Wie lang ist denn die Klinge vom Taschenmesser genau ? Unter 12cm und nicht oder nicht mit einer Hand feststellbar, ist unproblematisch, solange Du neimanden damit verletzt. Für längere Klingen gilt
Feststehende Messer die eine Klingenlänge von ÜBER 12 cm haben oder Messer die EINHÄNDIG feststellbar sind im Volksmund auch Einhandmesser genannt unterliegen einem FÜHRVERBOT. Der Einsatz bei Dreharbeiten hat aber nichts mit dem FÜHREN einer Waffe zu tun. Hier geht es um das "Tragen" im Sinne des Transportes von A nach B um das Messer an Ort B "zweckgemäß" zu benutzen.
Darum sollst Du ja vorher zur Polizei gehen und ein nach § 42a WaffG Abschnitt (3) berechtigtes Interesse zu einem allgemein anerkannten Zweck (Dreharbeiten) anführen. Hol Dir vorher die Zustimmung vom Eigentümer/Verwalter der Location. Bei Schußwaffen muß eine verantwortliche Person benannt werden, der die Aufsicht vor Ort obliegt. Ob das bei Stichwaffen genauso gilt weiß ich nicht. Kann aber fast jede volljährige Person ausüben. Prüfe ob die gleichen Vorgaben für den Transport zum Drehort gelten, wie bei Schußwaffen, diese (auch Softairs) müssen in verschließbaren Behältnissen transportiert werden. So verhinderst Du böse Überraschungen, wenn Du in eine Kontrolle kommst.
Wenn das Gelände übrigens eingezäunt und nicht unmittelbar einsehbar ist, dann befindet ihr Euch auf befriedetem Gelände, welches anderen Ristriktionen unterliegt (informier Dich noch mal in diese Richtung).
Zusätzlich empfehle ich ein größeres Stück Pappe mit einem Draht am Messer zu befestigen mit Aufschrift: "Requisite" und dieses nur während die Kamera läuft zu entfernen.
Achtung: Dies sind nur Ratschläge einer privat Person, die eine Rechtsberatung nicht ersetzen können.
Siehe auch Ausnahmen bei Foto- Filmaufnahmen (4)
hier