Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (9. Februar 2010, 23:22)
) aber ich ahb mich nicht getraut das einafch so zu machen, hab ne mail dorthin geschickt gehabt und die haben geantwortet, dass ich den Film machen darf und den track benutzen darf solange ich ihn net online zum download bereitstelle.
Zitat
Bitte erläutere uns doch genau, wofür du die Songs benötigst, wem sie wann und wo präsentiert werden und ob daraus weitere Präsentationen oder ein finanzielle Gewinn resultieren könnten.
MfG,
ersguterjunge Management / Danny "D-Bo" Bokelmann
Zitat
Hey…
Da du erwähnt hast, dass der Film als Download angeboten wird, muss ich dir die Nutzung leider untersagen.
Wir wünschen dir dennoch viel Erfolg mit deinem Beitrag.
MfG,
ersguterjunge Management / Danny "D-Bo" Bokelmann
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sein Name urheberrechtlich geschützt ist, sein Album dagegen schon. Unter welchen bedingungen darf man die Namen verwenden? Tut mir Leid für diese eigentlich simpel klingende Frage. Ich habe mit solch rechtlichem Zeug absolut keine Ahnung.

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Dabei seit: 13. Januar 2008
Wohnort: Da wo der Nikolas Cage sein Schloss gekauft hat! Also in Etzelwang bei Amberg.
Nein es geht nur darum, eine bestimmte Person bzw. eines seiner Werke beim Namen zu nennen ... wir wollen keine Songs einspielen oder ähnliches ...Ich habe die Erfahung gemacht, dass, wenn man Musik einspielt, den Film aber nicht verkauft, sollte man nur am Ende den Liednamen sowie Interpreten nennen.