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1

Dienstag, 1. September 2009, 18:33

GEMA-Rechte bei Filmwettbewerb

Hallo,

ich will mich demnächst bei einem Filmwettbewerb in meiner Nähe einschreiben. Doch habe ich auf der Anmeldung gelesen, dass wenn man GEMA-pflichtige Musik in seinem Film verwendet hat, diese auf einer Liste (mit Künstler, Titel, Labelcode & Dauer) vermerken soll. Ich habe schon versucht den Veranstallter zu kontaktieren, doch bekomme ich keine antwort.



Mein Film den ich einreichen möchte enthält neben drei Songs von relativ bekannten Bands auch einige Videomitschnitte aus öffentlichen Fernsehsendern die ich aus Youtube habe. Da ich noch nie bei einem Wettbewerb mitgemacht habe, weiß ich nicht ob ich meinen Film nun einreichen soll.



Kostet mich das Geld wenn ich Musik und Videomaterial, wie oben beschrieben, benutze oder ist das ohne Lizens nicht erlaubt?



Es wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!

Liebe Grüße, Hannes



Edit: Es gibt ein Preisgeld von ca. 8000€ zu gewinnen - sprich ich würde ja theoretisch bei einem Sieg einen umsatz machen?!

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (1. September 2009, 23:24)


SR-Pictures

Schmidbauer-Film

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2

Dienstag, 1. September 2009, 18:51

Ich glaub Lizenzen sind weit über den Preisgeld. Außerdem fürchte ich, dass du kaum eine Chance auf einen Sieg hast, wenn du fremdes Material umschnippselst. Sei kreativ und überleg dir einen komplett eigenen. Es gibt auch kostenlose gute Musik.
Wenn der Wettbewerb nicht zurückschreibt ist das eigentlich ein schlechtes Zeichen. Kundenfreundlichkeit passt nicht ganz, aber du weißt was ich mein. Vll Service?





3

Dienstag, 1. September 2009, 23:33

Versuch den Veranstalter zu erreichen:
Normalerweise übernehmen die Veranstalter die Gebühren pauschal für den Abend!

4

Mittwoch, 2. September 2009, 16:44

Der Veranstallter hat mir geantwortet und mir geraten den Film trotzdem einzureichen. Die Jury entscheidet dann ob dies zulässig ist oder nicht. Das Problem liegt wohl bei der öffentlichen Ausstrahlung des Films.

@Sr-Pictures: Es ist ja nicht so als hätte ich nichts eigenständiges gedreht. Das Videomaterial diehnt lediglich als "Zitatfunktion" über den Zerfall der Deutschen Gesellschaft und wird auch nur im Vorspann gezeigt.

Danke für euere Antworten ;-)

lg, Hannes

RMSTUDIOS

unregistriert

5

Dienstag, 8. September 2009, 11:15

also:

zum thema GEMA gibt es oft themen .. auch hier...

ich verrate euch meine erfahrungen:


Lizenzen etc:

Du kannst jedes musikalisches werk anderer Künstler nutzen.. in jedem Projekt von dir.. du musst dieses aber irgendwann im film anmerken.... dazu gehört: INTERPRET, (freiwillig: ALBUM), PLATTENLABEN / MEDIENGESELLSCHAFT, INTERNETSEITE (LABEL, INTERPRET), UND DEN NATÜRLICH DEN NAMEN DES TITELS....

sofern du es nicht kommerziell nutzt kannst du esüberall veröffentlichen..... es darf jedoch nur dann VÖ werden, wenn nicht das gesamte lied zu hören ist, oder wenn dieses durch soundeffekte gestörrt / übertönt wird... das muss nicht durchgehend sein, aber schon öfter sollte mal ein efekt klingen.. dieser muss mindestens 3 sekunden andauern....


somit darfst du das projekt nutzen... auch dann wenn die musik nicht von dir ist..

solltest du kommerzielle zwecke anstreben, würde ich mich im vorfeld informieren, was ein sond kostet, bzw wie das mit den rechten aussieht.. hierzu kannst du einfach auf die GEMA- homepage gehen..... sollte diese dir nicht helfen, einfach da anrufen....

HTS_HetH

unregistriert

6

Dienstag, 8. September 2009, 11:30

Sei bitte vorsichtig mit solchen Aussagen!

Hier mal kurz ein recht treffender älterer Post zum Thema Musik: Ab wann ist es gemafrei

Worauf basiert denn deine "Erfahrung" in diesem Bereich? Das Argument, man darf Teile der Musik nutzen, oder diese nutzen wenn sie von anderen Sounds überlagert wird, sind gefährliche Fehlinformationen. Musik ist urheberrechtlich geschützt. Die legale Nutzung bedarf immer dem Einverständnis des Copyright-Inhabers (Label oder Künstler) und in den meisten Fällen auch einer Meldung bei der Gema inklusive Abgabe der Gebühren für die Nutzung. Eine einfache Nutzung und Nennung im Abspann macht die Sache nicht legal, egal ob kommerzielle Auswertung oder nicht. Auch wenn das bei uns Amateurfilmern häufig vorkommt, dass es so gemacht wird, so macht es die Sache nicht legaler.

RMSTUDIOS

unregistriert

7

Dienstag, 8. September 2009, 13:46

hey.. ähmm okay?

ja ok. meine erfahrungen liegen darin, dass ich bereits mehrfach solche "projekte" hatte.. ich habe mich telefonisch auch bei der gema informiert..... da ich mal annehmen darf, dass Verne o. A. nicht in einem ECHTEN UNTERNEHMEN handeln.. also als eingetragene firma, ist der gema das grundsätzlich erstmal egal.... die gehen nunmal (wörtliches zitat) davon aus, dass das projekt nicht der "BEKANNTESTE" film des landes wird und somit auch keinen gewinn einbringt.. somit wird ihm auch niemand den kopf abreissen... und mal ganz ehrlich, recht hat er ja.. also der berater..... warum sollten die bands, die plattenverträge haben usw. sich um "kleine pupsie's wie uns" kümmern?? das is gratis werbung für die.. natürlich nur wenn man im rahmen bleibt.... wie gesagt muss man das URHEBERRECHT achten... das "©" zeichen hat hier in deutschland keinen wert, da es dieses bei uns offiziell garnicht rechtlich gesehen gibt.....

wie gesagt, beruht mein beitrag nur auf meinen eigenen erfahrungen.... ich weiss nicht ob / wie sich mittlerweile was geändert hat....

The Glass Spider

unregistriert

8

Freitag, 23. Oktober 2009, 08:53

Jetzt werft ihr verschiedene Dinge in einem Topf.

GEMA: der ist vermutlich tatsächlich egal wenn es keinen Gewinn bringt.

ABER!!

Die Urheberrechte leigen beim jeweiligen Künstler bzw den Plattenfirmen, und die können richtig Stress machen wenn sie wollen. Auch Anwälte die damit gar nix zu tunhaben könne dich (teuer) Abmahnen. Viele Anwälte verdienen mittlerweile so ihre Brötchen. ALso vorsicht mitverwendeung von Musikmaterial. Und Aussagen wie "es darf jedoch nur dann VÖ werden, wenn nicht das gesamte lied zu hören ist" - sind schlichtweg falsch. Das Urheberrecht ist bereits gestört in dem Moment indem das Lied erkennbar erklingt. Auch selber einspielen (Coversong) stört dieses Recht. Also bitte IMMER nicht nur die GEMAfragen,sondern auch den Rechteinhaber. Und da wird es wohl deutlich schwerer als bei der GEMA. Mein Tip: Nutzt doch Musik vonunbekannten Künstlern. Viele sind nichtbei der GEMA und somit muss man sich mit denen schonmal nicht rumschlagen. Aber auch hier gilt das Urheberrecht,also bitteorher mal diese Leute anmailen und freundlich fragen. In der Regel werdet ihr ein Ja bekommen, da es ja irgndwoauch Werbung/Anerkennung für deren Musik ist. Oder wie würdetihr es finden wenn ein Musiker ohne euch zufragen einen Film von euch bearbeitet, mit seinem Song hinterlegt und als Musikvideo veröffentlicht ?

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