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Lincoln6Alcatraz

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1

Sonntag, 4. März 2012, 12:45

Anscheinswaffe?

Ich habe vor, auf einem alten Fabrikgelände zu drehen (Rechtlich einwandfrei, genehmigung ist da). Ich, Kamera, Kameramann und sonst niemand.
Ich trage allersings eine recht martialische Montur, und brauche für die Szene ein Schweizer Taschenmesser.
Anwohnern bescheid sagen geht bei Industriegelände schlecht. Aber wenn ein Passant die Polizei ruft, weil jemand mit USMC-Weste in eigentlich gesperrtem Gedände umherrennt, und die Polizei erwischt mich mit dem Messer, welche Konsequenzen hätte das?
Ich werte ein Taschenmesser als Waffe, aber möchte nicht deshalb zur Polizeiwache pilgern und den Dreh anmelden, wenn das nicht unbedingt nötig ist.


Andererseits... SEK erschießt Schüler - er trug ein ungeschliffenes Offiziersmesser bei sich... Der Nachruf dazu hätte Stil 8o

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (4. März 2012, 15:45)


TEXOFilme

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Sonntag, 4. März 2012, 12:57

Soweit ich weiß darfst du ein Messer in Deutschland nur nicht führen, wenn man es mit einer Hand aufklappen kann. Nur dann gilt es als Waffe. Darum sind Butterflymesser in Deutschland ja auch verboten. Alles andere sollte kein Problem sein!

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Lincoln6Alcatraz

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3

Sonntag, 4. März 2012, 13:02

War da nicht noch etwas mit nicht länger als 4.5 cm? Weil man sonst jemandem damit ins Herz stechen kann? Na, egal. WEnn ich ein Schweizer Messer mit einer Hand öffnen will, werde ich ja irre...

Danke!

pixelcrusher

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4

Sonntag, 4. März 2012, 13:32

Generell gilt: Wenn dich jemand beim Dreh sehen könnte, solltest du dich bei der Pozilei ankündigen, da genügt meistens sogar ein Anruf. Das vermeidet massig Ärger, vor allem, wenn man mit Messern aufeinander einsticht :D

Sollte es dir derart zuwider sein, dich dort zu melden, stell überall Schilder auf, wo entsprechendes draufsteht und lass auch jeden in der Nähe wissen, was du da machst, aber die sicherste Methode is das sicher nicht ;)

Im Idealfall kombinierst du beide Methoden :thumbsup:

joey23

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Sonntag, 4. März 2012, 13:35

Was spicht denn dagegen der Polizei bescheid zu geben?
Nordisch bei Nature!

HobbyfilmNF

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Sonntag, 4. März 2012, 13:53

Informiere die Polizei und das Ordnungsamt über deine Dreharbeiten dann bist du auf der sicheren seite.
Stelle einige Schilder auf mit Achtung Dreharbeiten denn das ist nie falsch.
Beim nicht anmelden könnte das hier passieren.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »HobbyfilmNF« (4. März 2012, 17:16)


DundSMedia

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7

Sonntag, 4. März 2012, 19:21

ein festellbares Messer das bis 12 cm lang sein (Klinge)

rick

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8

Sonntag, 4. März 2012, 19:35

Wie lang ist denn die Klinge vom Taschenmesser genau ? Unter 12cm und nicht oder nicht mit einer Hand feststellbar, ist unproblematisch, solange Du neimanden damit verletzt. Für längere Klingen gilt

Feststehende Messer die eine Klingenlänge von ÜBER 12 cm haben oder Messer die EINHÄNDIG feststellbar sind im Volksmund auch Einhandmesser genannt unterliegen einem FÜHRVERBOT. Der Einsatz bei Dreharbeiten hat aber nichts mit dem FÜHREN einer Waffe zu tun. Hier geht es um das "Tragen" im Sinne des Transportes von A nach B um das Messer an Ort B "zweckgemäß" zu benutzen.

Darum sollst Du ja vorher zur Polizei gehen und ein nach § 42a WaffG Abschnitt (3) berechtigtes Interesse zu einem allgemein anerkannten Zweck (Dreharbeiten) anführen. Hol Dir vorher die Zustimmung vom Eigentümer/Verwalter der Location. Bei Schußwaffen muß eine verantwortliche Person benannt werden, der die Aufsicht vor Ort obliegt. Ob das bei Stichwaffen genauso gilt weiß ich nicht. Kann aber fast jede volljährige Person ausüben. Prüfe ob die gleichen Vorgaben für den Transport zum Drehort gelten, wie bei Schußwaffen, diese (auch Softairs) müssen in verschließbaren Behältnissen transportiert werden. So verhinderst Du böse Überraschungen, wenn Du in eine Kontrolle kommst.

Wenn das Gelände übrigens eingezäunt und nicht unmittelbar einsehbar ist, dann befindet ihr Euch auf befriedetem Gelände, welches anderen Ristriktionen unterliegt (informier Dich noch mal in diese Richtung).
Zusätzlich empfehle ich ein größeres Stück Pappe mit einem Draht am Messer zu befestigen mit Aufschrift: "Requisite" und dieses nur während die Kamera läuft zu entfernen.

Achtung: Dies sind nur Ratschläge einer privat Person, die eine Rechtsberatung nicht ersetzen können.

Siehe auch Ausnahmen bei Foto- Filmaufnahmen (4) hier

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »rick« (4. März 2012, 20:01)


9

Sonntag, 4. März 2012, 21:53

War da nicht noch etwas mit nicht länger als 4.5 cm? Weil man sonst jemandem damit ins Herz stechen kann? Na, egal. WEnn ich ein Schweizer Messer mit einer Hand öffnen will, werde ich ja irre...

Danke!
Nicht länger als 4,5cm ist Quatsch, rick hat die richtigen Zahlen genannt, bei 4,5cm wäre ja schon jede Nähnadel fast verboten! ;)

Ich verstehe allerdings auch nicht, warum du nicht zur Polizei gehen willst, ist doch kein Ding und manchmal sind sie ja sogar wirklich dein Freund und Helfer! :)

Grüße

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10

Sonntag, 4. März 2012, 22:45

Wir haben letztens 2 Tage was gedreht. Am ersten Drehtag haben wir keinem Bescheid gegeben. Da haben wir dann aber auch nur die Holster mitgenommen und das Messer (glaub 10 cm Klinge)
Wurden direkt von der Polizei besucht aber nachdem ich ihnen die spannende Story unseres Kurzfilms erzählte, gingen sie begeistert wieder zu ihrem Auto und fuhren weg.

Für den nächsten Tag hatten wir aber eine kleine Ballerszene im Freien. Ich habe einfach einen Tag vorher angerufen und Bescheid gegeben, wo und mit was wir drehen. Von wann bis wann auch kurz durchgeben. Am besten noch die Handynummer hinterlassen, damit se anrufen können um sicher zu stellen ob man das ist oder ob da jemand anderes gerade Amok läuft. Eine Sache von 2 Minuten. Nein wir wurden am zweiten Tag wo wir neben einer stark befahrenen Straße mit einem Wehrmachtshelm, Taktikwesten und 2 Knarren rumfuchtelten nicht von der Polizei besucht.

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