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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (6. Februar 2013, 22:15)
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Sandwichmaker
Dabei seit: 12. Juli 2006
Wohnort: Stuttgart
Frühere Benutzernamen: MovieVision
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Movie Visions« (6. Februar 2013, 15:19)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »MoFilms« (6. Februar 2013, 16:04)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »joey23« (6. Februar 2013, 17:57)
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Servus, ja klar kannst Du auch zu einem Anwalt gehen und fragen, aber das kannst Du Dir auch sparen, wenn Du die Marken einfach nicht zeugst, denn Du würdest die Urheberrechte verletzten und das könnte wirklich Folgen haben.
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!Hier wird das Urheberrecht mit dem Markenrecht verwechselt. Das Urheberrecht geht mit dem Einverständnis/Genehmigung von der jeweiligen Seite aus, wenn es um die Veröffentlichung geht.
Beim Markenrecht geht es um die „Eindeutigkeit einer Marke“, also Erkennungszeichen, Herkunft einer Ware, das eine Verwechslung mit einer anderen Marke ausgeschlossen wird. Hier braucht der Filmer bzw. Fotograf KEINE Erlaubnis zur Veröffentlichung!
Wichtig ist, dass die Marke auf keinen Fall verändert werden darf bzw. fälschlicherweise so platziert wird, dass sie mit einem anderen Produkt in Verbindung gebracht wird:
In Verbindung mit einem anderen Produkt ist gemeint, wenn wir z. B. einen Werbespot drehen, auf dem wir z. B. Red Bull trinken und ein BMW Auto steht neben uns. Damit könnte der Zuschauer ein „falsches“ Bild über BMW erhalten…
Oder jemand nutzt das Logo auf der Webseite ohne einen „eindeutigen Zusammenhang“ mit der jeweiligen Marke zu haben, deshalb unzulässig.
Hier wäre ein Zusammenhang zur Marke gegeben und damit zulässig:
- Eine Hose wird samt Marke gefilmt oder geknipst um diese in ebay zu verkaufen, zulässig! Der Anwender darf nicht die Marke als Foto vom Hersteller „mopsen“ dann greift die Urheberrechtsverletzung…
- Ein BMW Auto samt Logo darf in einem Film erscheinen, aber das Logo darf nicht verändert werden! (z. B. wird der blaue viertel Kreis auf rot geändert, ist unzulässig)
- Ein weg gelassenes BMW Logo wäre auch zulässig, da hier keine Verwechslung mit einer anderen Marke entsteht.
Der Markeninhaber darf zwar alleine die Marke verwenden, die bloße Abbildung einer Marke in Form eines eigenen Films oder eigenen Fotos ist aber KEINE Verwendung und deshalb zulässig! Die Marke darf halt nicht mit einer anderen Marke in Verbindung gebracht werden bzw. verändert werden.
Man sieht, beim Markenrecht wird ein „Schutzzweck“ verfolgt, anders beim Urheberrecht. Beim Markenrecht wird der Inhaber durch die Verwendung einer anderen Marke geschützt um Verwechselungen mit seiner eigenen Marke zu vermeiden.
Beim Designschutz bzw. Geschmacksmusterschutz sieht es wieder anders aus… Letztendlich kann hier keiner eine Rechtsberatung geben. Jeder von uns hat andere Erfahrungen zu diesen Bereichen gesammelt… :-)