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Ich denke es geht eher um echte Street Art.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »rick« (12. Januar 2013, 20:55)
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jein.Wenn ich eine Doku über Street Art Künstler oder Graffiti Sprayer drehe, begehen die ja bei ihrem Hobby Sachbeschädigung.
Mache ich mich nun strafbar wenn ich sie dabei filme und die Taten nicht der Polizei melde und muss ich unter Umständen später gegen die Künstler/Sprayer als Zeuge aussagen...?
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Es ist auch etwas anderes, ob der Gesetzgeber (sprich Staatsanwalt)
Zitat
anders im Jugendstrafrecht, da erlischt der Eintrag nach einer gewissen Zeit
Zitat
"Ist es strafbar, eine Straftat zu filmen?" Das war die Frage: Antwort: eindeutig ja ...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »rick« (13. Januar 2013, 18:16)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »rick« (29. Januar 2013, 17:05)