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SebastianK

unregistriert

21

Montag, 22. August 2011, 11:00

Dank deinem Hinweis auf Anlage 1 habe ich mich auch mal in diese eingelesen. Dort habe ich eine Passage entdeckt, welche angibt das ein "Gegenstand" mit einer Leistung bis 0,16 J/cm2 nicht als Schusswaffe gilt. Folglich wären alle Airsoft waffen mit entsprechender Energie Frei im Umbau, da sie nicht auf das WaffG zutreffen) Oder sehe ich das Falsch?


Ja, siehst Du falsch.
Der Hersteller des Spielzeugs hat dieses unter technischen Spezifikationen in den Handel gebracht, die es zum Spielzeug werden lassen.
Baust Du daran rum (an den wesentlichen Teilen), sind die technischen Spezifikationen nicht mehr die, die Herstellerseitig zur Einklassifizierung "Spielzeug" führten.
Somit hast Du ein Spielzeug zu einer Waffe gemacht. Da die Waffe aber keine Abnahme durch das Beschussamt hat, ist sie als Versuchswaffe sogar Erlaubnispflichtig. Der Bastler hat nun den Nachweis zu erbringen, dass die Waffe auch nach dem Umbau noch ein Spielzeug ist. Und das geht nur über den Amtlichen Nachweis der Bewegungsenergie des Geschosses.
-> Hakelig ist, dass ein Spielzeug eigentlich keine wesentlichen Teile einer Waffe besitzt, da sie keine ist. Im Zweifelsfall ist da das Gesetz aber gegen den Bastler.

Verstehe es wie beim gedrosselten Motorrad -> Das Krad wurde auf die Geschwindigkeit "N" gedrosselt, um mit einer niedrigeren Führerscheinklasse gefahren werden zu dürfen.
Das Schrauben daran ist erlaubnisfrei.
Nimmst Du aber die Drossel raus, hast Du eine technische Spezifikation verändert, die das Fahrzeug in eine vollkommen andere Zulassung bringen. Ergo darfst Du das Krad auf der Straße mit nicht fahren, bis es eine technische Abnahme hat. Und selbst nach der darf man das Krad nicht mit dem niedrigen Führerschein fahren.
(Der Vergleich hinkt zwar etwas, ist aber für die Meisten hier besser verständlich).

Merke: Benzin ist legal und frei verkäuflich, ebenso wie leere Glasflaschen oder Putzlappen. Packt man alles drei zusammen, hat man einen Molli - Und der gehör sogar zu den verbotenen Gegenständen, deren bloßer Besitz bereits strafbar ist.

Gesetze austricksen versuchen viele. Aber die meisten scheitern..... denn auch die Macher der Gesetzte sind nicht blöd 8-)

MfG,

Sebastian

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SebastianK« (22. August 2011, 11:06)


xunwichtig

unregistriert

22

Montag, 22. August 2011, 11:06

Naja... mir ging es hier ja jetzt nicht explizit darum, die "drossel" raus zu nehmen, sondern den kompletten Antrieb. Da das Gerät zuvor keine Waffe war muss doch zwangsläufig nach dem entfernen des Antriebs diese ebenfalls frei bleiben.?!? ... Andersherum betrachtet wäre jeglicher Neubau eines Geräts, das ein festen Körper verschießen kann dann ja ebenfalls frei, da dies zuvor keine war.

Sprich, gleiches prinzip wie beim SprengG bei dem Handelübliche Dinge zu einer Mixtur umstrukturiert werden welche unter das SprengG fallen.

Daher sollte doch das "ausweiden" einer schon zuvor nicht unter das WaffG fallende "Ding" es erst recht nicht Prüfpflichtig machen. Klar ist dies bei der Modifikation zur Leistungsersteigerung anders, aber doch nicht bei der Minderung (zumindest wenn es zuvor schon nicht vom ...G erfasst wurde).


JimJim
XUN

SebastianK

unregistriert

23

Montag, 22. August 2011, 11:12

Daher sollte doch das "ausweiden" einer schon zuvor nicht unter das WaffG fallende "Ding" es erst recht nicht Prüfpflichtig machen. Klar ist dies bei der Modifikation zur Leistungsersteigerung anders, aber doch nicht bei der Minderung (zumindest wenn es zuvor schon nicht vom ...G erfasst wurde).


Klar... Wenn Du aus einem Spielzeug alles raus nimmt, bleibt es ein Spielzeug, so weit richtig. Das aber war eben nicht die Fragestellung. Und bei allem was kein Spielzeug ist, greift wieder das Waffengesetz [Punkt].

Im übrigen.... Wenn Du aus einem Spielzeug NUR den roten Pläppel aus der "Laufmündung" nimmt, ist es schon eine Waffe, da dieser in den Technischen Richtlinien gefordert ist (wenn sie das nicht schon wieder geändert haben).

rick1000

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24

Montag, 22. August 2011, 11:13

Zitat

Mit dem Umbau ist aber die Typenzulassung hin.

Für mich der entscheidende Hinweis. Der Umbau muß zu einem der in Deutschland zugelassenen Beschußämter (ich glaube es gibt 7 und/oder zur technischen Prüfstelle/Amt für Materialprüfung). Dort muß der Umbau erneut abgenommen werden, da durch den Umbau sämtliche Prüfsiegel erlöschen.

Das Problem liegt aber häufig bei den Händlern, die viele Softairs hier verkaufen, für die es überhaupt keine Typenzulassung gibt (Importe aus Fernost). Die Verkäufer solcher "Waffen", haben selbst häufig gar keine Ahnung was sie da als "Spielzeug" anbieten. Wenn eine Softairwaffe aus China kein "P" oder "PTB" Prüfzeichen hat, sollte man tunlichst vermeiden einen derartigen Umbau irgend einer staatlichen Stelle vorzulegen, es ist mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetzt zu rechnen. Ungeprüfte "Waffen" dürfen weder importiert noch gehandelt noch geführt noch getragen noch im Besitz sein (Ausnahme - Muster, die zur Prüfung eingeführt werden). Sich bei einer 9,95 Euro HK MP5 auf die Hersteller Angabe <0.49J zu verlassen ist höchst fahrlässig - weil diese Angabe für einen Laien nicht nachprüfbar ist.

Wer auf nicht befriedetem Gebiet mit Schuß oder Anscheinwaffen filmen möchte, sollte sich jemanden Suchen, der entweder Jäger/Sportschütze oder im Besitz einer WBK ist und diese Person als verantwortliche Aufsichtsperson während der Dreharbeiten schriftlich den zuständigen Stellen melden. Wenn man nur die Waffen verwendet, die die benannte Person tragen oder führen darf, verwendet, ist sichergestellt, daß die Waffen legal erworben und registriert wurden und der nötige Sachverstand der Aufsichtsperson vorhanden ist.

Somit ist die Verwendung von Schrotflinten, Jagdgewehren oder 44er Magnums's mitten in der Stadt möglich und deutlich weniger problematisch, als eine illegal aus Fernost eingeführten Softairwaffe oder ein nicht abgenommener Umbau. Es ist ebenfalls möglich Maschinenpistolen (also Kriegswaffen) ans Set zu bekommen. Diese Waffen werden von der Polizei unter Aufsicht zu Dreharbeiten oder Theateraufführungen gebracht. Dazu muß man sich an die Pressestelle der jeweiligen Polizei wenden und dort die Verfügbarkeit sowie die entstehenden Kosten erfragen. Sicherlich keine Alternative für Minderjährige oder Filmer mit Zero-Budget.

In jedem Fall obliegt die finale Entscheidung über das Auftauchen von Waffen/Anscheinwaffen aber selbstverständlich bei den zuständigen Stelle der Stadtverwaltung.
Viele Städte stellen diese Informationen mittlerweile ausführlich im Internet bereit (meist direkt im Anhang an PDF's zum Thema Drehgehnemigung).

So weit ich weiß, gibt es hier aber bereits einen sehr guten und ausführlichen Thread zu dem Thema (habe ich vor einem Jahr jedenfalls gelesen), den ich jedem nur dringend empfehlen kann.

25

Montag, 22. August 2011, 11:18

Also ich hab mir jetzt Wort für Wort diesen Thread durchgelesen und muss schon sagen, dass einige bei diesem Thema richtig in Hochform kommen. Jemand geilt sich an der Fachideotie auf, die sein Vorschreiber abgelassen hat und am Ende sind alle so schlau wie in der Mitte des Threads.

Ich will nicht sagen, dass es nicht wichtig sei mal das eine oder andere Gesetz zu kennen, ganz im Gegenteil man soll wissen auf welches Eis man sich begibt.

Aber wo bleibt bei der ganzen Beachtung dieser Gesetze, Paragraphen usw. nur die hemmungslose und ungebändigte Kunst. Ich fass es mal zusammen: Die Freiheit der Kunst.

Ich weis ja nicht wie es anderen geht aber ich kann nichts dulden, was die Kunst die ich in einen Film stecken will schädigt.

Ob man so weit geht, muss man für sich selbst entscheiden. Ich weis hier geht es um das Waffenrecht, aber was ich meine ist das Prinzip.


MfG
HORUS

SebastianK

unregistriert

26

Montag, 22. August 2011, 11:25

Keiner schränkt Deine künstlerischen Ergüsse ein.
Ein klein Wenig Gesetzeskunde, und man kann alles machen. Und das sogar, ohne Angst vor den Leuten in den Silbernen Autos mit der blauen Lampe haben zu müssen.

Alle Gesetze Ignorieren und machen was man möchte ist natürlich auch eine Lösung... Aber im worst case eine einmalige.

Drehen mit Waffen...??? Kein Problem. Den Könner unterscheidet vom Dilettant, das er weiß - wie.


Oscar Wilde sagte dazu: "Die Geschichte ist die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre".

27

Montag, 22. August 2011, 11:36

Ich habe gar nicht beklagt, dass hier meine künstlerischen Ergüsse eingeschränkt werden und erst gar nicht habe ich behauptet, dass wenn man sich mal was durchliest, dies eine Rechtfertigung für das Hantieren mit Waffen sei.
Ich wollte nur auf das aufmerksam machen, was den meisten hier am Drehen so wichtig ist.

Mir braucht man nicht dumm zu kommen.


trotzdem MfG
HORUS

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HORUS« (22. August 2011, 11:44)


SebastianK

unregistriert

28

Montag, 22. August 2011, 11:42

Meinst Du, dass es wichtig für die Beantwortung der Eingangsfrage war?

Meinst Du, dass den Anderen hier im Forum das Egal ist?

Meinst Du, dass sich die Gesamtsituation dadurch geändert hat?

Meinst Du, dass die Sache dadurch verständlicher geworden ist?


Mit der Beantwortung der Frage sind einige Filmer ihrem Ziel, der grenzenlosen künstlerischen Freiheit, sicherlich ein Stück näher gekommen. Denn sie können ihrer Leidenschaft nachgehen, ohne befürchten zu müssen, das ihr nicht vorhandenes Budget für die Bezahlung von Strafen draufgeht.


Nichts für ungut und Danke, dass Du uns allen noch einmal vor Augen geführt hast, warum wir alle in diesem Forum sind. Wir hätten es sonst sicherlich vergessen und würden mit Briefmarken sammeln anfangen :thumbsup:

rick1000

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29

Montag, 22. August 2011, 11:47

Es geht bei der Kernfrage nicht um "Die Freiheit der Kunst", sondern darum, wie jemand der Meinung ist er könne bestehende Gesetze "umgehen" um für Null Euro eine Szene mit "Waffen" zu drehen.

Niemand schränkt Deine künstlerische Gestaltung ein, aber es ist doch logisch, daß je ausgefallener oder auffändiger Deine Kunst ist, der Auffwand an Behörden Gängen sowie Kapital steigt. Damit ist jeder Kunstschaffende, der in der Öffentlichkeit etwas Ausstellt bzw. Darbietet konfrontiert (frag mal einen Straßenmusiker). Warum sollte Kunstschaffen etwas Bequemes, kostenloses sein ?

Zitat

Ich weis ja nicht wie es anderen geht aber ich kann nichts dulden, was die Kunst die ich in einen Film stecken will schädigt.

Wie sieht es aus mit Filmen, die Vergewaltigung / Kindesmißbrauch oder den Holocaust verherlichen ? Argumentierst Du dann, daß es keine Kunst sei, oder eh nur ein Totschlagargument oder duldest Du auch in diesen Fällen nichts was die Kunst schädigen könnte. Wo ziehst Du die Grenze ? Dort wo Gesetze übertreten werden oder nur die Gesetze, die Du für wichtig/richtig erachtest ?


Vieles nervt mich auch, aber gerade weil unser Land so "kompliziert" und bürokratisch ist, wird ja erst jedem die Möglichkeit auf "freie" Künstlerische Entfaltung überhaupt ermöglicht und ich bin froh, daß es Reglementierungen gibt, die verhindern, daß Leute in meinem Vorgarten Kriegsfilme drehen.


(Achtung Ironie)

Spoiler Spoiler

Wem diese "Reglementierungswut" und der "Paragraphendschungel" zu weit geht, kann ja seine Produktion nach Mittelamerika oder in den Kongo verlegen dort spart man sich den ganzen Papierkram und erledigt das Ganze auf dem "kurzen Dienstweg".

SebastianK

unregistriert

30

Montag, 22. August 2011, 11:52

MOD.... Bitte.

31

Montag, 22. August 2011, 12:04

Tut mir leid wenn ich euch in die Suppe gespuckt habe. Was ich meinte versteht sich von selbst. Was die Antworten der Fragen von euch an mich angeht, so tu ich nicht antworten da sie unpassend sind. Reimt euch das selbst zusammen.


MfG
HORUS

Marcus Gräfe

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32

Montag, 22. August 2011, 12:46

Topic aus diversen Gründen geschlossen (Flamewar / Rechtsberatung / möglicherweise illegal).

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