Hallo, meine Antworten sind ohne Gewähr, weil ich auch öfter als mir lieb ist noch was bei dieser Thematik dazu lerne, aber nach meinem derzeitigen Kenntnisstand, dürfte dein Vorhaben kein großes Problem sein. Wenn du Menschen filmst, ist es nur wichtig, dass niemand zu prominent in deinem Material auftaucht. Wenn du z.B. den Kölner Dom filmst, 200 kleine Menschen mit im Bild hast und einen, dessen halbes Gesicht am Bildrand zu sehen ist, aber nicht im Fokus steht, dürfte das kein Problem sein. Anders wäre es, wenn du besagten Menschen ganz genau mit der Kamera betrachtest, um seine Reaktion auf die Szenerie zu dokumentieren. In dem Fall bräuchtest du seine Erlaubnis, aber weiterhin nicht die der 200 Leute im Hintergrund. Bei der Mindestanzahl der Personen im Bild hört man auch immer wieder unterschiedliche Zahlen, aber in einer Fußgängerzone sollte es nicht schwer fallen, weit mehr als 8 Personen ins Bild zu kriegen. Je mehr du drauf hast, desto weniger kann man dir unterstellen, dass du bestimmte Personen filmen wolltest.
Schaufenster gehören auch zum öffentlichen Raum (natürlich nur, wenn du mit der Kamera von draußen rein filmst
). Also so ziemlich alles, was du als Bürger frei betrachten darfst, darfst du auch filmen. Im Grunde brauchst du auch keine Marken unkenntlich zu machen, weil das nur dann eine Rolle spielt, wenn dir der Urheber nachweisen kann, dass deine Arbeit für ihn geschäftsschädigend ist. Ist aber natürlich die sichere Bank, wenn du es trotzdem tust oder solche Dinge gar nicht erst aufnimmst, denn dann kann auch hier dir wieder niemand etwas unterstellen.