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rick

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21

Samstag, 12. Januar 2013, 20:46

Ich denke es geht eher um echte Street Art.

Dennoch gehen wir davon aus, daß sie illegal ist. Womit Purzels Einwände bezüglich der enstehenden Kosten für die Gesellschaft ja nicht unbegründet sind.

Wenn es nicht in Auftrag gegeben wurde, dann hat auch die schönste "Street Art" nichts auf noch so trostlosen Wänden verloren - könnt ja jeder auf die
Idee kommen, daß meine Häuserwand auch trostlos wäre und "verschönert" werden muß.

Entschuldigung, daß ich das noch OT anfüge. Mich als Filmemacher kotzt es an, daß reihenweise, wunderschöne authentische Locations für mich unbrauchbar sind,
weil jemand meinte sie mit Spraydosen "verschönern" zu müssen. Bsp. Pumpwerk, toller Hinterhof, altes Fabrikgebäude.

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22

Samstag, 12. Januar 2013, 23:13

Ich hatte mich auch eher auf den Teil mit dem unterstützen der Leute bezogen. Die von dir gezeigten Beispiele sind in der Tat scheußlich und auch keinesfalls das was ich unter dieser Kunst verstehe. Ich sehe darin eher die Leute, die wirklich künstlerisches Gespür haben, und aus der grauen alltäglichen Umgebung etwas aufmunterndes machen können. Natürlich heiße ich e nicht gut, wenn Personen ihre Häuser beschmiert bekommen und Leute mit ihren Zeichen und unnützen Symbolen die Wände beschmieren.

Beispiele:

Spoiler Spoiler




Nukaclear

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23

Sonntag, 13. Januar 2013, 09:10

zu Bild 2:

ne lustige Sache und auch beliebt.
http://www.ksta.de/erftstadt/verkehrszei…,21133486.html#

Allerdings kann das dazu führen, daß Verkehrszeichen im Vorbeirauschen nicht mehr erkannt werden.

Nicht das ihr mich falsch versteht: Ich finde viele Künstler toll und echt kompetent. Die sind sehr kreativ.

Aber:

Viele sind Schmierfinken, sprich, die haben bloß 'ne Dose gefunden. Die haben keine Ahnung und können nix. Und viele ,auch gute, begehen Straftaten. Stell dir vor, du hast dir endlich mal einen kleinen PKW zugelegt, um nicht immer mit dem Bus oder Taxi zum Kunden zu fahren. Sieht seriös aus, ist bequem, und eines morgens bunt umlackiert. Abgesehen das du sauer bist und es den Wert mindert, dich viel Geld kostet, egal wie toll es aussieht, kanndas noch andere Folgen für dich haben.

Alles weitere siehe vorherige Posts von Purzel und rick

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L Lawliet

allegro

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Sonntag, 13. Januar 2013, 09:46

lass' es

Moin,
Wenn ich eine Doku über Street Art Künstler oder Graffiti Sprayer drehe, begehen die ja bei ihrem Hobby Sachbeschädigung.
Mache ich mich nun strafbar wenn ich sie dabei filme und die Taten nicht der Polizei melde und muss ich unter Umständen später gegen die Künstler/Sprayer als Zeuge aussagen...?
jein.

Du machst Dich nicht strafbar, wenn Du die Tat nicht anzeigst. Anzeigepflicht besteht nur für ganz weniger Straftaten vor der Ausführung - nicht danach. Siehe §138 StGB.

An Beihilfe §27 StGB kommst Du vermutlich vorbei.

Anstiftung §26 StGB könnte schon eher passen. Immerhin filmst Du nicht zufällig sondern geplant.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht §53 StPO scheint mir ausgeschlossen, da das Filmen nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Mir scheint eine Rechtsberatung angebracht bzw. ein anderes Filmprojekt.

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rick

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25

Sonntag, 13. Januar 2013, 10:31

... also Straftat ist und bleibt Straftat ... um es mal auf die Spitze zu treiben: Du filmst live einen Mord oder du bist mit Deiner Kamera dabei, wenn einer ein Auto knackt ...und dann machst Du Dich mitschuldig aus verschiedenen Gründen und bist auf einmal selbst ein Straftäter ... es ist so: wer eine Straftat filmt (egal, was es ist), macht sich selbst strafbar ... Eigentlich gibt es da keine Diskussion ... da gibt es keinen Spielraum ... ;)

LG Alexander
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26

Sonntag, 13. Januar 2013, 11:00

Kann man so pauschal nicht sagen, ansonsten hätten wohl so ziemlich ALLE Skateboardfirmen die ein Video herausbringen ordentlich Ärger am Hals (->Hausfriedensbruch), von vielerlei Dokumentationen ohne Drehgenehmigung über ähnliche Sachen die von den öffentlich-rechtlichen Sendern produziert werden ganz zu schweigen...
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Sonntag, 13. Januar 2013, 11:21

... also Leute ... jeder von Euch kann im Strafgesetzbuch selbst nachlesen, Stichworte wie "Strafvereitelung", Mittäterschaft" ... "Straftat" ... und da kann jeder feststellen, dass es mit dem Gesetzgeber nicht zu spaßen ist ... Das ist eine ...

Es ist auch etwas anderes, ob der Gesetzgeber (sprich Staatsanwalt) ein öffentliches Interesse hat (also auch Zeit und Geld ...), "Straftaten" zu verfolgen, die im Zusammenhang z.B. mit Skateboardfirmen und deren Videos stehen - wie oft geht eine Anzeige bei der Polizei ein und das Verfahren wird eingestellt ... Das mag 100 mal "gut" gehen (wo kein Kläger, da kein Richter) und irgendwann passiert es doch ... Und im Rahmen des Erwachsenenstrafrechtes hast Du plötzlich einen Eintrag in Deinem Führungszeugnis (selbst bei einer Bewährungsstrafe), und das macht sich bestimmt nicht gut (anders im Jugendstrafrecht, da erlischt der Eintrag nach einer gewissen Zeit).

Jeder ist für sich selbst verantwortlich ... "Ist es strafbar, eine Straftat zu filmen?" Das war die Frage: Antwort: eindeutig ja ... Nochmals Straftat bleibt Straftat, wenn sie öffentlich verfolgt wird ... Wenn nicht, dann hast Du einfach "Glück" gehabt ...
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28

Sonntag, 13. Januar 2013, 11:41

Es ist auch etwas anderes, ob der Gesetzgeber (sprich Staatsanwalt)

Gesetzgeber sind Bund oder Länder nicht die Staatsanwaltschaft.

Zitat

anders im Jugendstrafrecht, da erlischt der Eintrag nach einer gewissen Zeit

Einträge ins Führungszeugnis oder Bundeszentralregister werden ebenso im "Erwachsenenrecht" nach 3 / 5 oder 10 Jahren gelöscht (je nach Art der Straftat s. § 34 BZRG – die Fristen für die Löschung)

Zitat

"Ist es strafbar, eine Straftat zu filmen?" Das war die Frage: Antwort: eindeutig ja ...

Wenn das Filmen dem Zweck der Personenermittlung dient, dann ist es nicht mehr eindeutig. In der Praxis wären Fälle denkbar, in denen man eine 2000m entfernte Straftat mit einem Teleobjektiv filmt... bis man überhaupt gemerkt hat, was passiert vergeht einiges an Zeit. Direktes Eingreifen ist zeitnah nicht möglich (und auch nicht verpflichtend - wir gehen hier von Sachbeschädigung aus). Dann informiert man die Polizei und bis zu deren Eintreffen, filmt man weiter. Der ganze Vorgang kann durchaus 10-15 Minuten dauern. Die Aufnahmen überläßt man natürlich bei Bedarf den Ermittlungsbehörden... Wo macht man sich da strafbar beim Filmen einer Straftat?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »rick« (13. Januar 2013, 18:16)


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29

Sonntag, 13. Januar 2013, 11:46

Schmeiß mal hier nicht was in den Raum ohne an alles zu denken. Deiner These nach wäre also auch jeder Tankstellenbesitzer dessen Überwachungskameras einen bewaffneten Raubüberfall filmen obwohl er erpresst und blutend auf dem Boden liegt und eindeutig das Opfer ist Mitschuld an allen und selbst Täter...
...
...
...
...
Is Schwachsinn, merkste selber ne?

Holy Macaroni, wir sind hier in einem ziemlichen Graubereich der Rechtsprechung, weil hier in diesem Fall der nicht aktiven Selbstbeteiligung nicht zuletzt das nachweisbare Motiv für dein Filmen und den gesamten Handlungskontext entscheidet.
Wenn du wirklich nachweisen kannst dass du "nur" dokumentarisch gefilmt hast und mit dem Straftatbestand selbst nichts am Hut hast (sei es durch Anstiftung, Planung oder was auch immer) kann es gut sein dass dich diesbezüglich keine Mitschuld trifft (andererseits beweise sowas mal wenn du mit deinem ganzen Leuchtequipment anrückst dass du nicht an der Planung beteiligt warst), dennoch wirst du unter Umständen Hausfriedensbruch begangen haben.

Wie immer alle Angaben ohne Gewähr.
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30

Sonntag, 13. Januar 2013, 11:49

Hallo, ich habe jetzt mal einen "alten" befreundeten Juristen gefragt:

Wenn du die "Sprayer" beauftragt hättest die Wände vom fremden Eigentum zu "verschönern" ohne selbst einen Auftrag dazu zuhaben,
dann wäre es eine Anstiftung zu einer Straftat. Aber wenn du die Leute nicht kennst und nur zufällig die Sache gefilmt hast, dann kann
von dir als Laie nicht erwartet werden, das du daraus eine Straftat erkennst. Es könnte sich ja auch um das Eigentum der "Sprayer"
oder einen Auftrag an die "Sprayer" handeln oder um geduldete "Verschönerung" handeln. Wenn du allerdings von einer Straftat
Kenntnis bekommst, dann müßtest du dein Beweismateral den Verfolgungsbehörden zur Verfügung stellen.
( Hier in Hamburg kenne ich eine lange Mauer an einer 4-spurigen Straße, wo die "Sprayer" am Tage stehen und die vorbeifahrende
Polizei auch nicht anhält. Da wird das sicherlich mit Duldung der Eigentümer sein - Sonst kommen die "Sprayer" ja meistens im
Schutze der Dunkelheit )

rick

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Sonntag, 13. Januar 2013, 11:52

Weiteres Beispiel hier (Punkt 14 Filmen von Verfassungswidrigensymbolen im Rahmen der Berichterstattung).
Es ist also alles Andere als eindeutig "JA". Darum sind wir immer noch am Anfang der Diskussion... niemand weiß nichts genaues. Deshalb... Rechtsberatung einholen (außerhalb des Forums).

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »rick« (29. Januar 2013, 17:05)


JoJu

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32

Sonntag, 13. Januar 2013, 13:15

Vielen Danke nochmal für die ganzen Antworten. Auch wenn ich keine Antwort auf meine Frage bekommen habe, so war es doch interessant was so geschrieben wurde, auch über Street Art und Graffiti.

JoJu

Zeitraffer

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33

Dienstag, 29. Januar 2013, 16:30

Es gibt einen Unterschied:

- Das heimliche oder nicht heimliche Filmen einer (Straf)Tat, was einen "Zivilprozeß" zur Folge hat, wäre als Beweismittel ungültig, da hier die Persönlichketsrechte des Betroffenen verletzt würden. Der Zivilprozeß ist eine Auseinandersetzung zwischen den Bürgern.

- Das heimliche oder nicht heimliche Filmen einer (Straf)Tat, was einem "Strafprozess" zur Folge hat, z. B. Mord, schwere Körperverletzung, wäre vor Gericht gültig! Der Strafprozess ist eine Auseinandersetzung zwischen Bürger und Staat.

Demnach wäre klar, daß das Filmen einer Sachbeschädigung vor Gericht als Bewismittel nicht anerkannt wird. (Zivilprozeß)

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34

Dienstag, 29. Januar 2013, 17:15

Das hat leider nicht nur nix mit dem Thema zu tun, sondern kommt auch noch reichlich spät...

35

Dienstag, 29. Januar 2013, 17:23

§ 138 StGB
Nichtanzeige geplanter Straftaten


(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das greift in jedem Fall, weil Sachbeschädigung ein öffentliches Interesse ist.
Und bevor Frage aufkommen:
Auch, wenn es auf einer privaten Hauswand ohne Duldung des Eigentümers geschieht.

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Dienstag, 29. Januar 2013, 18:49

@ M&B Studios
Ich habe ein Schritt weiter gedacht, wenn der Filmer die Tat zur Anzeige bringt, ob daraufhin die Aufnahmen als Beweismittel gültig wären...

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37

Dienstag, 29. Januar 2013, 19:17

Ok, das war mir nicht klar.. ändert natürlich nix daran, dass der threadersteller schon happy mit den antworten war :D

Verwendete Tags

filmen, Strafbar, Straftat

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