Hallo,
nein die private Haftpflicht des Fahrers reicht nicht aus. Der Wagen muss vom Eigentümer auch durch eine KFZ-Haftpflicht versichert sein. Problematisch denke ich wird es nur wenn wirklich was passiert, das Risiko bei einem Unfall läge beim Autohändler bzw. der Versicherung des Eigentümers. Bei Mietwagen ist das vertraglich geregelt, meist muss man als Mieter einen vorher festgelegten Selbstbehalt zahlen, wenn es zu einem Unfallschaden kommt. Hier müsst Ihr mit dem Autohändler sprechen wie ihr das regelt für den Fall der Fälle.
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http://www.juraforum.de/ da wir hier keine Rechtsfragen klären können.
http://www.juraforum.de/forum/strassenve…n-unfall-191297