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mo

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1

Freitag, 17. September 2010, 14:49

Darf man Remix eines Bekannten Liedes verwenden ?

Hallo, ich habe kurz folgende Frage, wo ich mir unsicher bin: Darf ich z.b den Remix von Ushers "Yeah" in meinem Film verwenden, da es ja eine abgeänderte Version des Originals ist, oder darf ich das dann trotzdem nicht ?

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LG mo ;)

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (17. September 2010, 19:23)


HTS_HetH

unregistriert

2

Freitag, 17. September 2010, 15:01

Da greift das Urheberrecht genauso wie beim Original... Der "Remixer" muss ja auch ein Einverständnis vom Produzenten des Originals haben für den Remix. Und die bräuchtest dies wiederum ja auch, theoretisch sogar von beiden, zumindest aber vom Remix. Dann evtl. auch wieder GEMA etc. je nachdem wie da die Rechtefragen geklärt sind.

mo

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3

Freitag, 17. September 2010, 15:09

Alles klar, danke für die Info ;)

4

Freitag, 17. September 2010, 16:26

Ich frage mich schon seit Längerem, ob da vieles heißer gegessen wird , als es gekocht wird. Zur Rechtslage hat HTS HetH mit Sicherheit recht. Andererseits sind youtube und vimeo voll von Beispielen, wo "Originalmusik" zur Untermalung verwendet wird mit Hinweisen auf Titel und Interpret . (Ich selber habe mich an diesen Übertretungen auch beteiligt :love: , muß ich zugeben). Soll keine Aufforderung zur Übertretung von Gesetzen sein, also nicht falsch verstehen.

Gruß,

Kalle

HTS_HetH

unregistriert

5

Freitag, 17. September 2010, 18:50

Rechtsberatung darf hier eh niemand geben, aber wir sollten zumindest auf das verweisen was man wohl als allgemein bekannt voraussetzen kann. Das die Praxis oft anders aussieht ist auch kein großes Geheimnis, das stimmt. Aber der Tipp, dass das meist gut geht, hilft keinem, wenn´s mal schief geht :)

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