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1

Freitag, 13. August 2010, 14:34

FSK - Muss man seine Film anmelden?

Hallo an alle User hier im Forum!

Wir haben einen Kurzfilm erstellt / dieser zeigt einige dramatische Szenen auf, jedoch kein Blut etc. Der Film soll kostenlos auf einer eigens dafür erstellte Webseite präsentiert und angesehen werden können.
Wie sieht es denn hier mit der rechtlichen Situatuon in Bezug auf den Jugendschutz aus? Muss man den Film anmelden, prüfen lassen oder dürfen wir diesen auf der Webseite einfach so zeigen?
Ich habe hier mal gelesen, dass alle Filme automatisch FSK18 wären, wenn nicht geprüft - kann das aber so eigentlich nicht glauben. Wenn das so ist, müssten wir einen geprüften Alterscheck auf der Seite
einbauen!?

Kennt jemand hier die genaue rechtliche Lage? -

EorlBruder

unregistriert

2

Freitag, 13. August 2010, 14:53

Also ich habe noch nirgendwo bei einem Amateurfilm ein FSK Logo gesehen. Ich glaube das muss nur rauf wenn man den Film vertreiben will. Ich denke du kannst den Film bedenkenlos so online stellen.

HobbyfilmNF

unregistriert

3

Freitag, 13. August 2010, 15:04

Die freie selbstkontrolle FSK ist nur Notwendig wenn dein Film in den Offiziellen Handel oder ins Kino kommt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HobbyfilmNF« (13. August 2010, 15:16)


4

Freitag, 13. August 2010, 15:08

des mit dem ab 18 stimmt, ist ein Film nicht geprüft ist er ab 18, egal ob Bambi oder Saw.
geprüft werden müsste eig. alles was öffentlich vorgeführt wird

5

Freitag, 13. August 2010, 15:12

des mit dem ab 18 stimmt, ist ein Film nicht geprüft ist er ab 18, egal ob Bambi oder Saw.
geprüft werden müsste eig. alles was öffentlich vorgeführt wird


Da würde mich mal die Quelle interessieren. Denn alles was ich finde, sagt nichts über Amateurfilme aus. Es geht immer nur um Produktionen von Firmen, die Mitglieder der SPiO sind. Und nirgends, auch nicht im Jugendschutzgesetz oder ähnlichem, konnte ich was davon finden, dass nicht-geprüftes automatisch der FSK18 unterliegt, wenn das veröffentlichende Mitglied NICHT der SPiO angehört.

6

Freitag, 13. August 2010, 15:18

Wenn wirklich alles was veröffentlicht wird geprüft werden müsste, dann könnte wohl youtube sein Portal in Deutschland dicht machen. Im übrigen könnte die FSK noch ein paar mehr Leute einstellen.

Unser Film hat einen ziemlichen prof. Look was Titel, etc. angeht - wir wollen ihn privat veröffentlichen ohne kommerziellen Gedanken. Gut auf der Webseite sollen ein paar Banner etc. damit sich
die Kosten des Servers tragen.

7

Freitag, 13. August 2010, 15:58

Wenn wirklich alles was veröffentlicht wird geprüft werden müsste, dann könnte wohl youtube sein Portal in Deutschland dicht machen. Im übrigen könnte die FSK noch ein paar mehr Leute einstellen.


Und eben drum sehe ich das auch nicht, dass alles automatisch FSK18 ist, nur weil es nicht geprüft wurde. Es sind ja alles Produkte von nicht-Mitgliedern der SPiO.

mp-cw

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8

Freitag, 13. August 2010, 16:05

@TiKaey:
Hoffe, der folgende Jugendschutzgesetz-Auszug genügt als Quelle. Er gilt allgemein und hat damit auch nix mit Amateurfilm oder SPIO zu tun:

Zitat

§ 11 Filmveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1. Kindern unter sechs Jahren,
2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.
(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr vorgeführt werden.
Punkt (4) unterscheidet nur gewerbliche und nichtgewerbliche Zwecke (womit er vermutlich für viele Amateure relevant ist). Dieser Absatz beantwortet damit vermutlich zugleich auch die Frage des Threaderstellers... ;)

TATORT CALW: HEXENSABBAT mit Vorfilm "Die Rotkäppchen und der Wolf"
SEIT 08.03. IM KINO UND AUF DVD | CU @ www.mania-pictures.de
| fb/mania-pictures

9

Freitag, 13. August 2010, 18:17

Hi

nun, ich bin kein Anwalt, und hab damit sonst auch nix zu tun, aber wenn ich die fett gemarkerte Stelle bedenke...

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.


Amateurfilme werden in der Regel (also im Sinne des Uploads auf eine Webseite oder bei Videoportalen) ja nicht zu gewerblichen Zwecken gezeigt, insofern verstehe ich das als ein "nicht geprüfte sind NICHT automatisch als FSK18 eingestuft".
Verstehe ich dich damit richtig, ja? So lese ich das jedenfalls raus.

10

Samstag, 14. August 2010, 11:33

Das würde dann aber auch im Umkehrschluß bedeuten, dass ich einen extremsten Gewaltfilm veröffentlichen / zeigen darf, solange er nicht gewerblich ist. Also irgendwie macht mich das ganze dann doch etwas ratlos... :wacko:

HobbyfilmNF

unregistriert

11

Samstag, 14. August 2010, 11:38

Sola
Das würde dann aber auch im Umkehrschluß bedeuten, dass ich einen extremsten Gewaltfilm veröffentlichen / zeigen darf, solange er nicht gewerblich ist. Also irgendwie macht mich das ganze dann doch etwas ratlos... :wacko:




Solange er nicht Gewaltverherrlichend schon.
guckst du

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