@Grrenscrren:
Ehrlich gemeinte Frage: Glaubst du wirklich, dass dein Beitrag helfen konnte? Antwort 3. war überflüssig und in 2. wurde nach den Grenzen gefragt. Eine private Haftplicht ist z.B. meines Wissens nicht wirksam bei reinen Vermögensschäden, eventuell Gefälligkeitsschäden (was bei bei privaten Dreharbeiten durchaus relevant sein könnte), geliehenem Equipment, bei Ausübung einer Vereins- oder Ehrenamtstätigkeit usw. Außerdem geht es nicht um Absichtlichkeit sondern um Fahrlässigkeit. Dürfte ein Unterschied sein...
@FixMix:
Was dreht ihr denn, damit eine Versicherung nötig erscheint?
Zu 1. Ergibt sich aus deinem geplanten Dreh. Genauer kann man das nicht beantworten. Falls du Equipment ausleihst schauen, ob in der Leihgebühr eine Versicherung drin ist.
Zu 4. Da wir als Verein firmieren, haben wir auch eine Versicherung für/über den Verein. Wie das bei "Privataufnahmen" ist, weiß ich nicht.
Aber generell gilt, dass ich mich bei solchen rechtlichen oder versicherungstechnischen Fragen wirklich nicht nur darauf verlassen würde, was in einem Forum geraten wird, sondern zu einem "Fachmann" gehen würde. Wie gesagt, kommt darauf an, was ihr vor habt.