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HareMadeFilms

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1

Donnerstag, 15. April 2010, 15:57

Marken- und Geschmacksmusterrechte etc.

Hallo,

eine vermutlich etwas abseitige Frage: In jedem Film sind ja allerlei alltägliche Gegenstände zu sehen, deren Design als solches geschützt ist (vom Auto bis zum Toaster), und es besteht wohl kein Zweifel daran, dass die ohne Genehmigung abgefilmt werden dürfen.

Gibt es da aber irgendwo eine Grenze, wenn z. B. ein bestimmter Gegenstand deutlich im Vordergrund steht? In meinem Fall geht es um Handpuppen und Stofftiere :rolleyes: :) , deren Design jedenfalls mit Sicherheit gegen die Nachahmung durch andere Hersteller geschützt ist, und die Helden (und Bösewichte) eines Films sein sollen. Hat jemand eine Ahnung, ob so etwas einer Genehmigung bedarf, ob das ggf. von der Frage der kommerziellen Verwertung abhängt oder wo man (außer bei einem Anwalt) darüber mehr erfahren könnte?


Vielen Dank im Voraus,

HMF

MP-Digital

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2

Donnerstag, 15. April 2010, 20:29

Eine gute Frage, keine leichte Anwort.

Alle Sachen sind geschütz. Also am besten fährt Du, wenn Du direkt mit den Leuten in Kontakt kommst. Bei allem anderen bewegst Du Dich auf dünnem Eis.

HareMadeFilms

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3

Montag, 19. April 2010, 17:50

Vielen Dank für die Antwort. Das Problem taucht vermutlich bei der großen Mehrzahl der Filmer nicht auf ...

Grüße, HMF

Ezio

Witcher

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4

Donnerstag, 3. Juni 2010, 18:29

Alle Sachen sind geschütz.

Aber wenn das so ist, dann dürfte man ja nichteinmal einen Tisch im Haus oder sowas filmen.
Da müsste man ja zu jedem hingehen, von dem man was in der Wohnung rumstehen hat? ?(

................(Filmkanal).................................(Zeichnungen)................

Grrenscrren

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5

Donnerstag, 3. Juni 2010, 19:14

ein bestimmter Gegenstand deutlich im Vordergrund steht?

Das meint er wohl eher, denn man kann ja nicht einfach so alles schützen was man macht, aber zum beispiel sagen: Das ist meins , darf man nicht.

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