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JonasK

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Mittwoch, 25. März 2015, 21:27

Aftermovie Produziere, rechtliche grundlagen

Hallo ihr lieben,

Ich hab folgende Frage: Gibt es irgendwelche Sachen (rechtlich gesehen) die ich beachten muss beim drehen eines Aftermovies
Eine Drehgenemigung vom Veranstalter bekomme ich, jedoch möchte er auch wissen wie es da mit denn Rechten aussieht.

Was ich bereits weiß:
1. Wenn ich einzelne Personen filme dann muss ich sie fragen ob ich es verwenden darf
2. Bei Personen Gruppen ab 3 Personen brauche ich keine Erlaubnis um es zu verwenden, jedoch rechtlich empfehlenswert
3. Wenn jmd extra vor der Kamera rumblödelt brauche ich seine Erlaubnis nicht zusätzlich einzuholen da er/sie sich bewusst ist das er/sie gerade gefilmt wird (jedoch auch empfehlenswert)
4. Auf geschützte Musik (z.B. durch Gema) achten und möglichst nicht verwenden
Alles natürlich sich schrifftlich geben lassen um für denn Fall der Fälle einen Beweis zu haben

Gibt es da irgendwo noch welche rechtlichen Stolpersteine bzw. versteckte Klauseln die mir/uns Probleme bereiten könnten?
Bzw. irgendwelche rechtlichen Schlupflöcher und Grauzonen die uns das ganze erleichtern könnten?

vielen dank schonmal für eure Hilfe
Egal wie du es machst, du machst es falsch
Also mach es so wie es du für richtig hälst

G&M Media-Design

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Mittwoch, 25. März 2015, 23:21

2. Ich glaube die Gruppen müssen größer als 3 Leute sein.
Bei der Mindestanzahl der Personen im Bild hört man auch immer wieder unterschiedliche Zahlen

(Quelle: Schaufenster filmen)
4. Nicht "möglichst nicht verwenden". GAR NICHT!
Finn Glink – Content Creator
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joey23

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Donnerstag, 26. März 2015, 09:33

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zahl, ab wievielen Personen im Bild du keine Erlaubnis brauchst. Bei einer privaten Veranstaltung brauchst du theoretisch von jedem Einzelnen die Zustimmung. Da das in der Praxis v;llig unrealistisch ist, behelfen sich die meisten mit einem entsprechend sichtbaren Hinweisschild am Eingang.
Nordisch bei Nature!

Little Idiots

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4

Donnerstag, 26. März 2015, 12:32

Auch sehr beliebt: Es gibt ja bestimmt Eintrittskarten oder Verzehrkarten die jeder bekommt. Hinten dann einen kleinen Text, dass man sich mit Erwerb und EIntritt einverstanden erklärt seinen Anspruch auf Recht am eigenen Bild abzugeben. Steht auf jeder Fußballkarte und bei den meisten Konzerten drauf. Auch hier ist es aber wieder keine Garantie, es sichert einen nur bis zu einer bestimmten Instanz a, bis zu der man sich aber schon geeinigt haben sollte.
Dazu müsst ihr mal eine Rechtsberatung aufsuchen, denn genau formulieren kann, will und darf man das hier nicht im Forum.

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