Du bist nicht angemeldet.

Buddymobil

unregistriert

21

Freitag, 5. September 2014, 15:37

Moin,

meinst du wirklich mit 2-3 Stunden bearbeitung auszukommen? Ich glaube das zwar nicht, aber ich weiß auch nicht, wie du arbeitest.

Zeitraffer

Registrierter Benutzer

Beiträge: 383

Dabei seit: 11. Dezember 2012

Hilfreich-Bewertungen: 30

  • Private Nachricht senden

22

Freitag, 5. September 2014, 21:15

Verlangen kann man ohnehin nichts als Hobbyfilmer, sonst müßte man zuerst ein Gewerbe anmelden und ab diesem Moment würde der Staat seine vielen Hände aufhalten und es würde wenig übrig bleiben. Ich würde sowas nur unentgeldlich anbieten und vielleicht bei guter Arbeit eine Referenz für die Zukunft haben. Wenn es trotzdem eine freiwillige Spende gibt sollte das allein im Ermessen des Spenders liegen.
Ein Gewerbe für die "paar" Filme pro Jahr anzumelden hat viele rechtliche Nachfollgen, die sich in so einem Fall nicht lohnen. CaaOss.TVliegt da richtig! :)

Zeitraffer

Registrierter Benutzer

Beiträge: 383

Dabei seit: 11. Dezember 2012

Hilfreich-Bewertungen: 30

  • Private Nachricht senden

23

Samstag, 6. September 2014, 07:48

@CaaOss.TV
Auch wenn es ein wenig vom Thema abschweift, aber Du aus der Praxis kommst:
Muß eine USt ID bzw. Steuernummer bei einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt mit dabei stehen? Auch dann, wenn der Verkäufer "nur" als Privatperson (ohne Firmennamen) auf der Rechnung steht?

Urthona

unregistriert

24

Samstag, 6. September 2014, 17:25

@ Zeitraffer

Ja, die Angabe ist Pflicht.

Im Übrigen bedürfen jegliche Einnahmen aus Geschäften, die nicht ausschließlich mit Privatleuten getätigt werden, einer Gewerbeanmeldung. Und selbstverständlich ist die Gewerbeanmeldung Grundvoraussetzung für das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Mwst.

Als Kleinunternehmer (bis zu Jahreseinkommen von 17.500 Euro im ersten Jahr) kann man sich von der USt-Pflicht befreien lassen, allerdings ist man dann auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Letztlich kann man nur jedem raten, der auch nur ansatzweise Einnahmen durch Projekte mit gewerblichen Kunden erzielen möchte, mal einen Steuerberate diesbezüglich in Anspruch zu nehmen. Denn ein Gewerbe hat nicht nur keine Nachteile, sondern bietet im Gegenteil viele Vorteile, vor allem steuerlich (Vorsteuerabzug bei Kauf von Equippment, PKW, etc., Abschreibung, etc. pp.).

Deutliche und nachhaltige Nachteile hat man allerdings dann, wenn man Einnahmen gewerblicher Art am Finanzamt vorbei erzielen möchte. Ich denke, ich brauche nicht auf Big Data zu verweisen, wir kennen uns ja alle genau so gut wie die Finanzbehörden mit der Generierung von Daten und deren Kombinationsmöglichkeiten durch die schöne neue vernetzte Welt aus... :D

Zeitraffer

Registrierter Benutzer

Beiträge: 383

Dabei seit: 11. Dezember 2012

Hilfreich-Bewertungen: 30

  • Private Nachricht senden

25

Samstag, 6. September 2014, 17:53

@ Zeitraffer

Ja, die Angabe ist Pflicht.

Im Übrigen bedürfen jegliche Einnahmen aus Geschäften, die nicht ausschließlich mit Privatleuten getätigt werden, einer Gewerbeanmeldung. Und selbstverständlich ist die Gewerbeanmeldung Grundvoraussetzung für das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Mwst.

Als Kleinunternehmer (bis zu Jahreseinkommen von 17.500 Euro im ersten Jahr) kann man sich von der USt-Pflicht befreien lassen, allerdings ist man dann auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Letztlich kann man nur jedem raten, der auch nur ansatzweise Einnahmen durch Projekte mit gewerblichen Kunden erzielen möchte, mal einen Steuerberate diesbezüglich in Anspruch zu nehmen. Denn ein Gewerbe hat nicht nur keine Nachteile, sondern bietet im Gegenteil viele Vorteile, vor allem steuerlich (Vorsteuerabzug bei Kauf von Equippment, PKW, etc., Abschreibung, etc. pp.).

Deutliche und nachhaltige Nachteile hat man allerdings dann, wenn man Einnahmen gewerblicher Art am Finanzamt vorbei erzielen möchte. Ich denke, ich brauche nicht auf Big Data zu verweisen, wir kennen uns ja alle genau so gut wie die Finanzbehörden mit der Generierung von Daten und deren Kombinationsmöglichkeiten durch die schöne neue vernetzte Welt aus... :D
Meine Nachfrage deshalb, da ich eine Premiere Pro Lizenz gekauft habe, auf der zwar die MwSt ausgewiesen wurde, aber weder USt ID noch eine Steuernummer angegeben war...
Das hat mich stutzig gemacht. Evtl. gibt es für den Verkäufer eine andere Regelung...

Urthona

unregistriert

26

Samstag, 6. September 2014, 18:28

Evtl. gibt es für den Verkäufer eine andere Regelung...


Eine andere Regelung ausserhalb des Umsatzsteuergesetzes? Wohl kaum.
Abgesehen davon ist es für Dich als Rechnungsempfänger, der die Rechnung denn verbuchen will (und gegebenenfalls die Vorsteuer erstattet haben möchte), wichtig, dass die Pflichtangaben auf der Rechnung sind. Für den Rechnungssteller ist das erst mal unschädlich. Siehe dazu bspw. auch hier

/End Offtopic ;)

Zeitraffer

Registrierter Benutzer

Beiträge: 383

Dabei seit: 11. Dezember 2012

Hilfreich-Bewertungen: 30

  • Private Nachricht senden

27

Samstag, 6. September 2014, 19:39

Evtl. gibt es für den Verkäufer eine andere Regelung...
Eine andere Regelung ausserhalb des Umsatzsteuergesetzes? Wohl kaum.
Abgesehen davon ist es für Dich als Rechnungsempfänger, der die Rechnung denn verbuchen will (und gegebenenfalls die Vorsteuer erstattet haben möchte), wichtig, dass die Pflichtangaben auf der Rechnung sind. Für den Rechnungssteller ist das erst mal unschädlich. Siehe dazu bspw. auch hier

/End Offtopic ;)
Verbuchen will ich die Rechnung eh nicht. Ich mache meine Zeitraffer als Hobby ohne Verkauf der Clips...

Arbogast

unregistriert

28

Samstag, 6. September 2014, 19:43

Man muss noch unterscheiden zwischen Steuernummer und Umsatzsteueridentnr. Die Steuernummer gilt für den nationalen Wirtschaftsraum, die Ident Nr. für Geschäfte mit Partnern aus anderen EU Staaten. Bei Inlandsgeschäften wird die Um St vereinnahmt bei Geschäften in der EU gibt das reverse charge Verfahren und die Steuern werden nur gemeldet, aber nicht vereinnahmt. Ein Steuernummer sieht so aus: 22/133/05564 und eine Ident Nr so: DE292453661 und noch komplizierter wird es bei Geschäften mit Partnern in Drittstaaten wie Schweiz, Norwegen oder China

Buddymobil

unregistriert

29

Samstag, 6. September 2014, 21:41

Man sollte nicht vergessen, das man 450,- Euro im Monat auch so verdienen darf.