Ohne schriftlichen Vertrag mit Unterschrift wäre sowas in Deutschland grundsätzlich gar nicht möglich
Diese Aussage erweckt den Eindruck, daß nur schriftliche Verträge Gültigkeit haben, dem ist in unserem Lande aber nicht so. Die Schriftform ist lediglich der mündlichen Form vorzuziehen. Einfach auf Grund der klareren Beweisbarkeit, im Falle eines Rechtsstreits.
Das einzige was mich stört ist, dass das ja mein Video ist, und wenn es eben bekannt werden sollte, kann youtube sonstwas mit machen... sagen wir beispielsweise jemand bietet mir an den Film auf DVD rauszubringen, müsste ich Youtube am Gewinn beteiligen bzw. Youtube könnte es einklagen.
In den
Nutzungsbedingungen von YT wird eigentlich die relevante Frage nach evtl. Ansprüchen bei Veröffentlichung einer DVD Deinerseits, geklärt.
Du trittst nicht die
exklusiven Nutzungsrechte zur kommerziellen Vermarktung ab (s. Abschnitt 10.1). YT kann zwar theoretisch sonst was mit Deinem Video machen, aber keinesfalls Ansprüche Dir gegenüber geltend machen, wenn Du Dein Werk selber vermarktest (außerhalb von Youtube).
Aus den Nutzungsbedingungen von YT geht hervor, daß durch das Löschen Deines Vieos bei Youtube die von Dir eingeräumten (eingeschränkten) Nutzungsrechte an YT erlöschen (Abschnitt 10.2.) - im Zweifellsfalle kannst Du also jederzeit die Nutzungsrechte an Deinem Werk (nicht aber an den Nutzerkommentaren) entziehen.
Ich pack die relavanten Stellen in den Spoiler, damit es hier nicht so zugemüllt aussieht:
Abschnitt 8. und 10.
8.2 Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen ist es erforderlich, dass Sie YouTube und anderen Nutzern der Webseite eingeschränkte Nutzungsrechte einräumen. Diese sind unter Ziffer 10 dieser Bestimmungen näher beschrieben (Rechte, die Sie einräumen).
10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
10.2 Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen. Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzerkommentaren sind unbefristet und unwiderruflich, lassen aber Ihre oben unter Ziffer 8.2 bezeichneten Eigentumsrechte im Übrigen unberührt.
Bitte betrachte das nicht als rechtsverbindlichen Ratschlag, den kann Dir nur ein Jurist geben und ich rate dringend dazu einen solchen zu kontaktieren, wenn Du Dir unsicher bist. Ich zitiere lediglich das was YT in den eignen Nutzungsbedingungen schreibt, ohne Spitzfindigkeiten und mögliche "Schlupflöcher" zu kennen oder nach ihnen zu suchen.