Du bist nicht angemeldet.

ghostpictures.de

Independentspielfilme und Kurzfilme - www.ghostpictures.de

  • »ghostpictures.de« ist männlich
  • »ghostpictures.de« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 099

Dabei seit: 19. Oktober 2007

Wohnort: Berlin

Hilfreich-Bewertungen: 26

  • Private Nachricht senden

1

Donnerstag, 24. September 2009, 20:49

Klasische Musik selbst einspielen - Probleme mit der GEMA?

Hi Leute, fürn hazard möchte ich ein altes Klassiches Musikstück einspielen lassen.
Der künstler ist seid Jahrhunderten Tod.

Gibts es da jetzt Probleme mit dem Recht? Kommt GEMA und verklagt mich?

Ich finde dazu auch nix passendes im Web. Haben einige unter euch schonmal selber Klasische Musik verwendet die von eurem Komponisten nachgespielt wurde?

Marcus Gräfe

Administrator

  • »Marcus Gräfe« ist männlich

Beiträge: 5 943

Dabei seit: 14. August 2002

Wohnort: Düsseldorf

Hilfreich-Bewertungen: 565

  • Private Nachricht senden

2

Donnerstag, 24. September 2009, 20:54

Zur Gema kann ich in dem Fall nichts sagen, aber das Urheberrecht ist in dem Fall ausgelaufen.

RMSTUDIOS

unregistriert

3

Donnerstag, 24. September 2009, 20:57

heheee.. informiere dich einfach, ob jemand inzwischen diese werke "gekauft hat".. wenn nicht kannst du es völlig frei nutzen.. da in deutschland das zeichen © keinerlei rechtliche wirkung hat und ausserdem nach 70 jahre NACH dem tode des künstlers KEIN ansrpuch mehr auf das urheberrecht gilt...

Mr Dude

unregistriert

4

Freitag, 25. September 2009, 00:06

Zitat

informiere dich einfach, ob jemand inzwischen diese werke "gekauft hat"..

Urheberrecht ist nicht Käuflich. Also wenn der Interpret schon über 70 Jahre Tot ist, ist das Urheberrecht erloschen. Das steht fest. Nutzungsrechte sind kaufbar, jedoch liegen die nicht bei dem Stück direkt, sondern nur bei einzelnen Aufnahmen. Soweit ich weis!! Also prüfe das nochmal nach, kann sein, dass ich dir hier Blödsinn erzähle mit dem letzten Satz.

Die Gema verwaltet doch an sich bloß die Rechte der Urheber, bzw der Musikvertriebe. Wenn der Titel keine Urheberrechte mehr besitzt, dürfte die Gema also auch nicht ankommen.

RMSTUDIOS

unregistriert

5

Freitag, 25. September 2009, 08:33

ja okay.... ich hät's auch genauer schreibeb können, stimmt.

was ich dir damit sagen wollte ist aber, das man rechte kaufen kann.. zwar keine urheberrechte, aber man kann diesen song und dessen produktionsrechte bzw. herstellung-, nutzungs- und verbreitungsrechte erwerben. somit wird die GEMA wieder aktiv. selbst wenn der interpret / urheber bereits 1000 jahre verschieden wäre.

also ist die einzige rechere, die durchzuführen ist, das du mal bei er gema anrufst oder denen schreibst, ob der titel X vom interpreten Y dort als "eingetragen" gilt.

Mr Dude

unregistriert

6

Freitag, 25. September 2009, 08:58

Dürfte schneller gehen, wenn du mal auf deren Website nach dem Stück suchst. Die haben dort ne Art Musikrecherche, das dürfte vllt klappen.

SR-Pictures

Schmidbauer-Film

  • »SR-Pictures« ist männlich

Beiträge: 1 370

Dabei seit: 27. August 2008

Wohnort: Prien am Chiemsee / Stuttgart

Hilfreich-Bewertungen: 106

  • Private Nachricht senden

7

Freitag, 25. September 2009, 17:56

Ich hab das jetzt nicht selbst gemacht, aber für die Musiktitel in "der Blaue" hat mein Musiker eine E-Mail an die GEMA gesendet. Hab hier die Adresse mal rausgesucht: drosenberger@gema.de



Wir durften beide von der Blaskapelle einspielen lassen und im Film ohne Gebühren verwenden.





8

Samstag, 26. September 2009, 11:00

Soweit ich weiß muss man auch aufpassen, was für einen Satz man hat. Wenn der Komponist seit 100 Jahren tot ist, aber voer 30 Jahren jemand das Stück neu gesetzt hat, dann liegen die Rechte für den Satz bei dem. Dann muss man halt gucken, dass man die originalfassung hat, oder man muss das ganze Stück selbst raushören und aufschreiben.

9

Samstag, 26. September 2009, 14:14

@Ghostpictures:
Klar darfst Du das Lied nutzen, wenn der Komponist mehr als siebzig Jahre tot ist.
Das Problem ist nur: Wer hat´s denn dann gespielt und auf CD gepresst, denn die CD gab´s ja damals nicht.
Dann haben die das Recht daran (z.B. Philharmonie-Orchester, o.ä) und mit "daran" meine ich deren eigene Interpretation!
Du darfst jedoch selbst das Lied neu einspielen lassen, von jemandem, der seine Seele nicht an die GEMA verkauft hat!
Ansonsten müßtest Du eben selbst in die Tasten hauen, die Saiten zupfen...

hjkoenig

Registrierter Benutzer

  • »hjkoenig« ist männlich

Beiträge: 841

Dabei seit: 18. November 2008

Wohnort: Ratzeburg

Hilfreich-Bewertungen: 67

  • Private Nachricht senden

10

Dienstag, 29. September 2009, 18:33

Hallo,
das ist offensichtlich kein neues Problem im Forum: Urheberrechte - Vervielfältigungsrechte - Nutzungsrechte (Aufführungsrechte) mit dieser Dreifaltigkeit kann man es zu tun bekommen. Auch wenn der Komponist tot ist: werden bedruckte Noten benutzt, hat meistens jemand die Rechte daran (auch wenn die Auflage vergriffen ist), ist ein Tonband, Schallplatte, CD oder auch nur eine Datei die Quelle, sind auch da Rechte zu beachten. Sowie die Öffentlichkeit etwas zu sehen oder zu hören bekommt, kann es Ärger geben. Und was Öffentlichkeit ist, sagt einem gerne die GEMA (oder eine vergleichbare Interessenvertretung). Es muss schon eine wesentliche schöpferische Leistung vorliegen, damit eigene Nutzungsrechte entstehen. Bei einem Werk, auf dem noch Urheberrechte liegen, muss man die selbst dann noch beachten. Ein Komponist muss z.B. nicht dulden, dass sein Werk dafür benutzt wird, es sei denn, die bewussten 70 Jahre sind vorbei.


Gruß, Hajo König
hans joachim könig

ghostpictures.de

Independentspielfilme und Kurzfilme - www.ghostpictures.de

  • »ghostpictures.de« ist männlich
  • »ghostpictures.de« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 099

Dabei seit: 19. Oktober 2007

Wohnort: Berlin

Hilfreich-Bewertungen: 26

  • Private Nachricht senden

11

Freitag, 2. Oktober 2009, 22:30

Ja der Gute Beethoven is schon lange tot. ^^
Und es wurde direkt von meinem Komponisten - GEMA FREI - eingespielt. Was er für Noten benutzt hatte ist ja erstmal egal.
Sagen wir so, er hats nach dem Gehör abgespielt...

Somit dürfte ja jetzt nix schief gehen?

PL-Films

unregistriert

12

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 21:52

Eigentlich nicht, wenn man das mit den Noten und der Interpretation beachtet... Hab mich für unseren letzten Film auch damit beschäftigt:
Ist der Komponist 70 Jahre tot, man nutzt keinen neuen Satz oder abgewandelte Komposition, sondern die "Orginale", dann hat da niemand was dran zu machen. Problematisch wird's wenns aus irgendeinem Lehrbuch für z.B. Klavier stammt, weil die sind meistens neu "gesetzt" sind.
Wir hatten dasselbe Probleme im letzten Film mit einem Titel von Bach, haben dann aber einfach eine Produktionsfirma, von der wir das Stück nehmen wollten, gefragt, ob die das inkl. Rechte sponsorn. Innerhalb kürzester Zeit ham die ja gesagt. Rechtlich war auch schnell alles abgeklärt. Insofern ist es vielleicht manchmal einfacher, da nachzufragen als selber einzuspielen. Nur so als Vorschlag...

So, hoffe ich, ich konnte helfen...

P.S.: Das ist wie immer keine verbindliche Rechtsauskunft, nur das was ich persönlich bei meinen Recheren vor einem Jahr herausgefunden habe. :whistling:

Social Bookmarks