Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Amateurfilm-Forum. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

1

Sonntag, 4. April 2010, 12:13

Filmen von Personen in der Öffentlichkeit erlaubt?Filmen von Personen in der Öffentlichkeit erlaubt?

Hallo,



ich wollte wissen ob es erlaubt ist das wenn man zb auf der
straße leute verarscht und sie dabei filmt und halt auf youtube
hochlädt. Ist das erlaubt oder muss man die person fragen ob es für ihn
ok ist das ich ihn aufgenommen habe und es ins internet stelle?

Und wie sieht es aus wenn ich deren gesichter mit wasserzeichen ersetze? UNd was ist mit deren stimme?



lg

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (5. April 2010, 14:44)


JWF-Entertainment

unregistriert

2

Sonntag, 4. April 2010, 12:35

Nein, grundsätzlich ist es nicht erlaubt. Die können dich verklagen. Womit du aber immer auf der sicheren Seite bist, wenn du einen Zettel vorbereitest, auf dem das veröffentlichen steht und du dir dann eine Unterschrift einholst. Dann können sie dir nichts mehr.

3

Sonntag, 4. April 2010, 15:38

ok und was ist wenn ich deren gesichter durch wasserzeichen unkenntlich mache?

JWF-Entertainment

unregistriert

4

Sonntag, 4. April 2010, 22:19

geht glaub ich auch nicht, bin aber kein Anwalt ;)

Thom 98

unregistriert

5

Sonntag, 4. April 2010, 22:36

Egals obs streng genommen juristisch legal oder ilegal ist: Leute verarschen und dann Videos davon ohne deren Zustimmung ins Web stellen macht man nicht. So einfach is das. "Verarscht" sie so, dass die selbst drüber lachen können (so ála Verstehen Sie Spaß), dann habt ihr acuh keine Probleme damit, eine Unterschrift von ihnen zu bekommen und könnt das alles ohne Probleme im Web veröffentlichen.

Marcus Gräfe

Administrator

  • »Marcus Gräfe« ist männlich

Beiträge: 5 943

Dabei seit: 14. August 2002

Wohnort: Düsseldorf

Hilfreich-Bewertungen: 565

  • Private Nachricht senden

6

Montag, 5. April 2010, 14:46

Es ist ganz einfach: Ist die Person zu erkennen, brauchst du eine Erlaubnis, ist sie nicht zu erkennen, brauchst du keine. Lies dir dazu mal das Kunsturhebergesetz durch.

Selon Fischer

Super-Moderator

  • »Selon Fischer« ist männlich

Beiträge: 2 107

Dabei seit: 22. September 2008

Wohnort: Essen

Hilfreich-Bewertungen: 350

  • Private Nachricht senden

7

Montag, 5. April 2010, 15:32

Es ist ganz einfach: Ist die Person zu erkennen, brauchst du eine Erlaubnis, ist sie nicht zu erkennen, brauchst du keine. Lies dir dazu mal das Kunsturhebergesetz durch.

Genau. Strittig ist es allerdings bei Hinterköpfen: im Grunde ist die Person zwar nicht zu erkennen aber immernoch identifizierbar.

Marcus Gräfe

Administrator

  • »Marcus Gräfe« ist männlich

Beiträge: 5 943

Dabei seit: 14. August 2002

Wohnort: Düsseldorf

Hilfreich-Bewertungen: 565

  • Private Nachricht senden

8

Montag, 5. April 2010, 17:44

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass Erkennbarkeit und Identifizierbarkeit das selbe sind. Natürlich gibt es auch andere Faktoren als das Gesicht, woran man Personen erkennen könnte.

9

Montag, 5. April 2010, 21:50

ok danke leute,

soll ich auch neben der unterschrift den Vornamen mir notieren?

JWF-Entertainment

unregistriert

10

Montag, 5. April 2010, 22:21

Wozu?

Social Bookmarks