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Joshi93

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1

Montag, 31. August 2009, 17:51

Feuerwehreinsatz gefilmt - Darf ich das benutzen?

Hallo,

heute nacht um 4 hat das Haus unserer Nachbarn gebrannt. Ich habs natürlich erst etwas später mitbekommen, weil ich an die lautstärke draußen schon gewohnt war, weil es generell draußen sehr laut ist. jedenfalls bin ich dann doch irgendwann mal aufgestanden um zu gucken was da los ist, und da hat das Haus von gegenüber gebrannt. Feuerwehr war schon da und Polizei auch. Grad dabei zu löschen, ist auch keinem was passiert, außer einer Rauchvergiftung.

So, ich habe von oben aus dem Fenster die Feuerwehr beim löschen, sowie die Wagen und die Feuerwehr beim rumlaufen gefilmt. Man sieht keine Person, da alle einen Helm aufhatten. Meine Frage ist, jetzt ob ich ausschnitte für etwas verwenden darf, sprich für mein aktuelles Projekt, also ich möchte da eig. dann nur kurz zeigen, wie die Feuerwehr da rumläuft, also es werden keine "Opfer" gezeigt sondern imprinzip nur die Einsatzkräfte.

Darf man das?


Joshi

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (1. September 2009, 11:02)


2

Montag, 31. August 2009, 18:03

Solange du nicht intensiv einen einzelnen Plolizisten, deutlich erkennbar, gefilmt hast, sollte das kein Problem sein. Reporter machen da ja auch nix anderes... Ich erinnere mich an Videos im Internet, vom tödlichen Unfall einer alten Klassenkameradin. Da wurde auch freundlich in den Krankenwagen gefilmt, als man sah, wie versucht wurde, sie wiederzubeleben. Dann natürlich noch Sarg, ein Schuh von ihr, usw... Ich fand und finde sowas äußerst makaber! Aber wenn die problemlos mit sowas davonkommen brauchst du dir imo keine Sorgen zu machen.

Genau weiß ich es aber auch nicht, also verlass dich nicht drauf!

Five

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3

Montag, 31. August 2009, 18:04

sofern du man keine gesichter und nummerschnilder der fahrzeuge sieht ist es rechtlich unbedenklich. Das ganze ist ja bei Google Street genauso. Die Fotografieren ja auch die Häuser und keiner kann was gegen machen. weil das haus ansich nicht die privatsphäre verletzt.


„Scheiße bleibt Scheiße, selbst wenn sie vom Papst ist.“

Joshi93

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4

Montag, 31. August 2009, 18:13

ja, ich bin ja selber auch der meinung. die einsatzkräfte haben mich ja auch gesehen dass ich gefilmt habe, sowie die polizei und die hätten dann bestimmt was gesagt....

Mac Mave

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Montag, 31. August 2009, 18:57

Hab für das Intro von meinem "Rise of the Damned" auch den Brand des ortsansässigen Reifenlagers gefilmt, inkl. Polizei, Rettungswagen und Feuerwehr. Hab extra nachgefragt bei der Polizei - keine Gesichter von Personen die nicht zugestimmt haben. Nummernschilder hat er nicht erwähnt, hab ich aber vorsichtshalber auch unkenntlich gemacht. Der Film wird im Herbst kommerziell vermarktet.

The Inventor

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6

Samstag, 5. September 2009, 12:55

Also ich hatte so ein ähnliches Problem auch vor kurzem. Bin dann mal zum Anwalt gegangen. Extra einer für Medienrecht und sowas.

Der meinte, solange keine Person zentriert ist oder mehr als 3 Personen zu sehen sind, auch wenn man das Gesicht sieht, darfst du die Aufnahmen veröffentlichen.

RMSTUDIOS

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7

Dienstag, 8. September 2009, 10:51

JA! ...

du darfst diese szenen filmen, und auch verwenden: UNTER DER BEDINGUNG, dass keine Opfer, oder staatliche angestellten darauf zu erkennen sind.. du darfst das ganze nicht für kommerzielle zwecke nutzen... und auch nur im zusammenhang mit etwas anderem kannst du das video onlinestellen (und sei es auch nur eine videosammlung über brände oder ähnliches...)
selbst wenn du von den beamten aufgefordert wirst, deine kamera abzuschalten, darfst du unter gewissen umständen weiterfilmen.... du musst dich 50 meter von der absperrung aufhalten: also darfst du weiterfilmen..
du darfst weiterfilmen, unter dem vorwand NIEMAND als einzelnen zu filmen und/oder mit der begründung MEDIENFREIHEIT, KÜNSTLERRISCHE FREIHEIT (wobei zweites dich in missliche lagen versetzen könte, da du somit automatisch als brandstifter "beachtet" werden kannst...)

ich hoffe, ich konte helfen.. ACHJA NOCHWAS: du darfst nur private dinge filmen.... also im zusammenhang mit einem unfall o.Ä. ... z.b. ein denkmal darfst du nicht mit unfällen, verbrechen oder "klischees" / Vorurteilen o.Ä. im zusammenhang bringen..

lg

R.

TheHunter

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8

Samstag, 20. Februar 2010, 14:28

Also ich hatte so ein ähnliches Problem auch vor kurzem. Bin dann mal zum Anwalt gegangen. Extra einer für Medienrecht und sowas.

Der meinte, solange keine Person zentriert ist oder mehr als 3 Personen zu sehen sind, auch wenn man das Gesicht sieht, darfst du die Aufnahmen veröffentlichen.

Da hast du recht. Dennoch hat jeder ein Recht darauf, diese (seine) Aufnahme zu untersagen. Es ist immer auch eine Fragen, in welchem öffentlich Interesse das Geschehen im Video steht. Kennzeichen können teils problematisch bei privaten PKW werden. Bin selbst bei der FFW und wir haben einiges mit der Presse zu tun. Wichtig ist es, eine sorgfältige Auswahl der Bilder zu treffen um keiner Person zu schaden. Persönlichkeitsrechte sind dennoch immer zu wahren :)

Grüße

babbi

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9

Dienstag, 9. März 2010, 12:46

Ich finde ja, dass es nicht nur eine Sache des Rechts ist sondern auch des Anstandes. Aufnahmen, wo man die Person deutlich sieht, würde ich nicht verwenden ... außer man fragt nach. Das gehört sich meiner Meinung nach einfach nicht. Ich will auch nicht dass mich auf der Straße einer filmt und das Material für seinen Streifen nutzt.

Aber wenn man eh niemand erkennt: Viel Spaß :D

10

Dienstag, 9. März 2010, 14:32

Ich glaube auch, das man drauf achten sollte, keine Straßennamen in Verbindung mit der Hausnummer oder Ortschilder zu filmen. Genau weiß ichs aber auch nicht, könnte es mir nur vorstellen...

HobbyfilmNF

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11

Mittwoch, 10. März 2010, 22:40

Filmen darfst du das, nur wenn du es veröffentlichst (zb youtube,tv usw) brauchst du von jedem der zu erkennen ist eine schriftliche erlaubniss oder du machst dir die Mühe bei allen Gesichtern nen schwarzen Baklen über die augen zu legen oder die Gesichter zu Verpixeln.

MP-Digital

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12

Freitag, 12. März 2010, 20:44

Einfache Lösung dazu. Man zeigt es der Feuerwehr (Haupstelle und dem Chef), wenn ein OK gibt, ist alles OK und Du kannst es verwenden wo Du willst. Nur wenn andere Leute mit drauf sind kann es nix werden. Ich habe so etwas schon zweimal gemacht. Gut ist auch, wenn Du der Feuerwehr davon eine Kopie gibst. So was benötigen die oft für Schulungen, kommt immer sehr gut an.

Breitmaulfrosch

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13

Sonntag, 14. März 2010, 12:35

Irgendwie ist der Thread bisschen alt oder?
Ich hab auch mal nen Feuerwehreinsatz gefilmt, habs auch der Feuerwehr geschickt und sie fandens ne tolle Sache ;D http://www.youtube.com/watch?v=rruN-04b48g
Aber habs bisher nichmehr verwendet. Falls es jemand braucht kann er sich melden ;D

jensjdd

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14

Mittwoch, 17. März 2010, 12:32

Öffentliches Interesse

Falls ein öffentliches Interesse vorliegt (das in der Regel nur von Fernsehsendern vertreten wird) kann man soetwas verwenden (TV-Beitrag / News). Sollte es für einen fiktionalen Film, einen Dokumentarfilm, eine Werbung oder Musikclips verwendet werden, sind immer die handelnden Personen zu fragen ( im Falle von Einsatzkräften die zuständige Behörde).
Allerdings bin ich kein Medienrechtler.

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