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1

Dienstag, 4. Oktober 2011, 21:48

Film hochladen ohne Rechte abzutreten

Hi,

sagen wir mal ich habe einen eigenen Film, den möchte ich an den Mann bringen.

Natürlich habe ich keine Lust die Rechte an diesem Film per AGB an Youtube bzw. MyVideo usw. abzutreten sondern will weiterhin hundert Prozentig Eigentümer bleiben. Gibt es da eine alternative Plattform?

Wär gut wenn man auch mehr als 10 Minuten (z.B. 30 Min.) hochladen könnte, OHNE die Videodatei manipulieren zu müssen^^

Weiß wer Rat? ist mir noch zu helfen?

LG Geck-O

MrMansionIV

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2

Dienstag, 4. Oktober 2011, 21:58

Ich glaube leider nicht. Diese "Rechteabtretung" müssen die entsprechenden Firmen machen, da sie sich sonst bei Veröffentlichung strafbar machen würden. (Zumindest meines nicht-jura-studierten Verständnisses nach).

Was du machen könntest, diesen auf eine eigene Website, solltest du eine besitzen, hochzuladen oder als reinen Dateidownload anzubieten, ohne Streaming.
Ein breites Spektrum an Zuschauern wirst du da aber leider nicht erreichen. :(

Andere Möglichkeiten sehe ich da leider nicht. Aber vielleicht gibt's ja jemanden hier, der dir noch aushelfen kann. Würde mich auf jeden Fall auch interessieren.

Viele Grüße,
MrMansionIV

3

Dienstag, 4. Oktober 2011, 23:01

Was für Rechte trittst Du denn ab?
Habe bei YT kein Konto, würde mich also mal interessieren, auf welche Rechte Du da verzichten solltest?

Telliminator

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4

Dienstag, 4. Oktober 2011, 23:05

Ich schätze er möchte nicht das Recht abtreten das die auf Youtube bzw. dem Portal mit dem hochgeladenen Daten machen können was sie wollen. Steht in den AGBs das man die Sublizenzen zur weiterverwendung des Materials abtritt. Ich kenne derzeit kein solches Direktvideoportal was das nicht macht.

Der Weg über eine eigene Webseite mit dem hochgeladenen Film und einem eigenen programmiertem Player das wäre eine Möglichkeit.
Ear-Movies - Filme für die Ohren - http://www.blackdays.de - http://timeshift.blackdays.de - TimeShift kostenloses Hörspiel - Finale ist online, Folge 8 "And All My Dreams, Torn Asunder" * TS 7.1 TechDemo *

CaaOss.TV

unregistriert

5

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 11:16

Würde Dir und anderen hier gerne detailliert weiterhelfen, aber dann kommt gleich wieder ein Mod oder Admin auf den Plan und verwarnt mich erneut wg. seiner Meinung nach unerlaubter (bzw. hier unerwünschter) Rechtsberatung.

Daher antworte ich nur im praktischen Sinn.

Du könntest auf diesen Portalen einen Teaser ablegen und die Zuschauer dann auf Deinen eigenen Webspace zum kompletten Film weiterleiten und diesen zusätzlich in sozialen Netzwerken, Communities und Foren bewerben.

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob Du in irgendeiner Weise auch einen Cashstream zu Deinen Gunsten erzeugen möchtest und falls ja auf welche Weise und in welcher Höhe.

rick1000

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6

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 12:28

@Geck-O

Wie wäre es mit einer "Logoeinblendung" bzw. an ein paar Stellen die eigne url einblenden. Sollte (was völlig unwahrscheinlich ist) Dein Video durch ein Videoportal irgendwo veröffentlicht werden, so findet der Zuschauer trotzdem immer einen Weg zu Deiner HP ,dem Ursprung des Videos und dem Urheber.

Ich entschuldige mich schon vorab für folgendes OT

Zitat

Würde Dir und anderen hier gerne detailliert weiterhelfen, aber dann kommt gleich wieder ein Mod oder Admin auf den Plan und verwarnt mich erneut wg. seiner Meinung nach unerlaubter (bzw. hier unerwünschter) Rechtsberatung.

Dann schreib doch einfach eine PN an die betreffenden Personen. Wo ein Wille zum Helfen ist, ist auch ein Weg.
Aber bitte,bitte hör mit Deinen Stichelleien bzw. "eingeflochtenen" Provokationen auf. Es geht hier nicht um persönliche Befindlichkeiten oder Meinungen einzelner Mods sondern um allgemeingültige REGELN und NUTZUNGSBEDINGUNGEN.

Noch einmal "sorry" für das OT

CaaOss.TV

unregistriert

7

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 15:49


Dann schreib doch einfach eine PN an die betreffenden Personen. Wo ein Wille zum Helfen ist, ist auch ein Weg.


Das wäre aber u.U. dann gar ebenso gesetzlich verboten.

Zitat


Es geht hier nicht um persönliche Befindlichkeiten oder Meinungen einzelner Mods sondern um allgemeingültige REGELN und NUTZUNGSBEDINGUNGEN.


Alle Regeln haben aber nun mal wie Gesetze auch einen Auslegungsspielraum, der von den Anwendungsberechtigen auch verschieden ausgelegt wird, das ist nicht wegzudiskutieren und die Regel 2.h ist gar widersprüchlich formuliert, man ahnt was sie evtl aussagen soll, sie tut es aber faktisch nicht, hier sollte nachgebessert werden, dann würde für die User mehr Klarheit herrschen.

An dieser Stelle dann auch was mich betrifft EOD für dieses Thema.

8

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 20:16

hi

danke für die hilfreichen Antworten =) ....

... das mit dem eingeblendeten Link ist ne gute Idee, genau wie die mit dem Teaser...

...ja einen eigenen Videoplayer zu proggen is natürlich sehr aufwendig, is klar, darum war meine Ursprungsidee schon immer bei youtube hochladen und auf der Webpage embedden.

Das einzige was mich stört ist, dass das ja mein Video ist, und wenn es eben bekannt werden sollte, kann youtube sonstwas mit machen... sagen wir beispielsweise jemand bietet mir an den Film auf DVD rauszubringen, müsste ich Youtube am Gewinn beteiligen bzw. Youtube könnte es einklagen.

ne Alternative wäre...

Spoiler Spoiler

...Film anonym hochladen und später behaupten es sei illegal hochgeladen worden...


...ist aber auch wieder so ne Sache mit der Nachvollziehbarkeit =/

Na ja andererseits hilft youtube ja auch irgendwie es bekannt zu machen^^

Telliminator

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9

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 20:48

Du brauchst keinen Videoplayer zu proggen die gibts kostenfrei zum integrieren.

Zum Beispiel Flowplayer
http://flowplayer.org/

Den gibt es auch ohne Flowlogo aber dann muss man was zahlen.
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Jumperman

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10

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 20:55

Das einzige was mich stört ist, dass das ja mein Video ist, und wenn es eben bekannt werden sollte, kann youtube sonstwas mit machen... sagen wir beispielsweise jemand bietet mir an den Film auf DVD rauszubringen, müsste ich Youtube am Gewinn beteiligen bzw. Youtube könnte es einklagen.

Also das wäre mir ganz neu! Ohne schriftlichen Vertrag mit Unterschrift wäre sowas in Deutschland grundsätzlich gar nicht möglich. Das einzige, dass sich YouTube und co an deinem Video nehmen ist das Veröffentlichungsrecht. Sie stellen dein Video ja auf ihrem Server zur Verfügung und dafür benötigen sie nunmal diese Rechte.
Wenn du eine erfolgreiche DVD deines Films rausbringst, dann könnte YouTube allerhöchstens auch eine DVD anbieten. Wobei ich stark bezweifle, dass auch das juristisch ohne weiteres möglich ist.
Da empfehle ich nochmal genau die AGBs zu lesen und bei extremen Unklarheiten mal jemandem vom Fach kontaktieren.


...ja einen eigenen Videoplayer zu proggen is natürlich sehr aufwendig, is klar, darum war meine Ursprungsidee schon immer bei youtube hochladen und auf der Webpage embedden.

Da braucht man nicht viel "proggen". Es gibt z.B. schon "fertig" den JWPlayer, den man mit ein paar HTML-Kenntnissen in seine Seite integrieren kann.

Es hat bereits 1 Gast diesen Beitrag als hilfreich eingestuft.

11

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 21:21

hey danke =)

Telliminator

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12

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 21:26

Ich will ja nich meckern... Jumpermans Antwort war sicherlich hilfreich, aber ich hab das gleiche geschrieben... ^^
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rick1000

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13

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 07:38

Zitat

Ohne schriftlichen Vertrag mit Unterschrift wäre sowas in Deutschland grundsätzlich gar nicht möglich

Diese Aussage erweckt den Eindruck, daß nur schriftliche Verträge Gültigkeit haben, dem ist in unserem Lande aber nicht so. Die Schriftform ist lediglich der mündlichen Form vorzuziehen. Einfach auf Grund der klareren Beweisbarkeit, im Falle eines Rechtsstreits.

Zitat

Das einzige was mich stört ist, dass das ja mein Video ist, und wenn es eben bekannt werden sollte, kann youtube sonstwas mit machen... sagen wir beispielsweise jemand bietet mir an den Film auf DVD rauszubringen, müsste ich Youtube am Gewinn beteiligen bzw. Youtube könnte es einklagen.

In den Nutzungsbedingungen von YT wird eigentlich die relevante Frage nach evtl. Ansprüchen bei Veröffentlichung einer DVD Deinerseits, geklärt.

Du trittst nicht die exklusiven Nutzungsrechte zur kommerziellen Vermarktung ab (s. Abschnitt 10.1). YT kann zwar theoretisch sonst was mit Deinem Video machen, aber keinesfalls Ansprüche Dir gegenüber geltend machen, wenn Du Dein Werk selber vermarktest (außerhalb von Youtube).

Aus den Nutzungsbedingungen von YT geht hervor, daß durch das Löschen Deines Vieos bei Youtube die von Dir eingeräumten (eingeschränkten) Nutzungsrechte an YT erlöschen (Abschnitt 10.2.) - im Zweifellsfalle kannst Du also jederzeit die Nutzungsrechte an Deinem Werk (nicht aber an den Nutzerkommentaren) entziehen.

Ich pack die relavanten Stellen in den Spoiler, damit es hier nicht so zugemüllt aussieht:

Spoiler Spoiler

Abschnitt 8. und 10.

8.2 Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen ist es erforderlich, dass Sie YouTube und anderen Nutzern der Webseite eingeschränkte Nutzungsrechte einräumen. Diese sind unter Ziffer 10 dieser Bestimmungen näher beschrieben (Rechte, die Sie einräumen).

10. Rechte, die Sie einräumen

10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.

10.2 Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen. Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzerkommentaren sind unbefristet und unwiderruflich, lassen aber Ihre oben unter Ziffer 8.2 bezeichneten Eigentumsrechte im Übrigen unberührt.

Bitte betrachte das nicht als rechtsverbindlichen Ratschlag, den kann Dir nur ein Jurist geben und ich rate dringend dazu einen solchen zu kontaktieren, wenn Du Dir unsicher bist. Ich zitiere lediglich das was YT in den eignen Nutzungsbedingungen schreibt, ohne Spitzfindigkeiten und mögliche "Schlupflöcher" zu kennen oder nach ihnen zu suchen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »rick1000« (6. Oktober 2011, 07:47)


14

Samstag, 3. Dezember 2011, 23:58

Tach auch.
Also das Recht des geistigen Eigentums kann dir keiner nehmen.
Und wenn du dein Material schützen willst schaue mal hier.
Schon mal was Creative Commons gehört, wenn nein dann ließ das: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/

MFG Contie

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