertsteuer oben drauf packen. Das sind in Deutschland bei 19% gleich 190 Euro mehr. Da wird der Kunde sicherlich stinkig sein, wenn er dann fast 1200 Euro zahlen soll. Du musst Deinem Kunden auf jeden Fall sagen wie Deine Preisgestaltung ist. Das Finanzamt muss es auch wissen um Deine Steuerlast zu berechnen. Hier ist es wichtig wie Du es angibst. Umsätze gelten für das Finanzamt als solches immer als Bruttobeträge inkl. Mehrwertsteuer. Kalkuliere Deine Preise am besten immer gleich so, dass Du Deinen Kunden immer den Preis inklusive (also brutto) Mehrwertsteuer nennen kannst. Das macht es für Dich später bei der Abrechnung fürs Finanzamt einfacher.

Kleiner Tipp:
Nettobetrag auf Brutto umrechnen, Preis mal 1,19 rechnen
Bruttobetrag auf Netto umrechnen, Preis durch 1,19 teilen

Grüße
Telli
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Michael - Visual Pursuit

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5

Montag, 25. April 2016, 05:59

Im gewerblichen Umfeld sind Preisangaben immer netto zzgl MwSt,
wenn einer 1000 Euro Budget sagt, dann meint er 1000 netto zzgl. MwSt,
und die 19% MwSt sind bei ihm ein durchlaufender Posten für den er
wieder Vorsteuer ziehen kann.

Er muss das nur bei der Füllstandshöhe des Kontos berücksichtigen,
aber es kostet ihn am Ende nicht mehr.

Das ist nur bei Endverbrauchern relevant, die keinen Vorsteuerabzug
geltend machen können.

Edith sagt gerade daß man natürlich bei allen Angeboten immer dazu
schreibt ob die Preise sich brutto oder netto verstehen.
Umsatzsteuer muss klar ausgewiesen und betragsmässig aufgeführt werden.
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Seaman

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6

Montag, 25. April 2016, 11:18

Ganz so einfach ist Steuerrecht leider nicht

Du solltest da auf jeden Fall einen Fachmann zu rate ziehen. Es geht ja nicht nur darum ob die die Mehrwertsteuer erhebst, sondern auch um den Vorsteuerabzug deiner eigenen Rechnungen. Schaffst du dir ständig neue Ausrüstung an, bei denen du ja in der Regel auch Mehrwertsteuer bezahlst, kannst du diese nicht verrechnen wenn du dich von der MwSt. befreien lässt. Fahrtkosten, Verpflegungspauschale, Firmenwagen sind alles Posten die man dem Finanzamt "in Rechnung" stellen kann.
Das ist aber für jedes Gewerbe so unterschiedlich das 100-200€ für eine Beratung gut investiert sind.

Verwendete Tags

brutto, Gagen, netto, Umsatzsteuer

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