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SnowmotionPictures

unregistriert

1

Donnerstag, 21. Oktober 2010, 15:15

Bahnhof

also ich hab bei meiner facharbeit das thema performance künste...falls es jemandem was sagt..cool wenn nich auch egal. auf jedenfall mache ich als praktischen teil einen kurzfilm, in dem mein protagonist einen tag am bahnhof verbringen soll. also ich filme ihn dabei, wie er einen tag hauptsächlich am bahnsteig verbringt, aber auch in die bahnhofsgeschäfte geht und so. ma bahnsteig braucht er nur die nötigsten utensilien und grundsätzlich soll nichts daran verändert werde...also nichts wird abgehängt oder verändert...nur eben, dass er da zeit verbbringt und halt mal mit decke auf der bank schläft oder nen teller mit essen drauf dabei hat oder so. jetz wollte ich nach eurer meinung fragen, ob und wie viel ich da mit dem bahnhof oder mit der polizei abklären sollte. am liebsten würde ich es zwar total unangekündigt und ohne vorher fragen machen, ich möchte mich allerdings auch nich gefährden oder strafbar machen oder sowas in der richtung.
danke für eure antworten.

Jumperman

unregistriert

2

Donnerstag, 21. Oktober 2010, 15:40

Wenn du es unangekündigt machst, wird dir nichts schlimmes passieren, aber nach spätestens 10 Minuten Dreh wird dich ein Bahn-Mitarbeiter bitten, die Filmaufnahmen auf ihrem Gelände zu unterlassen, wenn du keine Drehgenehmigung hast.

Der Bahnhof ist Eigentum der DB und dementsprechend brauchst du von denen eine Genehmigung, wenn du dort mehr als nur ein Urlaubsfilmchen drehen willst.

Zudem musst du auch drauf achten, keine Fremden Leute zu filmen. Da greift das Persönlichkeitsrecht.

Also am allerbesten: Such dir einen relativ leeren unbesuchten Bahnhof und beantrage für diesen eine Drehgenehmigung bei der Deutschen Bahn. Such dir 10 - 15 Statisten, die dann dort rumrennen und die du somit auch ohne Bedenken filmen kannst. Dann kannst du beruhigt drehen.

SnowmotionPictures

unregistriert

3

Donnerstag, 21. Oktober 2010, 16:31

ah ok danke..das beruhigt mich auf jedenfall schonmal :) meine lehrerin hat gemeint, dass wenn ich pech hätte das sek oder sowas auftauchen würde^^ ähm ja ok...und wo bekomm ich so ne drehgenehmigung? kann ich da einfach an den infoschalter hin gehn, oder muss ich des so total offiziell mit brief oder so sachen aufziehn?
und greift des persönlichkeitsrecht auch schon, wenn die arbeit unkommerziel bleibt und nirgends veröffentlicht wird?

4

Donnerstag, 21. Oktober 2010, 18:55

Ja!

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