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The Glass Spider

unregistriert

21

Samstag, 7. Juni 2008, 21:05

okay...

nun gut der thread is älter, aber was hier an unsinn geschrieben wurde tut fast weh. ich versuche es vereinfacht zu erklären:

jedes musikstück hat einen geistigen eigentümer. nun liegt es an ihm sich die rechte in irgendeiner form abzusichern oder nicht. musik die im kommerziellen rahmen verkauft werden, als auch filmmusik sind mit sicherheit bei GEMA (für deutschland) gesichert. wenn ihr jetz also hergeht und solch ein musikstück einbauen wollt gibts folgende möglichkeiten:

a/ einfach verwenden - würd ich persönlich lassen den im falle des falles (auch wenns im amateurbereich zu 95% keiner merkt bzw euch anschwärzt) bekommt ihr dafür ganz böse den arsch versohlt. mein tip: finger weg !

b/ sich das recht einholen die musik verwenden zu dürfen. weiss allerdings nicht wo, denke da muss dann die GVL herhalten. aber das wiederum kann sich auch kein amateur leisten

thema nachspielen: quatsch. das geistige eigentum zählt. wenn ich jetzt hergehe und n song von den toten hosen (z.b.) nachspiele bin ich zwar derjenige der es interpretiert hat, aber das recht liegt weiterhin bei den hosen. bekanntes beispiel: "mein stern" von DJ Ötzi. Dürfte hier so ziemlich jedem mal bei irgendeiner gelegenheit auf den senkel gegangen sein, urheber des song ist allerdings ein gewisser Nik. Und der verdient - ohne des ötzisong mitproduziert zu haben, ohne damit aufzutreten ohne irgendws zu machen - kräftig mit. bei jeder offiziellen party, bei jedem cover uf dem stadtfest, bei jedem airplay im radio/TV bekommt er ein paar cent von GEMA ausgeschüttet. wieso also sollte es legal sein soetwas - ob original oder nachgespielt - im film verwenden zu dürfen ?

15 % veränder währe ok hab ich gelesen - son blödsinn, selbst eizelne parts rauszunehmen oder zu samplern (gerne im hip-hop bereich) ist entweder illegal oder zieht im legalen falle eine ausschüttung der gema an den originalkünteler nachsich. in nem anderm thread hab ich mal gelesen "haben doch nur 10 sekunden verwenden" - wurscht.

machts euch bei diesem thema nicht so leicht mit den gesetzen. geht vielleicht mal folgenden weg: wie auch in amateurfilbereich gibt es im amateur musker bereich mittlerweile viele viele gute acts die richtig geile mucke machen, teilweise genial produziert und völlig GEMA - frei. diese leute freuen sich doch wenn ihre musik irgendwie gehört wird. also nehmt euch mal nen tag oder zwei und durchforstet entsprechnde musicseiten wie www.myownmusic.de und sucht euch da was. aber auch hier: der küntlöer hat in dem fall das recht und kann euch ggf. an den karren pissen. freundlich anfragen hilft aber wunder und ich bekommt von den meisten sicher und ohne zögern ne freigabe.

wiso sollten sich auch amateurfilmer und amateurmusiker nicht gegenseittig helfen ? wenn z.b. ein amateurmusiker musik zu eurem film beisteuert könnt ihr doch davon ausgehen das er das auf seiner website an seine fans weitergibt. wieder kostenlose und gute werbung für euren film. und eure "fans" werden u. umständen auf diesen Künstler aufmerksam und schauen sich im netz mal nach ihm um. Prima umkehreffekt. allen ist geholfen und dazu noch legal.

mir fällt da nochn beipsiel ein. da gibts doch diese mediamarkt werbung mit der melodie von "König von Deutschalnd" von Rio Reiser. viele viele fans haben sich darüber geärgert. aber es war legal. warum ? weil mediamarkt sich die erlaubniss bei ich glaub die EMI wars geholt hat. die lattenfirma die die rechte an dem song besitzt. was meint ihr was so eine firma macht wenn die spitz bekommt das der song illegal verwendet wird ? im amateurbereich vielleicht ( ! ) nichts, würds aber wiegesagt nicht darauf ankommen lassen. Muss auch nur mal ein neider anwalt Rasch informieren, der freut sich und verdient daran seine Kohle.

MichaMedia

unregistriert

22

Sonntag, 8. Juni 2008, 03:09

RE: okay...

.... gesamter Post....

Gute und Hilfreiche Informationen, ich möchte das wir das auch mal ergänzen, mit den freien Beats, gerade im Techno etc. bereich, erfahren wir immer das Selbe, ich weiß das es einer Regelung unterliegt, wer mal interessant zu wissen, wie es im detail aussieht.

Wie sieht die Regelung für "Wiedererfindung" aus, kein Künstler kann ständig vergleichen, ob seine Beats und Akords schon verwendet wurden, liegt da vieleicht nicht doch eine "Wiedererkennungsregulung" vor?

Wie siehts bei "Rap/Sprachgesang" aus, wo im Hintergrund zu 90% beats/akords laufen, ......
Es bleiben noch mehr Fragen offen, die TH mögen Übergänge ihrer Art besitzen, aber so richtig neue Templates fallen denen auch nicht ein, so wie vielen anderen Musikern. Von daher müßte man, nach deiner groben Darstellug, Musik komplett verbietenm ausser wir gehen mal im Detail.

Die GEMA selbst redet von einer exakten Übereinstimmung mit mind. ?? Sekunden (20 glaub ich) am Stück, die Copyright inhaber haben nur das ganze mit jedem Detail, nich auszüge (Beats etc.)

Ist ja doch eon Thema, welches mal Detailreicher besprochen werden sollte

Gruß Micha

The Glass Spider

unregistriert

23

Sonntag, 8. Juni 2008, 09:25

..

beim bereits erwähntem myownmusic gibbets n rechts expertn namens bernie J. keltz, read von ihm:

Daß sog. "10-sec-Samples erlaubt sind, ist ein Irrrtum wie viele. Diese 10-sec-Party ist, auf deutsch gesagt, eine Scheißhaus-Parole - und hält sich hartnäckiger als ein angenagelter Käse. Ich weiß nicht wo das herkommt, aber das geistert schon jahrelang durch die Gehirne von Sample-Fanatikern. Es gibt nirgends eine Regelung, wo dies drinsteht. Also - wichtig ist immer der Wiedererkennungswert. Wenn der gegeben ist, dann ist die Verwendung solchen Materials schlicht und ergreifend ein Copyright-Verstoß, auch wenns nur 2 sec sind.
Ein Verstoß gegen das Urheberrechts-Gesetz ist ein Offizialdelikt und kann sehr hart bestraft werden - ganz zu schweigen von den damit verbundenen zivilrechtlichen Schadensersatzklagen und der rigorosen Löschung solcher Tracks hier bei MOM.

Derartige Schadensersatzklagen können recht schnell eine sechstellige Summe erreichen und der "Täter" gräbt sich mit einer Minuten-Sache eine lebenslange finanzielle Grube.

Leider ist auch eine Zusage zur Verwendung von berühmten und bekannten Interpreten meistens ohne Belang, da die Rechteverwaltung und die Überwachung der Rechteverwertung immer dem entspr. Label/Verlag obliegt, die letztendlich das Sagen haben.


zum thema Hip-Hop: das ist bei MoM (myownmusic) ein leidiges thema, hierzu ein statement von Keltz/MoM:

in letzter Zeit stellen wir hier wieder einen Anstieg der Copyright-Verstöße in exorbitanter Form fest. Diese Verstöße werden von uns rigoros verfolgt und führen unweigerlich zur Songlöschung, im Wiederholungsfall zur Verwarnung bzw. zur Accountlöschung.

Unser Portal heißt "MyOwnMusic" und nicht "OtherPeoplesMusic". Es muß doch jedem klar sein, daß das Verwenden fremder Werke ohne Genehmigung des Rechte-Inhabers ein Unrecht, nämlich Diebstahl geistigen Eigentums ist. Dazu gibt es ein Gesetz und Verstöße werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt wie jeder andere Gesetzesverstoß auch. Wir haben hier auch keinen rechtsfreien Raum und der Umstand, daß man solch fremde Werke (in der Regel handelt es sich um Beats) aus dem Netz laden kann, macht die Sache nicht legaler.

Im übrigen kann so etwas für den einzelnen sehr, sehr teuer werden, wenn ein Copyright-Verstoß mal öffentlich verfolgt wird. Wir reden hier nicht von Peanuts, sondern im Regelfall von 5-stelligen Summen und mehr. Wenn ihr solch geklaute Sachen hier hochladet, nehmt ihr billigend in Kauf, daß MyOwnMusic evtl. abgemahnt wird und dies wäre das Ende unserer Seite.

Ist es das wirklich wert ?? Wenn Beats aus anderen Quellen verwendet werden, habt ihr die Pflicht zu prüfen, ob der Rechte-Inhaber das genehmigt hat. Bei offiziellen CDs hierzu steht das immer drauf. Beats aus den Portalen rappers.in etc. sind stets verdächtig und im Regelfalle illegal. Leider haben z.B. die Betreiber von rappers.in auf unsere wiederholten Hinweise nicht in angemessener Form reagiert, so daß man dort z.B. innerhalb der Beats Werke von Manfred Mann, Roxette usw. findet.

Wir wollen speziell Hip-Hop keinesfalls diskriminieren, wie uns immer wieder vorgeworfen wird. Aber die upgeloadeten Songs müssen sich im Rahmen der Gesetze bewegen. Es bringt niemanden etwas, wenn solche Tracks hier hochgeladen werden, um dann umgehend gelöscht zu werden. Ihr braucht mich auch nicht mit Mails zuschütten, wenn ich gerade mal online bin. Es ist doch ganz klar und bedarf keinerlei Diskussion:

Fremde Werke ohne Genehmigung zu veröffentliche ist illegal !!


hoffe damit sind einige fragen berits beantwortet..

24

Sonntag, 8. Juni 2008, 09:36

Die Aufzählung von The Glass Spider fand ich recht umfassend. Nur noch etwas zum Thema nachspielen... Das, was The Glass Spider geschrieben hat, bezieht sich auf moderne Komponisten und Liedermacher. Wenn jemand sich selbst am Klavier aufnimmt, wie er Beethovens Mondschein-Sonate spielt - und das für einen Film verwendet - das ist erlaubt! Wenn jemand John Williams "Star Wars"-Melodie am Klavier für seinen eigenen Film nachspielt - das ist NICHT erlaubt. Das hängt auch mit dem Urheberrecht (nicht unbedingt mit GEMA) zusammen. Beethoven ist schon ein bisschen mehr als 70 Jahre tot -(diese Frist hat ja schon jemand hier mal erwähnt - und Beethoven ist seit 1827 tot), John Williams lebt immer noch.

Noch etwas zu GEMA-frei. GEMA-frei ist, wenn der Musiker nicht bei der GEMA ist. Allerdings gibt es eben auch das Urheberrecht. Wenn Ihr z.B. eine tolle Amateur-Band kennt, die sich noch nicht bei der GEMA angemeldet hat - und Ihr verwendet ohne deren Erlaubnis einen Song von ihrer selbstvertriebenen CD für Euren Film, dann ist das ebenfalls nicht erlaubt.

The Glass Spider

unregistriert

25

Sonntag, 8. Juni 2008, 12:27

so isset

genau so isset. STücke dürfen frei interpretiert werden 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers (TOD - nicht nach der Komosition) - das bedeutet wenn ihr etwas von Robbie WIlliams covern möchtet.. warten bis er tot ist und dann noch 70 jahre warten ^^

die sache mit dem urheberrecht vs. GEMA stimmt natürlich, hatte ja bereits im ersten post erwähnt das nicht-gema künstler ihre urheberrechte selbst verwalten und die einverständniss geben müssen. ums nochmal auf dem Punkt zu bringen:

da es für einen Phil collins schier unmöglich ist bei seiner popuklarität seine rechte selbst zu verwalten gibt er diese aufgabe in Hände der Gema und ähnlichen institutonen (je nach land). Amateurmusiker haben dadurch eher nachteile und verzichten auf die GEMA. Daher muss in diesem Fall der Künstler selbst gefragt werden.

26

Dienstag, 10. Juni 2008, 14:50

was ist eigentlich wenn ich in meinem film ein lied nachpfeife oder summe oder auch singe, aber ohne die entsprechende musik?

WUSELmane

unregistriert

27

Dienstag, 10. Juni 2008, 15:41

was ist eigentlich wenn ich in meinem film ein lied nachpfeife oder summe oder auch singe, aber ohne die entsprechende musik?


Und wenn du es gurgelst - wenn es wiedererkennbar ist verstößt du gegen das Urheberrecht :D
Also pfeife eine selber ausgedachte Melodie - dann bist du auf der sicheren Seite ;)

The Glass Spider

unregistriert

28

Dienstag, 10. Juni 2008, 21:43

so isset, oder frage nette menschen wie mich die ihre musik kostenlos zur verfügung stellen würden ^^

29

Mittwoch, 11. Juni 2008, 23:49

alles klar danke für die antwort und das angebot ;)

Bentinho

unregistriert

30

Donnerstag, 12. Juni 2008, 17:05

Wo wir gerade dabei sind:
Wie ist das eigentlich wenn irgendwelche Leute auf Veranstaltungen, sagen wir jetzt mal Otto Waalkes bei einem Auftritt, ein bekanntes Lied singt, von mír aus auch mit anderem Text? Hat der dann vorher was bezahlt?
Und wie ist das, wenn in einer Fernsehshow ein Promi/Gast unabgesprochen anfängt ein Lied zu trällern?
Ist so was dann erlaubt?

The Glass Spider

unregistriert

31

Samstag, 14. Juni 2008, 10:49

abgesehen davon das sich wohl keiner daran stört das z.b. der raab was vom bohlen trällert (is j auch irgendwie werbung)

grundsätzlich und streng genommen währe das ebenfalls eine Nutzung von geistigen EIgentum anderer. weiss jetzt nicht wie die das beim Fernsehen machen.
Bei kleineren Konzerten ist es in der Regel so das der Veranstalter eine Pauschale an die Gema zahlt. Die Bands müssen dann son dollen wisch ausfüllen in dem sie angeben was sie spielen. Ähnlich müsste es im übrigen auch auf Partys laufen da dort ja CDs (und damit ist es öffentliche AUfführung) angespielt werden. Theoretish müsste als jede Abi-Party bei der GEMA gemeldet werden und dafür n paar cent abdrücken. WIe das beim TV gehandelt wird weiss ich och ned, denke mal das sieht so ähnlich aus.

Übrigens, angenommen ich währe als Musiker bei der GEMA gemeldet, und setzte dann einen Song von mir ( ! ) zu werbezwecken auf meine Website, müsste ich nachweisen wie oft der gedownloadet wird und entsprechend Gelder an die GEMA anführen. Nungut, das bekomm ich zumindest teilweise wieder. Aber quatsch is das trotzdem. Is n kompliziertes Feld, alle ANgaben von mir sind auch ohne Gewähr, wer weiss was sich GEMA (und GVL - die sind fast noch schlimmer) inzwischen wieder haben einfallen lassen ...

zum Thema Otto: joa, der führt ebenfalls Gebühren an die Gema wenn er z.b. Drafi Deutschers "Marmor, STein und Eisen bricht" verwurstet. Das bekommt Drafi... ähh.. seine Erben auch mal Kohle... ^^

32

Samstag, 14. Juni 2008, 18:34

Hmmmmm... will mich auch mal einmischen!
Die Probleme mit der GEMA sind mir hinreichend bekannt aus älteren, nicht "Filmischen" , Projekten. Was ich mich immer gefragt habe ist was passieren würde wenn eine Amateurband, von denen ich die Erlaubnis habe ihre Musik zu verwenden, nachträglich bei der GEMA einsteigt.
Müsste ich dann für die Lieder die seit Wochen, Monaten, Jahre etc. in meinem Material eingebunden sind auch bezahlen? Vielleicht sogar nachträgich für alle versäumten Jahre? ^^
Naja das war so etwas das mir immer im Hinterkopf hing...

Zitat

zum Thema Otto: joa, der führt ebenfalls Gebühren an die Gema wenn er z.b. Drafi Deutschers "Marmor, STein und Eisen bricht" verwurstet. Das bekommt Drafi... ähh.. seine Erben auch mal Kohle... ^^
Oh mein Gott! Das heißt also das ich damals in der fünften Klasse permanent im Musikunterricht meine Groschen an die GEMA hätte senden müssen weil unsere Musiklehrerin uns wieder gezwungen hat das zu singen??? ;)

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33

Samstag, 14. Juni 2008, 19:30

Vor einiger Zeit gab es unter www.gema.de auch einen Website-Relaunch. Die Informationen (viele als PDF zum download) sind seither "direkt an der Quelle" wesentlich transparenter geworden. Früher war das ein Desaster. Besonders relevant dürften für uns Filmer z.B. folgende Bereiche sein:

Bereich: Allgemeine Hintergrundinformationen
Hier findet man unter anderem Informationen wie dass auch für GEMA-freie Werke "jeder Hersteller einer meldepflichtigen Ton-/Bildtonträgerproduktion verpflichtet [ist], im voraus eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Produktion zum Zwecke der Repertoireprüfung einzureichen. Aufgrund der von der Rechtsprechung anerkannten "GEMA-Vermutung" hat die GEMA einen hierauf gerichteten Anspruch."
Und weitere Nettigkeiten...

Bereich: Filmvideo

Das GEMA-Infoblatt Filmvideo ist u.a. in folgende Bereiche unterteilt:
1.) Das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes
2.) Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
3.) Das Recht der öffentlichen Wiedergabe bzw. öffentlichen Vorführung von Videofilmen

Allein hieran kann man sehr schön erkennen, dass es bei dem zur Diskussion stehenden Recht nicht einfach um ein Urheberrecht als solches geht (das in D sowieso nicht übertragbar ist – deshalb gibt es die GEMA nämlich erst), sondern um die oben genannten. Ob und wie vernünftig die GEMA diese Rechte gegenüber Kunden und Inhabern vertritt, ist eine andere Frage... ;)

TATORT CALW: HEXENSABBAT mit Vorfilm "Die Rotkäppchen und der Wolf"
SEIT 08.03. IM KINO UND AUF DVD | CU @ www.mania-pictures.de
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The Glass Spider

unregistriert

34

Mittwoch, 18. Juni 2008, 14:31

die gema entwickelt sich weiter, wie konnte das bloß passiern ? ^^ aber gut das die übersicht transparenter ist.

ob man nachträglich Gebühren zaheln muss. Weiss ich nicht, logisc währe in meinen augen das man NICHT zahle muss. Es sei denn z.b. ei film mit ehemals nicht nun aber doch gema musik word weiter aufgeführt. aber was heisst chon logik in zusammenhang mit GEMA...

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