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Ezio

Witcher

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1

Freitag, 19. August 2011, 15:34

Bei Softairs ab 18 Schussfunktion rausbauen und ab 0 machen?

Hi
Also soweit ich weiß, darf man Softairs ab 18 ja erst haben, wenn man 18 ist. (Ja, das ist so! ^^)
Aber daher, dass es "Gas Blow Back + Vollmetall" eigentlich nur bei welchen ab 18 gibt ist das ziemlich blöd.

Ich frag mich gerade, ob es einen Unterschied macht, wenn die "Softair ab 18" nicht mehr schießt oder nur noch mit 0,5 J?

Weil dann könnte man ja die Schussfunktion rausbauen (dann ist sie ab 0) und man hat immer noch das Blow Back.
Und wenn man dann 18 ist, kann man es wieder einbauen, wenn man will. Dann macht man auch keinen Verlust.

Glaubt ihr, dass das geht? (Oder ist es schon viel zu illegal das ganze umzubauen, weil man die dabei in der Hand hat? ^^)

*Topic verschoben*

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Mr Dude

unregistriert

2

Freitag, 19. August 2011, 16:46

Wenn du sie selbst umbaust, hast du natürlich das Problem, dass du sie ja eigentlich gar nicht in die Hand nehmen darfst. Doch wenn sie einmal umgebaut ist, wird es keinen mehr interessieren WER sie umgebaut hat, Hauptsache sie ist nur noch eine ungefährliche Attrappe mit der sich keiner Verletzen kann. Du könntest dir die ganze Automatik also von jemandem anderen rausbauen lassen. Zum Beispiel von dem der sie kauft.

Nur weiß ich nicht ob das Umbauen bei den strengen Gesetzen hier zu Lande ausreicht, oder ob man trotzdem noch im illegalen ist.

Wie immer ist das natürlich keine Rechtsberatung.

Ezio

Witcher

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3

Freitag, 19. August 2011, 17:22

Also das Umbauen ist denk ich nicht das Problem. Nur, wie du sagst, ob das Umbauen was hilft. Aber eigendlich müsste das doch schon so sein, da das ja dannach nur noch eine schussunfähige Spielzeugpistole ist.

Da würde ja dann nur das "Anscheinswaffengesetz" (oder wie das heißt ^^) zählen. Also nicht in der Öffentlichkeit und nur bei sich daheim z.B.

Das 2. wär dann, ob es überhaupt möglich ist die so umzubauen, dass das Blow Back erhalten bleibt, aber die nicht schießen kann.

................(Filmkanal).................................(Zeichnungen)................

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Borgory

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4

Freitag, 19. August 2011, 20:13

Man könnte den Lauf ausgießen. So kann man sicher nicht mehr schießen und ich könnte mir vorstellen dass dann die Blowback funktion noch geht.

xuwnichtig

unregistriert

5

Freitag, 19. August 2011, 20:35

Du könntest es doch ganz simpel lösen, indem du deine örtliche Polizeistation anrufst und dies emit den freundlichen Worten fragst, "Guten Tag Herr Polizeibeamter! Ich bin Hobbyfilm Produzent und würde gerne wissen ob, .....".

Meist sind die Leute sehr hilfbereit und geben, wenn sies selbst nicht wissen, zumindest Kontaktmöglichkeiten, an die man sich n solchen Fällen wenden kann.

Alternativ kannst du das Ordnugnsamt in deiner Nähe anrufen. Dort sind Fachleute, die sich mit derarigen Themen beschäftigen und welche sich auskennen. Habe mal vor Jahren dort wegen einer Frage bezüglich spezieller Raketentriebwerke angefragt, und eine schnelle, Kompetente und (nach anfrage auch) Schriftliche Antwort erhalten.

So hast du nicht nur eine offizielle Bestätigung seitens dem Staat, sondern das ganze auch Schriftlich und kannst es im Falle des Falls jemandem unter die Nase kleben.

Eien weiter möglichkeit besteht noch darin, das du als Filmemacher dir eine Ausnahmegenemigugn seitens der Stadt organisieren kannst, da du ja (wie schon oft erwähnt) Filme produzierst, un dieses "Gerät" als Requisite benötigst. Daher ist ein Nachfragen bei den Städtischen Ämtern auch eine weiter Möglichkeit um dich absichern zu können.

Und, nochmal kurz zusammen gefasst:
Die wohl schnellste Variante eienr Auskunft erhällst du bei der Polizei.
Die Sicherste und nachweisbare, beim Ordnungsamt.
Und die Beamten-Like Auskunft (Wir wissen von nix) bei der Stadt.


JimJim
XUN

Ezio

Witcher

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6

Freitag, 19. August 2011, 21:06

@Borgory
Ja, wenn man Beton rein gießt und nen Tag wartet, dann kommt da bestimmt nichts mehr raus. :D
Nur will ich sie dann eigendlich nicht kaputt machen, weil die ja schon ziemlich teuer sind und zum "kaputt machen" gibt man ja normal keine 100€ aus. ^^
Damit will ich sagen, dass mir die dazu zu "wertvoll" wäre.
Andererseits wäre das die einfachste Methode, da der Rest, wie du sagst, noch in Ordnung ist.
Am liebsten wär mir ja sowas wie ne "Drossel" für Softairs, die dann eben weniger viel Gas durchlassen und nur noch mit 0,5 J schießen.

@xuwnichtig
Also eigendlich bin ich mir sicher, dass es erlaubt ist eine Softair ab 18 zu besitzen, wenn sie mit Beton aufgegossen ist. Daher wird die ja nichtmehr ab 18. Im Waffengesetz steht sowas in der Art wie:
"Softairs die eine Schusskaraft von 7,5 J bis 0,5 J haben sind nur für 18 Jährige."

Und daher, dass die dann ja eine Schusskraft von 0 J hat fällt die dann sozusagen aus dem "Softair-Waffengesetz". Dann zählt denk ich mal nur noch das Gesetz für Scheinwaffen. Oder so in der Art. ^^

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joey23

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7

Freitag, 19. August 2011, 21:07

Auch eine Softair fällt unter "Schusswaffe", sonst wäre sie ja nicht ab 18. Eine Privatperson darf aber nicht an Schusswaffen rumschrauben. Das darf nur ein Büchsenmacher. Ein guter Freund von mir ist einer, daher bin ich da sicher, dass ihr nicht einfach so an einer Schusswaffe herumschrauben dürft.

Eine Schusswaffe manipulieren - Leute, ist euch klar auf was für dünnes Eis ihr euch hier begebt?!
Nordisch bei Nature!

xuwnichtig

unregistriert

8

Freitag, 19. August 2011, 21:20

@joey23 ... Richtig! Das Eis ist sehr dünn auf solchem Gebiet!

Illegaler Waffenbesitz ist strafbar, Darum empfahl ich ja auch dich @Ezio, einfach mal an eines der Ämter zu wenden um mal einen groben überblick darüber zu bekommen, was du machen darfst, und was nicht.

Im übrigen ist jegliches Gerät das ein "Projektil durch einen Lauf treibt" nach dem Gesetz eine Schusswaffe und benötigt eine Behördliche Erlaubniss. (Ja, auch die Bolzenschussgeräte auf'm Bau dürfen nur ausgebildete und im Umgang damit geprüfte Leute bedienen)

@Ezio ... Frag doch einfach ma freundlich nach. Die Anfrage ist Kostenlos und macht ja eigentlich auch keinen Aufwand, vorallem wenn man den Nutzen daraus sieht.

Wir (zumidnest meiner einer) ist kein Experte im Waffenrecht. Sich da mal schlau zu machen (Behördlich), was man darf udn was nicht, vorallem wenn es um die modifikationen solcher geht, ist sicher nicht verkehrt. Der Umbau einer Waffe, wie du schon geschrieben hast, kann dazu führen, das diese anschließend durch andere Gesetzt erfasst wird.

Einfach mal dem netten Herrn auf'm Amt konkret erklären was man vor hat und wofür mans braucht. Der kann dann etwas nachvorschen und dir (notfalls eben auch Schriftlich) eine Auskunft geben, was zu tun ist, was das für dich bedeutet, und an welche Stellen du dich wenden kannst.


Edit Übrigens ist es mir damals ähnlich gegangen mit meiner Anfrage. Das Bauvorhaben eines speziellen Raketenmotors war nicht eindeutig Gesetzlich Geregelt, zumindest in meinen Augen. Vorallem ob dies unter das Sprengstoffgesetz Fallen würde. Eien Anfrag ehat dann klarheit gebracht und gleich noch ein paar Andere Dinge aufgezeigt, so das dieser z.B. unter andere Gesetze fällt, an die ich zuvor garnicht gedacht hatte.

Dir wird es da sicher ähnlich gehen.


JimJim
XUN

Ezio

Witcher

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9

Samstag, 20. August 2011, 13:26

Ok, ihr habt da denk ich mal Recht.
Aber andererseits ist es ja nicht dran rum geschraubt, wenn man Blei reingießt. :D (oder Stahl oder Beton oder was auch immer ^^)
Ich schätze mal, dass wenn mir das ein anderer macht (der Verkäufer im Waffenladen z.B.), dass das dann in Ordnung wäre, da der das ja darf.

Egal. Besser wärs wirklich zu fragen. Oder zu warten, bis man 18 ist und solange das Blow Back am PC zu animieren. ^^

................(Filmkanal).................................(Zeichnungen)................

xuwnichtig

unregistriert

10

Samstag, 20. August 2011, 13:35

Soweit ich weis hat jede Schusswaffe eine Registrierung. Auch Softair's. Diese haben dann meist auch einen Stempel drauf, zwar keine Registriernummer, aber einen Stempel welcher sie als "freie" Schusswaffe ab 18 klassifiziert. Ich kann mir gut denken, das dieser Stempel dann entfernt werden muss, da dieser ja sonst das Teil als eine Schusswaffe deklariert, welche aber keine mehr ist. Ich weiß nicht, ob das ein Verkäufer darf, bzw. ein Büchsenmacher. Aber, du kannst natürlich auch einfach mal diesen Herrn darauf ansprechen. oder ihn vorab per Tele anquasseln.

Dennoch viel erfolg bei deinem Vorhaben.
Informier usn doch dann einfach mal darüber, wenn du hierzu mehr Infos hast. Ist sicher auch für die Community Interessant, wie das Behördlich / Rechtlich aussieht.


JimJim
XUN

11

Samstag, 20. August 2011, 16:15

So, jetzt mal Schluss mit den Halbwahrheiten.

Rein rechtlich müßte man bei einer Waffe den Verschluss ausbauen und zwar so, dass dauerhaft feststeht, dass die Waffe nicht mehr zurückgebaut werden kann.
Bei AEG-Softair-Waffen hiesse das: Gearbox aufschrauben, Nozzle entfernen und zwar so, dass man kein neues mehr einbauen kann (Loch größer bohren, etc.).
Bei Gas AEG´s den entsprechenden Ventil-Verschluss. Da Gas-Softair-Waffen für einen Film zu teuer sind, nehme ich an, dass Du von einer AEG mit Blowback-Effekt redest.
An Softair-Waffen darf nur der Büchsenmacher rumschrauben, es sei denn man holt sich vom Ordnungsamt eine Genehmigung für den einmaligen Umbau an einer Waffe.
Dabei gilt:
- Büchsenmacher kennen sich i.d.R. nicht mit Softair-Waffen aus und werden Euch belächeln.
- Das Ordungsamt gibt auf gar keinen Fall an Kinder unter 18 Jahre eine Umbaugenehmigung raus.
In der Folge heißt das: Finger weg - sonst richtig heftige Strafen, auch wenn ihr Jugendliche seid.
Beim Waffengesetz kennen die Deutschen keinen Spaß!!!
Wird Eure Waffe von wem auch immer konfisziert, wandert die Waffe erstmal ans LKA zur schusstechnischen Überprüfung.
Danach wird dann entschieden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Da steht aber die Anzeige schon.
Eine AEG-Softair-Waffe ohne Nozzle/Verschluss schiesst zwar nicht mehr, weil der Luftdruck schon im Waffengehäuse verpuffen würde.
aber der Blowback-Effekt wird hier eh nur durch einen elektrisch erzeugten Rückstoß simuliert, ist aber nicht nenneswert.
Eine Gas-Blowback-Softair hat keinen Rückstoß mehr, wenn man das entsprechende Ventil ausbaut.
Aber auch ohne funktionierendes Innenleben gilt der "Anscheins-Paragraph":
Alles, was aussieht wie eine echte Waffe (funktionsfähig oder nicht, das kann der Laie nicht entscheiden), darf nicht geführt werden.
Ausnahmen gibts für Film und Fernsehen, müssen aber rechtzeitig vorher angemeldet werden.

Zu den Registriernummern:
Von jeder in Deutschland verkauften Waffe (auch Softair!) liegt ein Verkaufsexemplar beim BKA.
Weicht eine umgemodelte Softair schusskraftmäßig nach oben davon ab klatscht es, aber keinen Beifall...

Eine ganz schlechte Idee ist es, irgendwelche Ämter zu irgendwelchen Gesetzes-Fragen zu kontaktieren.
Erstens dürfen auch die Beamten keine Rechtsauskunft geben,
zweitens haben sie meistens keine Ahnung von diesen sehr speziellen Fragen,
drittens sind sie Beamte und keine Anwälte,
und viertens wird sich keiner den Schuh anziehen, Dir was schriftliches dazu zu erlauben!
Egal, was ein OA-Mitarbeiter Dir sagt, es hätte vor Gericht null Bestand...
Ein Satz wie "Aber der Mann vom Ordnungsamt/Polizei hat mir das doch erlaubt...!" gilt da überhaupt nicht!
Die können Dir die Filmaufnahme genehmigen, aber nicht das Waffenrecht ändern.

beim LKA werdet ihr zumindest mit kompetenteren Beamten zu tun haben, die Euch dazu zwar nicht beraten dürfen,
aber Euch zumindest die Gesetze besser kennen und Textstellen nennen und die Auslegung kennen.

Trotzdem, es macht keinen Sinn mit all dem Aufwand, Rückstoss-Effekt gibt´s halt erst ab 18, findet Euch damit ab.

xuwnichtig

unregistriert

12

Samstag, 20. August 2011, 16:24

@Purzel ... da muss ich dir ein klein wenig wiedersprechen. Die ASchriftliche Stellungsnahme eines beim Ordnungsamrt arbeitendem Sachbeamter ist durchaus als Qualifizierter Sachverständiger (nicht unparteiisch) zu sehen. Beim Ordnungsamt arbeiten schliesslich nur nur 0 8 15 Beamte, sondern auch Leute die "vom Fach" sind. Deutlicher Vorteil ist seine Praxisnähe, seine Staatliche zugehörigkeit und sein Fachwissen auf den Gebieten des Themas und des Rechts.

Natürlich ist es kein Freifahrtsschein. Sollte solch ein Fall vor Gericht landen wird es sowieso darauf hinaus laufen, das entsprechende Fallentscheidungen nach Präzidensfälle und den variierenden Länder-Gesetzen hin entschieden wird.


JimJim
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Ezio

Witcher

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13

Samstag, 20. August 2011, 16:26

dass Du von einer AEG mit Blowback-Effekt redest.

Nope, ich meinte schon welche mit Gas. Elektrisch ist ja kein Problem, da gibts einige ab 14. (Ich rede von Pistolen, nicht von Gewehren.)
Nur die ab 18 mit Gas Blow Back sind eben viel hochwertiger und fallen nicht gleich auseinander und sehen eben viel echter aus.
Trotzdem, es macht keinen Sinn mit all dem Aufwand, Rückstoss-Effekt gibt´s halt erst ab 18, findet Euch damit ab.

Jo, bin ich jetzt auch dafür, nachdem, was ich in deinem Post gelesen hab. ^^

................(Filmkanal).................................(Zeichnungen)................

HobbyfilmNF

unregistriert

14

Sonntag, 21. August 2011, 21:48

Ob du daran rumbastelst oder nicht, es ist und bleibt eine Anscheinwaffe und somit darfst du sie nicht in der Öffentlichkeit tragen.
guckst du hier.

SebastianK

unregistriert

15

Montag, 22. August 2011, 09:06

So, will ich meinen Senf auch noch mal dazu geben.

Erstmal hat Purzel Recht !!! Veränderungen an einer Waffe dürfen nur von legitimierten Fachkräften (z.B. Büchsenmacher) durchgeführt werden. Hierbei beziehen sich die Veränderungen auf die wesentlichen Teile einer Waffe. Dieses sind z.B. der Lauf, das Patronenlager, der Verschluss, oder der Abzug.

Werden wesentliche Teile einer Waffe verändert, so verliert die Waffe ihre Zulassung! Wer also eigenmächtig bei einer 0,5 Joule Softair eine Druckfeder austauscht, und sei es gegen eine Kugelschreiberfeder, der hat die Waffe verändert und sie ist automatisch eine erlaubnisscheinpflichtige Waffe.


Das bei den Behörden nur Leute mit "Fachkenntnis" arbeiten, kann ich aus eigener Erfahrung so etwas von wiederlegen.
Angefangen von Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämtern, die bei jeder kleinen Anfrage in die Bücher sehen müssen, bis hin zur Polizei, wo Beamte nicht einmal wissen, wo sie im Waffengesetz nachschlagen müssen.

Erst kürzlich wieder Ärger mit der Anzeige von Schusseffekten gehabt. IHR müsst das Gesetz kennen und danach handeln! Und wenn die Ordnungshüter ankommen müsst IHR ihnen sagen (und zeigen), wo was steht. Wer das nicht kann läuft Gefahr, dass sein Gerät (und im Zweifelsfall auch er selber) vorsorglich zur Gefahrenprävention mitgenommen wird.


Besten Gruß,

Sebastian

xuwnichtig

unregistriert

16

Montag, 22. August 2011, 09:15

Also, von "nur" habe ich ja nicht geschrieben. Allerdings gibt es dort auch Abteilungen die durchaus Fachleute beherbergen.
Mag sein, das du da schlechte Erfahrungen mit gesammelt hast. Meiner einer jedoch hat durchaus Positive erfahren mit diesen "Leuten" gesammelt.

Ich würde aber jetzt mal abschliesend sagen, das wir uns in einem Punkt einig sind: Hobby-Umbau einer Waffe -> Nicht empfehlenswert!


JimJim
XUN

SebastianK

unregistriert

17

Montag, 22. August 2011, 09:19


Ich würde aber jetzt mal abschliesend sagen, das wir uns in einem Punkt einig sind: Hobby-Umbau einer Waffe -> Nicht empfehlenswert!


Nein, nicht einig!

Nicht "nicht empfehlenswert", sondern "Verboten".

Auto ohne Führerschein fahren ist ja auch nicht "nicht empfehlenswert", sonder schlicht nicht zulässig, auch wenn es funktioniert, gell.

MfG,

Sebastian

xuwnichtig

unregistriert

18

Montag, 22. August 2011, 09:50

Tut mir leid, wenn ich dir hier widerspreche, aber ob dies Verboten ist musst du mir schon im WaffG zeigen. Denn dort finde ich keinen Abschnitt der definiert, das eine Schusswaffe mit der gegebenen Leistung einer Airsoft ausschließlich durch eine "legitimierte Fachkraft" zu erfolgen hat.

(Alle folgende Angaben ohne Gewähr)
Und, um hier mal auf den Boden der Tatsachen zurück zu kommen; Es ist kein Waffenschein (klein / gross) oder Besitzkarte nötig, um eine Airsoft zu besitzen. Hinzu kommt, das laut Gesetzestext WaffG §42a im Absatz 2 punkt 1 geschrieben steht, das für Foto und Filmaufnahmen diese Regelung nicht gilt. Und genau dies ist der entscheidende Punkt welcher eine Airsoft unter den Bedingungen von Foto und Filmaufnahmen als "Frei" tragbar definiert.

Desweiteren gibt WaffG §12 Absatz 4 Punkt 3a an, das der Besitz sowie der Erwerb (Schießen auch Ohne Erlaubnis wenn dies für den Zweck eines Theathers (alternativ Foto / Film) dient, sofern auf privatem Gelände. Andernfalls natürlich nur mit behördlicher Erlaubnis des Zuständigen Amtes des Drehorts.) möglich ist.

PS: Wenn unbedingt so tiefgreifende werden möchte, wäre ein Blick ins entsprechende Gesetz vielleicht nicht verkehrt, bevor man eine Aussage Formuliert!!! -> http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/

PPS: Autofahren ohne Schein ist übrigens ebenfalls möglich wen man sich mal den Katalog an ausnahmen ansieht!


JimJim
XUN

SebastianK

unregistriert

19

Montag, 22. August 2011, 10:05

Waffenherstellung, Instandsetzung etc..

§ 21 und §26 WaffG

Begriffsbestimmungen und Wesentliche Teile findest Du in der Anlage 1.

Deine Ausnahmen beziehen sich auf das Verwenden, nicht auf den Umbau!

Weiter muss die Waffe vor dem verwenden erworben werden. Der Erwerber darf die Waffe aber nicht jedem überlassen.

Und auch bei Filmaufnahmen im öffentlichen Raum muss die zuständige Behörde entweder gefragt, oder zumindest in Kenntnis gesetzt werden. der Anscheinsparagraph bleibt bestehen.


Und Ausnahmen gibt es meistens... Bleibt die Frage, ob derartige Spitzfindigkeiten Zielführend sind und dem Fragesteller weiter helfen. Anstatt hier auf Querulant zu machen, sollte man sich die Ausgangsfrage vor Augen führen.

Es ging um den UMBAU einer Waffe, damit die nicht mehr ab 18 ist. Mit dem Umbau ist aber die Typenzulassung hin.

xuwnichtig

unregistriert

20

Montag, 22. August 2011, 10:25

Deine Ausnahmen beziehen sich auf das Verwenden, nicht auf den Umbau!

Richtig. War auch so gedacht.



Und auch bei Filmaufnahmen im öffentlichen Raum muss die zuständige Behörde entweder gefragt, oder zumindest in Kenntnis gesetzt werden. der Anscheinsparagraph bleibt bestehen.

Hatte ich das nicht auch schon geschrieben? Oder beziehst du dich hier auf etwas anderes?

zu §26: Habs mir durchgelesen. Geb dir recht!

Dank deinem Hinweis auf Anlage 1 habe ich mich auch mal in diese eingelesen. Dort habe ich eine Passage entdeckt, welche angibt das ein "Gegenstand" mit einer Leistung bis 0,16 J/cm2 nicht als Schusswaffe gilt. Folglich wären alle Airsoft waffen mit entsprechender Energie Frei im Umbau, da sie nicht auf das WaffG zutreffen) Oder sehe ich das Falsch?

Im übrigen habe ich nicht vor "Spitzfindig" zu werden, sondern möchte mich einfach über dieses Thema austauschen. (Sinn eines Forums?) Und, da meine Texte durchaus noch in dieses Themengebiet fallen sehe ich keinen bedarf extra ein neues Thema zu eröffnen.


JimJim
XUN

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