Hallo,
eine vermutlich etwas abseitige Frage: In jedem Film sind ja allerlei alltägliche Gegenstände zu sehen, deren Design als solches geschützt ist (vom Auto bis zum Toaster), und es besteht wohl kein Zweifel daran, dass die ohne Genehmigung abgefilmt werden dürfen.
Gibt es da aber irgendwo eine Grenze, wenn z. B. ein bestimmter Gegenstand deutlich im Vordergrund steht? In meinem Fall geht es um Handpuppen und Stofftiere
, deren Design jedenfalls mit Sicherheit gegen die Nachahmung durch andere Hersteller geschützt ist, und die Helden (und Bösewichte) eines Films sein sollen. Hat jemand eine Ahnung, ob so etwas einer Genehmigung bedarf, ob das ggf. von der Frage der kommerziellen Verwertung abhängt oder wo man (außer bei einem Anwalt) darüber mehr erfahren könnte?
Vielen Dank im Voraus,
HMF